- Telefon: +49 (7231) 20 11 59
- Fax: +49 (7231) 20 14 11 59
- Telefon: +49 (7231) 20 11 60
- Fax: +49 (7231) 20 14 11 60
Sie befinden sich hier: Startseite > Branchen > Verkehrswirtschaft > Fachkundeprüfungen / Aus- und Weiterbildung > Existenzgründung im Bereich Verkehr
Existenzgründung im Verkehr Pforzheim, 2003-05-03. Sie wollen Sie im Verkehrsbereich selbstständig machen, z. B. im Güterkraftverkehrsgewerbe, im Taxen- oder Mietwagengewerbe oder als Omnibusunternehmer? Die IHK berät über die rechtlichen Voraussetzungen für eine Existenzgründung.
Fachkundeprüfung für den Berufszugang
Die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Güterkraftverkehrsunternehmer oder im Personenbeförderungsgewerbe.
Informationen über diese Prüfung können Sie bei Ihrer IHK erhalten.
Genehmigungen
Abweichend vom Grundsatz der allgemeinen Gewerbefreiheit benötigen Verkehrsunternehmer für ihre Tätigkeit eine staatliche Genehmigung. Die IHK berät Sie, welche Berufszugangsvoraussetzungen gegeben sein müssen und wo Sie die gewünschte Zulassung erhalten. Dabei arbeitet die IHK eng mit den zuständigen Behörden sowie den Verbänden zusammen.
Verkehrsnachrichten
In den alle zwei Monate erscheinenden Verkehrsnachrichten informiert die IHK über aktuelle Entwicklungen auf dem Verkehrssektor. Interessierte Unternehmen können sich in den Verteiler aufnehmen lassen und erhalten die Verkehrsnachrichten kostenfrei zugesandt.
Ausnahmegenehmigungen für Gütertransporte an Sonn- und Feiertagen
Wenn Sie in dringenden Fällen Gütertransporte an Sonn- oder Feiertagen durchführen müssen, so können Sie die Informationen bei Ihrer IHK einholen und sich eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Internationale Vorschriften
Sie wollen Güter grenzüberschreitend befördern, z.B. durch die Schweiz oder nach Osteuropa. Die IHK informiert über die jeweils aktuellen Vorschriften.
Schienenpersonenverkehr
Haben Sie als Unternehmer Verbesserungswünsche zum Fahrplan? Die IHK nimmt ihre Interessen bei der Regionalen Fahrplankonferenz (Fahrplankonferenz für den Schienenpersonennahverkehr) oder der Landesfahrplankonferenz (Fahrplankonferenz für den Schienenpersonenfernverkehr) wahr.
Arbeitskreis Verkehr
Wollen Sie im Arbeitskreis Verkehr mitarbeiten und sich mit Kollegen aus anderen Unternehmen zu Verkehrsthemen austauschen? Der IHK-Arbeitskreis Verkehr gibt Ihnen die Gelegenheit dazu. Die Sitzungen finden 1-2 Mal im Jahr statt. Diskutiert werden aktuelle regionale und überregionale Verkehrsthemen, u.a. zur Verkehrsinfrastruktur, LKW-Maut oder ÖPNV.
Stand: Mai 2010
Viele Unternehmen, die mit Fahrzeugen über 2,8 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht Beförderungen für eigene Zwecke durchführen, können
von Ausnahmen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten Gebrauch machen.
Ausnahmen sind allerdings oft ein zweischneidiges Schwert. Hier
finden Sie Problemstellungen und Lösungen.
mehr
2011-01-01
Liste der anerkannten Schulungsveranstalter in der Region Nordschwarzwald, Schulungs- und Prüfungssachgebiete, Zulassung zur Prüfung.
mehr
2003-01-15
Betrifft: LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie
Anhänger hinter LKW unabhängig vom Gewicht von 0:00 - 22:00 Uhr.
mehr
Wissenswertes zum Umgang mit Gefahrgut, zu den Schulungen und Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte sowie zum IHK-Forum Gefahrgut. Fragenfundus zur Prüfung von Gefahrgutbeauftragten. mehr
Termine mehr
02.04.2012
Die Informationen zu den standardisierten Palettentausch-Verfahren und zur neuen Qualitätsklassifizierung für Euro-Flachpaletten soll eine Hilfestellung beim Palettenumschlags-Problem geben.
mehr
02.04.2012 Jeder Halter einer Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, ein einsatzbereites Gerät zur Messung des Atem-Alkohols in Frankreich mitzuführen. Ausgenommen sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm. mehr
Die IHK setzt sich für den effizienten Ausbau des Verkehrswegenetzes ein und hilft Unternehmen bei der Wahl des richtigen Standorts. mehr
01.10.2011.
Bei den Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrs herrscht teilweise große Verunsicherung, ob im Zusammenhang mit der Einführung des Verkehrsleiters tatsächlich neue Pflichten oder gar Schulungen und Prüfungen erforderlich sind. Dieses Merkblatt gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
mehr
Ausschließlich Betriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführen, dürfen die Weiterbildung oder die beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG und BKrFQV ohne zusätzliche Anerkennung anbieten. Daher hat das BMVBS die IHKs gebeten, den Ausbildungsbetrieben eine Bescheinigung auszustellen. mehr
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.