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VERSICHERUNGSVERMITTLER

Merkblätter für Versicherungsvermittler

Am 22. Mai 2007 sind umfangreiche Neuregelungen für Versicherungsvermittler in Kraft getreten. Zuvor galt für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung und -beratung die uneingeschränkte Gewerbefreiheit. Nun sind alle Versicherungsvermittler in einem Versicherungsvermittlerregister zu registrieren. Für die Versicherungsberater und ungebundenen Versicherungsvermittler ist zur Eintragung ein Erlaubnisverfahren notwendig. Zuständig für die Umsetzung dieser neuen Vorschriften sind die Industrie- und Handelskammern.

Zu Ihrer Information haben wir Ihnen verschiedene Merkblätter als PDF-Dateien zum Download bereitgestellt.

Allgemeine Informationen für alle Versicherungsvermittler:

Erlaubnisverfahren für ungebundene Versicherungsvermittler:

Informationen für Ausschließlichkeitsvertreter:

Informationen für produktaktzessorische Versicherungsvermittler (z.B. Autohäuser):

Informationen für Kreditinstitute:

Versicherungsvermittlerregister:

Informations-/Dokumentations- und Beratungspflichten:

Die Merkblätter dienen als Orientierungshilfe zur Umsetzung der §§ 34d, e GewO. Ein Anspruch auf Vollständigkeit und daraus ableitend eine Haftung für den Inhalt besteht nicht.