Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de
ÜBER UNS
Sachverständige verabschiedet
Die von der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Gerhard Allheit, Gerold Koch und Dr. Frank Schwieger haben zum 31. Dezember 2011 ihre Sachverständigentätigkeit altershalber beendet. Aufgrund der Sachverständigenordnung der IHK Nordschwarzwald war eine weitere Bestellung der Sachverständigen nicht möglich.
Pforzeim, 23.01.2012. Im Rahmen einer kleinen Verabschiedungsfeier hat der Hauptgeschäftsführer der Kammer, Martin Keppler, auf die wichtige Bedeutung der Sachverständigen hingewiesen, die aufgrund einer intensiven Überprüfung ihrer Sachkenntnis und einer ständigen und permanenten Überwachung ihrer Tätigkeit gutachtlich, insbesondere für Gerichte und Unternehmen, aber auch für Privatpersonen tätig sind. Der Sachverständige Dr. Frank Schwieger habe in 31 Jahren, die Sachverständigen Gerhard Alheit und Gerold Koch in 25 Jahren in einer Vielzahl von Fällen streitige Sachverhalte überprüft und den Betroffenen eine entsprechende Entscheidungshilfe gegeben.
Die Industrie- und Handelskammern stellen hohe Anforderungen an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, da die gutachtlichen Ausführungen eines Sachverständigen in aller Regel Grundlage für Eine Entscheidung sowohl in positiver wie in negativer Weise für die Betroffenen sind. Hauptgeschäftsführer Martin Keppler bedankte sich bei den Sachverständigen für ihre langjährige Tätigkeit und hob ausdrücklich hervor, dass die nunmehr verabschiedeten Sachverständigen dem Anspruch der Kammer auf unparteiische, neutrale und fachkundige Gutachtertätigkeit jederzeit gerecht wurden und die altershalbe Beendigung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung aufgrund der IHK-Satzung erfolgte. Die unbestrittene Fachkenntnis sei bei den Sachverständigen selbstverständlich nach wie vor gegeben.

