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INNOVATION

„Nicht mit Fremden darüber reden“

Patentanwalt Ullrich Twelmeier (links) und Werner Morgenthaler von der IHK besichtigen ein Witzenmann-Produkt © Ketterl, Pforzheimer Zeitung Zoom Patentanwalt Ullrich Twelmeier (links) und Werner Morgenthaler von der IHK besichtigen ein Witzenmann-Produkt

Ein Rückblick auf die Veranstaltung „Geistesblitze - Erfindungen und Innovationen im Nordschwarzwald“

Schweigen ist Gold. Und Reden ist nicht einmal Silber. Zumindest gilt diese leicht abgewandelte Redensart für Erfinder. Denn: Wer eine Idee hat, der kann sie nur dann patentieren lassen, wenn er sie nicht in irgendeiner Form öffentlich gemacht hat - also mit niemandem darüber geredet oder niemandem seine Neuheit vorgeführt hat. „Wenn ich ein Schutzrecht erwerben will, brauche ich die absolute Neuheit", erklärte der Pforzheimer Patentanwalt Ulrich Twelmeier bei der IHK-Veranstaltung „Innovative Geistesblitze" in den Räumen des Neuenbürger Schlosses.

Verhängnisvolles Frühstück

Neuenbürg, 08.09.2011. Sei eine Idee in die Öffentlichkeit gekommen, „dann ist es keine Neuheit mehr", machte Twelmeier anhand eines Beispiels deutlich: Ein Unternehmer aus der Region erzählte seinem US-Vertriebspartner beim Frühstück auf Hawaii, welche technische Innovation er ausgetüftelt hat. Der Vertriebspartner wiederum erzählte es ebenfalls weiter. Die Kunde von der Innovation machte in Branchenkreisen die Runde. „Damit gab es keinen Anspruch auf Patentschutz", sagte Twelmeier. Denn ein wichtiges Kriterium sei nicht erfüllt worden: „Es muss am Tag der Anmeldung neu sein. " Anderes Beispiel: Ein Tüftler hat seine Neuheit einen Tag lang zur Erprobung in eine Maschine seiner Fabrik eingebaut. Die anderen Maschinen in der Halle wurden von Mitarbeitern bedient. Auch Firmenbesuchern war der Zugang zu besagter Maschine theoretisch möglich.

Der Patentanwalt stellte fest: „Alleine die Tatsache, dass man die Neuheit hätte entdecken können, reichte zur Ablehnung des Schutzrechtes. “Sein Tipp für jeden Erfinder: Nicht mit Außenstehenden darüber reden. Intension des Schutzrechtes sei es übrigens nicht, den Einzelnen vor unliebsamen Wettbewerbern zu schützen. Vielmehr solle das Patent (es läuft 20 Jahre lang) dazu beitragen, „den technischen Fortschritt zu fördern", erklärte Twelmeier. Durch die Patenterteilung würden die Konkurrenten unter Zwang gesetzt, Alternativen zu dem geschützten Produkt zu suchen: „Das fördert die Innovation."

Wolfgang Müller, Leiter der Infothek des Steinbeis-Transferzentrums in Villingen, wies daraufhin, dass es mit der Idee und ihrer Anmeldung alleine nicht getan sei. „Man muss zusehen, dass das Produkt im Ganzen vermarktet wird, sonst hat man keinen Erfolg." Müller erklärte zudem, dass es eine Marken- und Patentversicherung für Firmen gebe, die dem Patentinhaber im Fall von Schutzverletzungen juristische Unterstützung gewähre.

Derweil machte Marthe Le Blanc vom Informationszentrum Patente beim Regierungspräsidium Stuttgart in ihrem Vortrag deutlich: „Am Beginn steht immer die Recherche." Es gehe darum festzustellen, was bereits an Innovationen angemeldet wurde, die der Klassifikation des zu patentierenden Produktes nahekommen. Die Expertin gab den Teilnehmern den Rat: „Wenn sie was erfunden haben, dann recherchieren sie in möglichst vielen Ländern."

Die gesamte Vorgehensweise, so Le Blance, könne in kostenlosen Erfinderberatungen, etwa bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), erfragt werden.

www.patente-stuttgart.de

www.dpma.de

Mit freundlicher Genehmigung der „Pforzheimer Zeitung", Redakteur Gerd Lache, www.pz-news.de

Präsentationen der Veranstaltung vom 06.09.2011 im Schloss Neuenbürg:

DOKUMENT-NR. 85434

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