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BWIHK-Tag (Link: http://www.bw.ihk.de.)
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ICE mit Neigetechnik
„Ein leistungsfähiges Schienennetz ist wichtiger Bestandteil einer bedarfsgerecht ausgebauten Verkehrsinfrastruktur“, heißt es in dem von der Mitgliederversammlung am Donnerstag in Karlsruhe verabschiedeten Beschluss. Nach Ansicht des BWIHK müssen deshalb die Bahnstrecken Karlsruhe - Basel, Frankfurt - Mannheim sowie Stuttgart - München einschließlich der Zuläufe wie Südbahn und Gäubahn mit höchster Priorität ausgebaut werden, da sie für die Erreichbarkeit der Wirtschaftsstandorte in Baden-Württemberg sowie für einen reibungslosen Güterverkehr existenziell sind. Nur bei rascher Realisierung aller oben genannten Strecken lassen sich die Wachstumspotenziale für den Südwesten ausschöpfen.
Stuttgart, 09.12.2010. . Nach Meinung des BWIHK stellt das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ und die „Neubaustrecke Wendlingen - Ulm“ eine einmalige Chance für das Land Baden-Württemberg dar. Beide Maßnahmen sind als ein untrennbares Gesamtprojekt zu betrachten und bedingen sich gegenseitig. Der BWIHK sieht im abgeschlossenen Schlichtungsverfahren einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Beide Projekte werden als alternativlos angesehen. Eine deutliche Verzögerung der Projekte schadet nach Ansicht der IHKs dem Standort Baden-Württemberg und insbesondere der Wirtschaft. Nur mit „Stuttgart 21“ lassen sich die vollen Wachstumspotenziale für Baden-Württemberg ausschöpfen.
Das Projekt „Stuttgart 21/Neubaustrecke Wendlingen - Ulm“ ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft des Landes und in den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Die verkehrlichen Rahmenbedingungen werden verbessert. Dadurch werden Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen und gesichert. Mit dem Ausbau der „Magistrale für Europa“ rückt Baden-Württemberg zudem näher an bedeutende europäische Metropolregionen heran.
Die für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke von Bund und Bahn zugesagten Mittel wären ohne die Realisierung dieses Projektes verloren. Eine deutliche Verzögerung der Projekte schadet dem Standort Baden-Württemberg und seiner Wirtschaft.
Stand: Mai 2010
Viele Unternehmen, die mit Fahrzeugen über 2,8 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht Beförderungen für eigene Zwecke durchführen, können
von Ausnahmen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten Gebrauch machen.
Ausnahmen sind allerdings oft ein zweischneidiges Schwert. Hier
finden Sie Problemstellungen und Lösungen.
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2011-01-01
Liste der anerkannten Schulungsveranstalter in der Region Nordschwarzwald, Schulungs- und Prüfungssachgebiete, Zulassung zur Prüfung.
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2003-01-15
Betrifft: LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie
Anhänger hinter LKW unabhängig vom Gewicht von 0:00 - 22:00 Uhr.
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Wissenswertes zum Umgang mit Gefahrgut, zu den Schulungen und Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte sowie zum IHK-Forum Gefahrgut. Fragenfundus zur Prüfung von Gefahrgutbeauftragten. mehr
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02.04.2012
Die Informationen zu den standardisierten Palettentausch-Verfahren und zur neuen Qualitätsklassifizierung für Euro-Flachpaletten soll eine Hilfestellung beim Palettenumschlags-Problem geben.
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02.04.2012 Jeder Halter einer Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, ein einsatzbereites Gerät zur Messung des Atem-Alkohols in Frankreich mitzuführen. Ausgenommen sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm. mehr
Die IHK setzt sich für den effizienten Ausbau des Verkehrswegenetzes ein und hilft Unternehmen bei der Wahl des richtigen Standorts. mehr
01.10.2011.
Bei den Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrs herrscht teilweise große Verunsicherung, ob im Zusammenhang mit der Einführung des Verkehrsleiters tatsächlich neue Pflichten oder gar Schulungen und Prüfungen erforderlich sind. Dieses Merkblatt gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Ausschließlich Betriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführen, dürfen die Weiterbildung oder die beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG und BKrFQV ohne zusätzliche Anerkennung anbieten. Daher hat das BMVBS die IHKs gebeten, den Ausbildungsbetrieben eine Bescheinigung auszustellen. mehr
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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