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KFZ-Sonderkennzeichen für Fahrzeuge der Schmuck- und Uhrenunternehmen - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenemigung von der Vorschrift § 47 FZV
Pforzheim, 2010-01-27. Fahrzeuge von Unternehmen der Schmuck- und Uhrenbranche mit Sitz in Pforzheim oder im Enzkreis, also mit Kfz-Kennzeichen „PF”, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Daher erteilt das Regierungspräsidium Karlsruhe Ausnahmegenehmigungen, um diesen Unternehmen Gelegenheit zu geben, ihre Fahrzeuge mit einem Kennzeichen einer anderen Kfz-Zulassungsstelle auszustatten. Hierbei besteht die Möglichkeit, Kennzeichen folgender Kfz-Zulassungsstellen auszuwählen:
"CW" Zulassungsstelle des Landratsamtes Calw
„CW” Außenstelle Calmbach
"KA" Zulassungsstelle der Stadt Karlsruhe
"MA" Zulassungsstelle der Stadt Mannheim
"RA" Zulassungsstelle des Landratsamtes Rastatt
Da Ausnahmegenehmigungen nur für Unternehmen der Schmuck- und Uhrenbranche ausgestellt werden, benötigen Regierungspräsidium und betroffene Kfz-Zulassungsstellen eine Bestätigung, dass das Unternehmen dieser Branche angehört. Gerne übernimmt die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald diesen Service für ihre Mitgliedsunternehmen und stellt die gewünschten Bestätigungen aus.
Mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde folgender Ablauf des Antragsverfahrens vereinbart:
Unternehmen erhalten bei der Kammer ein Antragsformular.
Das ausgefüllte Antragsformular wird an die Kammer zurückgesandt,
zusammen mit einer Bestätigung über den Abschluss einer
Reiselagerversicherung in Höhe von 50.000 – (Bestätigung der
Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice). Die zuletzt
genannte Bestätigung dient als Nachweis dafür, dass Uhren oder
Schmuck mit diesem Mindestwert in Fahrzeugen mitgeführt
werden.
Die Kammer sendet der gewünschten Kfz-Zulassungsstelle ein Fax,
bestätigt die Zugehörigkeit des Unternehmens zur Schmuck- oder
Uhrenbranche und kündigt die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges
dort an.
Das Unternehmen kann daraufhin das Fahrzeug bei der gewünschten
Zulassungsstelle zulassen. Hierbei sind die üblichen Unterlagen
vorzulegen. Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen
sind, ist außerdem ein Auszug aus dem Handelsregister erforderlich
(Kopie).
Der Vorgang wird nach der Zulassung von der Kfz-Zulassungsstelle an
das Regierungspräsidium Karlsruhe gesandt, das im Nachhinein die
Ausnahmegenehmigung ausstellt und dem Unternehmen zusammen mit dem
Gebührenbescheid zusendet (z. Zt. ca. 35,00 EUR, Stand
11/2004).
Die Adressen der einzelnen Kfz-Zulassungsstellen lauten wie folgt:
| Landratsamt Calw Kfz-Zulassungsstelle Vogteistraße 44-46 75365 Calw Tel. 07051 160452 Fax: 07051 160493 |
Stadt Karlsruhe Kfz-Zulassungsstelle Steinhäuser Str. 22 76124 Karlsruhe Tel. 0721 133 3914 Fax: 0721 1333919 |
| Landratsamt Calw KFZ-Zulassungsstelle Außenstelle Calmbach Bahnhofstr. 10 75323 Bad Wildbad-Calmbach Tel.: 07081 953510 Fax: 07081 953533 |
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| Stadt Mannheim Kfz-Zulassungsstelle Friedrich-König-Str. 7 68167 Mannheim Tel. 0621 2938538 oder 2938511 Fax: 0621 2938505 oder 2938509 |
Landratsamt Rastatt Kfz-Zulassungsstelle Untere Wiesen 6 76437 Rastatt Tel. 07222 3813220 Fax: 07222 3813298 |

