BAURECHT
Gesetzesnovelle zum Klimaschutz im Baurecht verabschiedet
Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden wurde am 22.07.2011 vom Bundestag beschlossen und tritt am 30.07.2011 in Kraft. Erfreulicherweise wurden im parlamentarischen Verfahren noch Kritikpunkte unsererseits aufgegriffen und das Gesetz modifiziert.
So wurde auf die Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen, wie „klimagerechte Stadtentwicklung“ insgesamt verzichtet. Für die Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung sind zukünftig der Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern. Des Weiteren ist keine Änderung der Regelung zu den städtebaulichen Sanierungsgebieten in § 136 Baugesetzbuch erfolgt. Hier war ursprünglich vorgesehen, als neuen städtebaulichen Missstand die nicht „klimagerechte Stadtentwicklung“ zu beschreiben. Dies hätte bedeutet, dass alle Stadtviertel deutschlandweit zu Stadtsanierungsgebieten hätten erklärt werden können, da es wohl überall Verbesserungspotenziale für den Klimaschutz gibt.
Die klimaschützenden Regelungen sind bedingt durch die Energiewende vorab im Baugesetzbuch eingeführt worden. Für den Herbst ist eine umfassende Novellierung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung angekündigt.

