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Sie befinden sich hier: Startseite > Branchen > Verkehrswirtschaft > Aktuelle Informationen für die Verkehrsbranche > Fahrgastrechte im Omnibusverkehr: Gemeinsamer Standpunkt des EU-Verkehrsministerrats greift Kritik der Wirtschaft auf
Brüssel, 2009-04-20. Die EU-Verkehrsminister haben in erster Lesung ihre Standpunkte zur Verordnung über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr angenommen. Demnach sollen Liniendienste des Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrs vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Die Standpunkte werden dem EU-Parlament nun zur 2. Lesung übermittelt.
In der Begründung des Rates heißt es auf Seite 5:
„Somit schlägt der Rat vor, dass der Verordnungsentwurf auf Fahrgäste Anwendung finden sollte, die mit innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Liniendiensten reisen, allerdings mit der Möglichkeit, Liniendienste des Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrs auf nationaler Ebene auszunehmen. Außerdem nimmt der Rat eine Bestimmung auf, mit der sichergestellt werden soll, dass gewisse grundlegende Rechte (d.h. nichtdiskriminierende Vertragsbedingungen und Tarife und der Anspruch von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität auf Beförderung sowie die diesbezüglichen Ausnahmeregelungen) ausnahmslos für alle Kraftomnibusverkehrsdienste gelten.”
Mit der Ausnahme des Stadt, Vororts- und Regionalverkehrs aus dem Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags folgt der Rat der Argumentation und Kritik der Bundesregierung und einer Kernforderung der Industrie- und Handelskammern. Da sich die Standpunkte des Rates zum Teil deutlich von den Vorschlägen des EU-Parlaments aus erster Lesung unterscheiden (so war hier noch gefordert worden, Regionalverkehrsdienste in den Geltungsbereich der Verordnung aufzunehmen) wird die anstehende 2. Lesung im EU-Parlament intensiv zu begleiten sein.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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