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BEWACHUNGSGEWERBE

Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Stand: 25.04.2012

Wichtige Informationen zum Verfahren
1. Rechtsgrundlagen
2. Die Sachkundeprüfung
2.1 Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
2.2 Wo und ab wann kann die Sachkundeprüfung abgelegt werden?
2.3 Gibt es Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung?
2.4 Was kostet die Sachkundeprüfung?
2.5 Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
2.6 Was ist Prüfungsgegenstand?
2.7 Gibt es weitere Vorschriften für die Bereiche, die der Sachkundeprüfung unterliegen?
2.8 Wichtige Hinweise für Tätigkeiten, für die die Sachkundeprüfung vorgeschrieben ist
3. Die Unterrichtung
3.1 Was ist Zweck der Unterrichtung?
3.2 Wer muss am Unterrichtungsverfahren teilnehmen?
3.3 Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?
3.4 Was ist wichtig für das Bewachungspersonal?
3.5 Was ist wichtig für den Unternehmer?
3.6 Was kosten die Unterrichtungen?
3.7 Wichtige Hinweise für Bewachungstätigkeiten
4. Keine Bewachungstätigkeiten

1. Rechtsgrundlagen
Die Berufszulassung und -ausübung für das Bewachungsgewerbe sind in § 34 a Gewerbeordnung und in der Bewachungsverordnung geregelt. Nach diesen Vorschriften wird die Erlaubnis für die Ausübung eines Bewachungsgewerbes u.a. davon abhängig gemacht, dass Unternehmer und Angestellte

  • eine Unterrichtung über die notwendigen rechtlichen Vorschriften bzw.
  • bei bestimmten Tätigkeiten eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen können.

Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfungen und die Unterrichtungen sowie die Ausstellung der entsprechenden Nachweise sind die Industrie- und Handelskammern.

Seite 1: Rechtsgrundlagen

DOKUMENT-NR. 26720

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