EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
2008-11-25
Gewerbeamt, Tiefbauamt, Finanzamt, Bauamt und noch mehr – bis zu elf Ämter muss ein Restaurantgründer z. B. in Berlin aufsuchen, bevor er rechtlich sicher starten kann. Damit soll bald Schluss sein: Ab Januar 2010 müssen die EU-Mitgliedstaaten laut Dienstleistungsrichtlinie sogenannte Einheitliche Ansprechpartner (EA) eingerichtet haben. Hier können Unternehmen alle Formalitäten erledigen, die auf den Betrieb zukommen. Doch was den Bürokratieabbau sichtbar voranbringen könnte, droht in Deutschland an föderalen Verstrickungen zu scheitern.
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