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Anmeldeformular: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO
(PDF, 188 KB) (Dokument-Nr.: 28302)
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Termine für 2011/2012:
17. November 2011
19. Januar 2012
15. März 2012
24. Mai 2012
19. Juli 2012
20. September 2012
15. November 2012
Prüfungsbeginn für die schriftlichen Prüfungen ist um 09:00 Uhr in der IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim. Die schriftliche Teilprüfung dauert 120 Minuten. Die mündliche Prüfung findet am selben Tag nachmittags in der IHK statt.
Bitte melden Sie sich mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin an. Die Gebühr richtet sich nach dem gültigen Gebührentarif und beträgt derzeit 150 Euro. Auch für eine eventuelle Wiederholungsprüfung fällt diese volle Gebühr an.
Sollten Sie lediglich an einer Teilprüfung (nur mündliche Sachkundeprüfung) teilnehmen wollen, beträgt die Prüfungsgebühr 100 Euro. Bitte vermerken Sie dies auf der Anmeldung und fügen Sie entsprechende Nachweise - wie beispielsweise die Bescheinigung der bestandenen schriftlichen Teilprüfung - bei.
Die Gebühr muss spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin auf dem Konto der IHK Nordschwarzwald, Sparkasse Pforzheim Calw, Konto 820 431, BLZ 666 500 85 eingegangen sein.
Für jede Prüfung kann nur eine bestimmte Teilnehmerzahl zugelassen werden. Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt. Wir bitten um Verständnis, wenn wir nicht allen Terminwünschen entsprechen können.
07.06.2011.
Fehltage kranker Arbeitnehmer kosten. Noch teurer wird es, wenn Kranke zur Arbeit kommen. Eine Studie bewertet die aktuelle betriebliche Gesundheitsvorsorge und gibt Anregungen, wie Politik und Wirtschaft Prävention in Unternehmen stärken können.
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Informationen für alle Unternehmen des Einzel- und Großhandels - Veröffentlichungen zu aktuellen Themen. Die Industrie- und Handelskammer ist für Sie tätig um bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen. mehr
2011-06-01.
Per Smartphone die schnellste oder günstigste Beförderungsmöglichkeit herauszufiltern, zu buchen und zu bezahlen – unmöglich? Zwei Absolventern der Hochschule Pforzheim, Emmanuel Dürr und Daniel Stegmeyer, haben ein neues App entwickelt.
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Stand: Mai 2010
Viele Unternehmen, die mit Fahrzeugen über 2,8 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht Beförderungen für eigene Zwecke durchführen, können
von Ausnahmen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten Gebrauch machen.
Ausnahmen sind allerdings oft ein zweischneidiges Schwert. Hier
finden Sie Problemstellungen und Lösungen.
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SALAVEO by Anja Aldinger
Ansprechpartnerin: Martina Eberhardt
Gäuallee 12, 72202 Nagold
Tel. 07452 88803780, Fax 07452 88803783
E-Mail: info@salaveo.com
Internet: www.salaveo.com
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2011-01-01
Liste der anerkannten Schulungsveranstalter in der Region Nordschwarzwald, Schulungs- und Prüfungssachgebiete, Zulassung zur Prüfung.
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2003-01-15
Betrifft: LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie
Anhänger hinter LKW unabhängig vom Gewicht von 0:00 - 22:00 Uhr.
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07.03.2012.
Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013. Stand der Diskussion und Ausblick.
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03.03.2011.
Durch dieses Netzwerk wird die regionale Gesundheitswirtschaft strukturell und unternehmensbezogen gefördert. Dazu werden flächendeckend Akteure und Angebote zusammengeführt und vernetzt.
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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