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EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER

Informationen des einheitlichen Ansprechpartners

Der einheitliche Ansprechpartner hat die Aufgabe, Sie als Dienstleistungserbringer umfassend darüber zu informieren, was Sie bei Aufnahme und Durchführung Ihrer Tätigkeit zu beachten haben. Sollten Sie in unserem nachstehenden Informationsangebot die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

Allgemeine Informationen:

Welche Meldepflichten muss ich beachten?

Wie geht es weiter? - Verfahrensabwicklung
Beitragsrechner für Berufsgenossenschaften

Welche verschiedenen Rechtsformen stehen für meine Selbstständigkeit zur Verfügung? Wann ist eine Handelsregistereintragung erforderlich? Unter welchem Namen kann ich auftreten?
Die (freiwillige) Handelsregistereintragung
Die Errichtung einer Zweigniederlassung
GmbH und UG (haftungsbeschränkt) - Informationen zur Gründung

In welchen Bereichen gibt es Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung einer Tätigkeit?

Wie geht es weiter? - Verfahrensabwicklung

Welche Besonderheiten gelten für eine Tätigkeit im Reisegewerbe oder auf Messen, Märkten?

service-bw: Reisegewerbekarte
service-bw: Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten

Was habe ich bei meiner Werbung zu beachten?

Werbung mittels Telefon,Telefax, E-Mail, SMS oder Brief - was ist erlaubt?
Anzeigenwerbung - was ist zu beachten?
Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben

Welche Pflichtangaben treffen mich z.B. beim Briefbogen oder auf der Internetseite?
Angaben auf Geschäftsbriefen
Neue Pflichtangaben für Rechnungen
Impressum einer Internetseite

Könnte bei meiner Tätigkeit unter Umständen Scheinselbstständigkeit vorliegen?
Scheinselbstständigkeit und rentenversicherungspflichtige Selbstständige

Welche Schranken gibt es bei der Gestaltung und Darstellung von Preisen?
Preisangaben im Handel und bei Dienstleistungen (inkl. Versand- und Internethandel)

Welche umweltrechtlichen Aspekte gilt es zu beachten? (z.B. Verpackungsverordnung, ElektroG, BatterieVO, Umweltmanamgement nach der EMAS-VO)
Umweltberatung der IHK Nordschwarzwald

Welche Rechtsbehelfe stehen mir zur Verfügung, wenn ich mit dem Bescheid einer Behörde nicht einverstanden bin?
service-bw: Rechtsbehelf: Widerspruch gegen einen Bescheid

Welche Möglichkeiten des außergerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehens habe ich, wenn es zu Streitigkeiten mit Vertragspartnern oder Kunden kommt?

Wirtschaftsmediation
Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Forderungsbeitreibung

Ergänzende branchenspezifische Informationen:

Handel

Nächtliches Alkoholverkaufsverbot ab 1.März 2010

Gaststätten

Merkblatt für die Eröffnung oder Übernahme eines Gaststättengewerbes
Pflichtschulungen in Lebensmittelhygiene nach dem Infektionsschutzgesetz

Lebensmittelherstellung und -handel
Pflichtschulungen in Lebensmittelhygiene nach dem Infektionsschutzgesetz
Lebensmittelhygieneverordnung
HACCP in der Praxis: Der richtige Umgang mit Lebensmitteln
Die neue Verordnung zur Lebensmittelwerbung
Lebensmittelimport

 
 

DOKUMENT-NR. 25445

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  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 (7231) 20 11 77
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 88

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