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VERKEHRSWIRTSCHAFT

Sozialvorschriften und Beschäftigung

Im Transportgewerbe sind besondere arbeitsrechtliche Vorschriften zu beachten. Hier finden Sie die geltenden Lenk- und Ruhezeiten und die Regelungen zu deren Dokumentation.

VERKEHRWIRTSCHAFT

Auslesen und Mitführen von Fahrerkarten

2010-12-07
ACHTUNG: Präzisierung gegenüber altem Stand vom September 2010! Die EU hat die Auslesefristen für Fahrerkarten und Kontrollgeräte genauer festgelegt und pocht im Einzelfall nicht mehr auf fixe Auslesezeiträume. Weiterhin hat jeder Fahrer, der im Besitz einer Fahrerkarte ist, die Pflicht, diese mit sich zu führen, um sie bei Kontrollen vorzeigen zu können mehr

IHK24

Von den Sozialvorschriften ausgenommene Fahrten - Probleme und Lösungen

Stand: Mai 2010
Viele Unternehmen, die mit Fahrzeugen über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Beförderungen für eigene Zwecke durchführen, können von Ausnahmen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten Gebrauch machen. Ausnahmen sind allerdings oft ein zweischneidiges Schwert. Hier finden Sie Problemstellungen und Lösungen. mehr

IHK24

Broschüre: „Sozialvorschriften im Straßenverkehr” erschienen

2010-06-01
Wer gewerblich Personen oder Güter transportiert, muss eine Vielzahl von Vorschriften rund um die Themen Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten beachten und die Einhaltung dieser Regelungen dokumentieren. In die 3. Auflage der Broschüre sind aktuelle Änderungen und inhaltliche Präzisierungen eingeflossen. mehr

IHK24

Offizielle Informationen zu Sozialvorschriften und Kontrollgerätekarten

2010-03-12
Die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder haben zwei Dokumente veröffentlicht, die offizielle Auslegungshinweise und allgemeine Aussagen zu den wesentlichen Bestimmungen im Kontext der Fahrpersonalvorschriften enthalten. mehr

IHK24

EU-Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage – Fahrpersonalbescheinigung

Achtung: Neuer Vordruck der EU vom 16.12.2009!! Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können.

Aktuelle Informationen auf der WWW-Seiten der IHK Region Stuttgart. externer Link

IHK24

Einführung des Digitalen Tachographen

2005-06-14
Neue LKW und Busse können ab 5.8.2005 mit dem neuen digitalen Tachographen ausgerüstet werden. Die dazu notwendigen Chipkarten werden von TÜV und DEKRA ausgegeben. Eine Liste der Ausgabestellen in Baden-Württemberg ist beigefügt. mehr

DOKUMENT-NR. 21860

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  • TOP 10 MEISTGELESEN

Stand: Mai 2010
Viele Unternehmen, die mit Fahrzeugen über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Beförderungen für eigene Zwecke durchführen, können von Ausnahmen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten Gebrauch machen. Ausnahmen sind allerdings oft ein zweischneidiges Schwert. Hier finden Sie Problemstellungen und Lösungen. mehr

2011-01-01
Liste der anerkannten Schulungsveranstalter in der Region Nordschwarzwald, Schulungs- und Prüfungssachgebiete, Zulassung zur Prüfung. mehr

2003-01-15
Betrifft: LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW unabhängig vom Gewicht von 0:00 - 22:00 Uhr. mehr

Wissenswertes zum Umgang mit Gefahrgut, zu den Schulungen und Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte sowie zum IHK-Forum Gefahrgut. Fragenfundus zur Prüfung von Gefahrgutbeauftragten. mehr

Termine mehr

02.04.2012
Die Informationen zu den standardisierten Palettentausch-Verfahren und zur neuen Qualitätsklassifizierung für Euro-Flachpaletten soll eine Hilfestellung beim Palettenumschlags-Problem geben. mehr

02.04.2012 Jeder Halter einer Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, ein einsatzbereites Gerät zur Messung des Atem-Alkohols in Frankreich mitzuführen. Ausgenommen sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm. mehr

Die IHK setzt sich für den effizienten Ausbau des Verkehrswegenetzes ein und hilft Unternehmen bei der Wahl des richtigen Standorts. mehr

01.10.2011.
Bei den Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrs herrscht teilweise große Verunsicherung, ob im Zusammenhang mit der Einführung des Verkehrsleiters tatsächlich neue Pflichten oder gar Schulungen und Prüfungen erforderlich sind. Dieses Merkblatt gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. mehr

Ausschließlich Betriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführen, dürfen die Weiterbildung oder die beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG und BKrFQV ohne zusätzliche Anerkennung anbieten. Daher hat das BMVBS die IHKs gebeten, den Ausbildungsbetrieben eine Bescheinigung auszustellen. mehr