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INTERNATIONALER VERKEHR

Dokumente für Transporte nach Frankreich

Speziell bei grenzüberschreitenden Straßengütertransporten nach Frankreich bestehen immer wieder Unsicherheiten, da das französische Recht hier einige Besonderheiten wie das Mitführen einer speziellen Bescheinigung des Arbeitgebers ("attestation d'emploi") und einer besonderen Dispositionsübersicht ("document de suivi") vorschreibt.

Insgesamt sind folgende Dokumente mitzuführen:

  • Führerschein
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) für jedes Kraftfahrzeug und für jeden Anhänger
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters, soweit der Fahrer nicht selbst Halter des Fahrzeugs ist
  • Haftpflichtversicherung (für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen wird darauf verzichtet (internationale grüne Versicherungskarte ist vorteilhaft)
  • Bei der vorübergehenden Einfuhr von Wechselbehältern (Wechselbrücken) ist darauf zu achten, dass diese den Namen des Eigentümers oder Halters sowie ein Nationalitätskennzeichen tragen.
  • Angestellte Fahrer: Ein "attestation d'emploi" (Arbeitsbescheinigung) wird sowohl im gernzüberschreitenden wie auch im Kabotageverkehr als Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis gefordert. Unter "Mehr zum Thema" finden Sie weiterführende Informationen.
  • Selbstfahrende Unternehmer: Der Status muss durch die EU-Gemeinschaftslizenz oder einen Handelsregisterauszug nachgewiesen werden können.
  • Werden angemietete Fahrzeuge eingesetzt, müssen der Mietvertrag (Kopie ausreichend) oder eine Mietbestätigung sowie der Arbeitsvertrag des Fahrers (beglaubigter Auszug) mitgeführt werden. Mietfahrzeuge müssen in dem Land zugelassen sein, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat und wo die Gemeinschaftslizenz ausgestellt ist.
  • CMR-Frachtbrief im grenzüberschreitenden Verkehr
  • Dispositionsübersicht "document de suivi": Die Vorlage dieses zusätzlich zu den Frachtdokumenten mitzuführenden Papiers wird von allen Inländern und Ausländern im grenzüberschreitenden Verkehr sowie bei Kabotage-Transporten, ausgenommen Transitverkehre, verlangt. Die Form ist nicht vorgeschrieben. Ein Muster des "document de suivi" kann unter der Rubrik "Downloads" heruntergeladen werden.

DOKUMENT-NR. 14787

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