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EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER

Wie geht es weiter? - Verfahrensabwicklung

Wie geht es weiter? - Verfahrensabwicklung Die im Nachfolgenden aufgeführten Formalitäten und Verfahren können Sie in weiten Teilen auch über die IHK als einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Unter bestimmten Voraussetzungen  können Sie die IHK hierzu beauftragen . Selbstverständlich steht es Ihnen frei, alle Verfahren auch selbst durchzuführen. Bei der Suche nach der zuständigen Behörde sind wir Ihnen in diesem Fall gern behilflich.

Weitere Informationen der IHK als einheitlicher Ansprechpartner für Ihre geplante Geschäftstätigkeit

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Meldepflichten bei der Unternehmensgründung/-erweiterung

Sofern Sie als Gewerbetreibender ein Unternehmen gründen möchten, Ihre bisherige Geschäftstätigkeit erweitern möchten oder auch die Errichtung einer neuen Niederlassung planen, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Ebenso wenn Sie Ihren Betriebssitz verlegen oder Ihre Geschäftstätigkeit vollständig oder teilweise einstellen.
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IHK24

Zulassungspflichten

Verschiedene Tätigkeiten dürfen von Ihnen nur angeboten werden, wenn Sie über die erforderliche Genehmigung verfügen bzw. wenn Sie in ein entsprechendes Register eingetragen sind. mehr

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IHK-Sach- und Fachkundeprüfungen

Bei einigen der genehmigungspflichtigen Tätigkeiten müssen Sie durch eine IHK-Prüfung Ihre Sachkunde in diesem Gebiet nachweisen. mehr

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Überwachungsbedürftige Gewerbe

Neben den zulasungspflichtigen Tätigkeiten gibt es auch weitere Gewerbe, die nach § 38 der Gewerbeordnung überwachungsbedürftig sind. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 25439

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  • Telefon: +49 (7231) 20 11 77
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 88

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