- Telefon: +49 (7231) 20 11 59
- Fax: +49 (7231) 20 14 11 59
- Telefon: +49 (7231) 20 11 35
- Fax: +49 (7231) 20 14 11 35
Sie befinden sich hier: Startseite > Branchen > Verkehrswirtschaft > Standort- und Verkehrspolitik > Ausbau des Albaufstiegs vorfinanzieren
Stuttgart, 12.04.2006. Der mit privaten Investitionen geplante neue Albaufstiegauf der Autobahn A8 von Stuttgart nach Ulm soll nach dem Willen der Landesregierung mit staatlichem Geld vorfinanziert werden. Wie das Innenministerium am 11.04.2006 bestätigte, beschloss das CDU/FDP-Kabinett am Tag zuvor, der Bund möge bis zu 20 Prozent der Bausumme vorschießen. Die Mittel sollten auf die Landesquote der Bundesfernstraßen angerechnet werden. Der acht Kilometer lange Abschnitt zwischen den Ausfahrten Mühlhausen und Hohenstadtsoll für etwa 400 Millionen Euro auf sechs Spuren ausgebaut werden und anschließend mautpflichtig sein. Parallel dazu soll die bisherige zweispurige Strecke als „Bypass” ohne Gebühr befahrbar bleiben. Allerdings ist eine Beschränkung für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht geplant. Dagegen hegen aber das Bundesverkehrsministerium und der Bundesrechnungshof Bedenken, weil sie eine schlechtere Wirtschaftlichkeit für den privat finanzierten Albaufstieg befürchten. Ähnlich argumentieren die Grünen im Landtag. Es sei ökonomisch und ökologisch unsinnig, eine doppelte Infrastruktur vorzuhalten und zu finanzieren.
Landesregierung und Bundesverkehrsministerium sehen die Vorfinanzierung einesTeils der Kosten durch die öffentliche Hand als wichtigen Schritt an, um das Projekt baldmöglichst in Gang zu setzen. Bei Verzicht auf diese Option sei zu befürchten, dass auf die Ausschreibung möglicherweise kein vergabefähiges Angebot eingeht, heißt es in einem regierungsinternen Papier.
Der Albaufstieg hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der am stärksten belasteten Engpässe auf den Autobahnen im Südwesten entwickelt. Hauptgrund ist der drastisch gestiegene LKW-Verkehr auf dieser Hauptachse von Karlsruhe nach München. Auf der starken Steigung werden die Lastwagen gebremst. Dies führt zu einer erheblichen Verzögerung des gesamten Verkehrsflusses. Die Landesregierung hatte der privaten Finanzierung des Ausbaus bereits im Frühjahr 2002 zugestimmt. Nach den damaligen Plänen sollte die Straßengebühr zwischen 1,20Euro für Personenwagen und 8,80 Euro für schwere Lastwagen liegen. (dpa)
Stand: Mai 2010
Viele Unternehmen, die mit Fahrzeugen über 2,8 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht Beförderungen für eigene Zwecke durchführen, können
von Ausnahmen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten Gebrauch machen.
Ausnahmen sind allerdings oft ein zweischneidiges Schwert. Hier
finden Sie Problemstellungen und Lösungen.
mehr
2011-01-01
Liste der anerkannten Schulungsveranstalter in der Region Nordschwarzwald, Schulungs- und Prüfungssachgebiete, Zulassung zur Prüfung.
mehr
2003-01-15
Betrifft: LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie
Anhänger hinter LKW unabhängig vom Gewicht von 0:00 - 22:00 Uhr.
mehr
Wissenswertes zum Umgang mit Gefahrgut, zu den Schulungen und Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte sowie zum IHK-Forum Gefahrgut. Fragenfundus zur Prüfung von Gefahrgutbeauftragten. mehr
Termine mehr
02.04.2012
Die Informationen zu den standardisierten Palettentausch-Verfahren und zur neuen Qualitätsklassifizierung für Euro-Flachpaletten soll eine Hilfestellung beim Palettenumschlags-Problem geben.
mehr
02.04.2012 Jeder Halter einer Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, ein einsatzbereites Gerät zur Messung des Atem-Alkohols in Frankreich mitzuführen. Ausgenommen sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm. mehr
Die IHK setzt sich für den effizienten Ausbau des Verkehrswegenetzes ein und hilft Unternehmen bei der Wahl des richtigen Standorts. mehr
01.10.2011.
Bei den Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrs herrscht teilweise große Verunsicherung, ob im Zusammenhang mit der Einführung des Verkehrsleiters tatsächlich neue Pflichten oder gar Schulungen und Prüfungen erforderlich sind. Dieses Merkblatt gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
mehr
Ausschließlich Betriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführen, dürfen die Weiterbildung oder die beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG und BKrFQV ohne zusätzliche Anerkennung anbieten. Daher hat das BMVBS die IHKs gebeten, den Ausbildungsbetrieben eine Bescheinigung auszustellen. mehr
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.