. .
Illustration

GEFAHRGUTINFORMATIONEN AUS ERSTER HAND

Forum Gefahrgut

Gefahrgutinformationen aus erster Hand.

Möchten Sie sich aktuell über die neuesten Gefahrgutvorschriften informieren? Wollen Sie mit Kollegen aus anderen Unternehmen über die Umsetzung dieser teilweise komplexen Vorschriften diskutieren? Das Forum Gefahrgut der IHK Nordschwarzwald bietet Ihnen hierzu die Gelegenheit.

Bei den 3-mal im Jahr nachmittags stattfindenden Sitzungen informieren Experten bereits frühzeitig über Gesetzesänderungen und künftige Entwicklungen im Gefahrgutbereich. Referenten aus Unternehmen, Ministerien und Behörden liefern die fachlichen Fakten, die Sie für die Umsetzung in Ihrem Betrieb benötigen. Durch den Kontakt zu anderen Teilnehmern des Forums erhalten Sie wertvolle Anregungen für Ihre tägliche Praxis. Zu ausgewählten Themen werden auch Vertreter von Überwachungsbehörden eingeladen, um mit den Teilnehmern in einen konstruktiven Dialog einzutreten für ein besseres gegenseitiges Verständnis.

Das Forum richtet sich an Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen und sonstige Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Thema Gefahrgut befasst sind. Bei den Sitzungen des Forums steht die Erarbeitung unternehmensspezifischer Problemlösungen und die praxisnahe Beratung der Teilnehmer im Vordergrund.

Zurzeit nehmen Verantwortliche aus ca. 20 Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftszweige der Region Nordschwarzwald am Forum Gefahrgut teil. Die Sitzungen finden in der Regel nachmittags von 14:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr im IHK-Haus in Pforzheim statt.

Die Teilnahmegebühr beträgt für alle drei Sitzungen zusammen 300 Euro/Jahr. Mitglieder des Forums haben außerdem die Möglichkeit, Einzelbuchungen in den anderen IHK-Foren vorzunehmen (siehe Teilnahmebedingungen und Kosten)

Nutzen Sie die Gelegenheit, über eine kostenlose Teilnahme als Gast das Forum Gefahrgut unverbindlich kennenzulernen und zu testen.

Sie werden feststellen, dass Sie durch die Teilnahme am Forum Gefahrgut wertvolle Informationen für Ihre betriebliche Arbeit erhalten werden.

Für weitere Informationen steht Ihnen der Ansprechpartner (siehe rechts) jederzeit zur Verfügung. Dort können Sie sich auch zu einer einmaligen kostenlosen "Schnupperteilnahme" an einer Sitzung anmelden.

DOKUMENT-NR. 1468

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 (7231) 20 11 59
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 59

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • TOP 10 MEISTGELESEN

Stand: Mai 2010
Viele Unternehmen, die mit Fahrzeugen über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Beförderungen für eigene Zwecke durchführen, können von Ausnahmen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten Gebrauch machen. Ausnahmen sind allerdings oft ein zweischneidiges Schwert. Hier finden Sie Problemstellungen und Lösungen. mehr

2011-01-01
Liste der anerkannten Schulungsveranstalter in der Region Nordschwarzwald, Schulungs- und Prüfungssachgebiete, Zulassung zur Prüfung. mehr

2003-01-15
Betrifft: LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW unabhängig vom Gewicht von 0:00 - 22:00 Uhr. mehr

Wissenswertes zum Umgang mit Gefahrgut, zu den Schulungen und Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte sowie zum IHK-Forum Gefahrgut. Fragenfundus zur Prüfung von Gefahrgutbeauftragten. mehr

Termine mehr

02.04.2012
Die Informationen zu den standardisierten Palettentausch-Verfahren und zur neuen Qualitätsklassifizierung für Euro-Flachpaletten soll eine Hilfestellung beim Palettenumschlags-Problem geben. mehr

02.04.2012 Jeder Halter einer Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, ein einsatzbereites Gerät zur Messung des Atem-Alkohols in Frankreich mitzuführen. Ausgenommen sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm. mehr

Die IHK setzt sich für den effizienten Ausbau des Verkehrswegenetzes ein und hilft Unternehmen bei der Wahl des richtigen Standorts. mehr

01.10.2011.
Bei den Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrs herrscht teilweise große Verunsicherung, ob im Zusammenhang mit der Einführung des Verkehrsleiters tatsächlich neue Pflichten oder gar Schulungen und Prüfungen erforderlich sind. Dieses Merkblatt gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. mehr

Ausschließlich Betriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführen, dürfen die Weiterbildung oder die beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG und BKrFQV ohne zusätzliche Anerkennung anbieten. Daher hat das BMVBS die IHKs gebeten, den Ausbildungsbetrieben eine Bescheinigung auszustellen. mehr