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HANDEL - E-COMMERCE
Kein Lieferzwang für Online-Händler
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Hochregallager
Online-Händler sollen künftig ihre Ware auch gegen ihre unternehmerische Entscheidung an Kunden im europäischen Ausland liefern müssen. Das schlägt der federführende Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments im Rahmen der Verhandlungen zur Verbrauchervertragsrichtlinie vor. Von Finnland bis Zypern hätten demnach Verbraucher in 27 Mitgliedstaaten einen Anspruch auf Warenlieferung.
Kleine Online-Händler werden verdrängt
Berlin, 17.03.2011. Dieser Vorschlag, der völlig überraschend in den Richtlinienentwurf aufgenommen wurde, würde vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor zum Teil unüberwindbare Schwierigkeiten stellen. Neben dem Sprachproblem müssten sich die Händler mit den unterschiedlichen Verbraucherrechten in allen Mitgliedstaaten auseinandersetzen und würden sich zudem der Gefahr aussetzen, beispielsweise in Malta oder Polen verklagt zu werden. Aus diesen Gründen sieht ein Großteil der Unternehmen bislang vom grenzüberschreitenden Handel ab.

