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VERKEHRSWIRTSCHAFT

Internationaler Verkehr

INTERNATIONALER VERKEHR

Mitführpflicht von Alkoholtests in Frankreich

02.04.2012 Jeder Halter einer Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, ein einsatzbereites Gerät zur Messung des Atem-Alkohols in Frankreich mitzuführen. Ausgenommen sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm. mehr

INTERNATIONALER VERKEHR

Dokumente für Transporte nach Frankreich

2006-07-19
Immer wieder müssen deutsche Fuhrunternehmen bei Kontrollen in Frankreich teures Lehrgeld bezahlen, weil nicht alle oder die falschen Dokumente mitgeführt werden. Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Papieren. mehr

DOKUMENT-NR. 93595

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Stand: Mai 2010
Viele Unternehmen, die mit Fahrzeugen über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Beförderungen für eigene Zwecke durchführen, können von Ausnahmen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten Gebrauch machen. Ausnahmen sind allerdings oft ein zweischneidiges Schwert. Hier finden Sie Problemstellungen und Lösungen. mehr

2011-01-01
Liste der anerkannten Schulungsveranstalter in der Region Nordschwarzwald, Schulungs- und Prüfungssachgebiete, Zulassung zur Prüfung. mehr

2003-01-15
Betrifft: LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW unabhängig vom Gewicht von 0:00 - 22:00 Uhr. mehr

Wissenswertes zum Umgang mit Gefahrgut, zu den Schulungen und Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte sowie zum IHK-Forum Gefahrgut. Fragenfundus zur Prüfung von Gefahrgutbeauftragten. mehr

Termine mehr

02.04.2012
Die Informationen zu den standardisierten Palettentausch-Verfahren und zur neuen Qualitätsklassifizierung für Euro-Flachpaletten soll eine Hilfestellung beim Palettenumschlags-Problem geben. mehr

02.04.2012 Jeder Halter einer Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, ein einsatzbereites Gerät zur Messung des Atem-Alkohols in Frankreich mitzuführen. Ausgenommen sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm. mehr

Die IHK setzt sich für den effizienten Ausbau des Verkehrswegenetzes ein und hilft Unternehmen bei der Wahl des richtigen Standorts. mehr

01.10.2011.
Bei den Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrs herrscht teilweise große Verunsicherung, ob im Zusammenhang mit der Einführung des Verkehrsleiters tatsächlich neue Pflichten oder gar Schulungen und Prüfungen erforderlich sind. Dieses Merkblatt gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. mehr

Ausschließlich Betriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführen, dürfen die Weiterbildung oder die beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG und BKrFQV ohne zusätzliche Anerkennung anbieten. Daher hat das BMVBS die IHKs gebeten, den Ausbildungsbetrieben eine Bescheinigung auszustellen. mehr