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EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER

Meldepflichten bei der Unternehmensgründung/-erweiterung

Sofern Sie als Gewerbetreibender ein Unternehmen gründen möchten, Ihre bisherige Geschäftstätigkeit erweitern möchten oder auch die Errichtung einer neuen Niederlassung planen, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Ebenso wenn Sie Ihren Betriebssitz verlegen oder Ihre Geschäftstätigkeit vollständig oder teilweise einstellen.

service-bw: Gewerbean-/-ab-/-ummeldung

Wenn Sie nicht als Gewerbetreibender, sondern freiberuflich tätig werden, müssen Sie Ihre geplante Tätigkeit lediglich bei Ihrem zuständigen Finanzamt anzeigen. Informationen zur Abgrenzung von gewerblicher zu freiberuflicher Tätigkeit .

Gegebenenfalls müssen bzw. wollen Sie Ihr Unternehmen ergänzend hierzu zur Eintragung beim Handelsregister anmelden. Auch etwaige Änderungen (z.B. Erweiterung der Tätigkeit, Änderung der Geschäftsanschrift) sind ggf. beim Handelsregister anzuzeigen. Diese Verfahren können nicht über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Weitere Informationen:
Gesellschaftsrecht