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GEWERBERECHT

Termine für Gaststätten-Unterrichtungen

Montag, 09.07.2012 (in Pforzheim)
Montag, 24.09.2012
(in Pforzheim)
Montag, 05.11.2012 (in Nagold)

(jeweils 13.20 - ca. 17.45 Uhr. Kosten pro Person: 60 Euro)

Erläuterungen

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes vom 5.5.1970 muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die Grundzüge der für seinen Betrieb notwendigen Kenntnisse unterrichtet worden ist.
Änderungen seit 01.07.2005: Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung von zubereiteten Speisen und nichtalkoholischen Getränken ist entfallen. Das Angebot von Sitzgelegenheiten ist für die Erlaubnispflicht nicht mehr von Bedeutung. Einer Erlaubnis bedarf nur noch, wer zudem alkoholische Getränke ausschenken möchte.

Weitere Ausnahmen:

Keine Erlaubnis wird benötigt,

  • wenn unentgeltliche Kostproben alkoholischer Getränke verabreicht werden,
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb alkoholische Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht weden. Hierbei ist davon auszugehen, dass nur Übernachtungsgäste als Hausgäste gelten,
  • Milch, Milcherzeugnisse oder alkoholfreie Milchmischgetränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • lediglich alkoholfreie Getränke verabreicht werden.

Die Unterrichtung, bei der es sich um keine Prüfung handelt, erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor den Gefahren für die Gesundheit, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung.

ie Anmeldung zur Unterrichtung ist auf dem bei der IHK anzufordernden Formular vorzunehmen.

Nach Abschluss der Unterrichtung erhält der Antragsteller eine Bescheinigung über die Teilnahme sowie eine Broschüre mit dem wesentlichen Inhalt des Unterrichtungsstoffes.

Kontaktaufnahme / weitere Informationen / Anforderung von Anmeldeformularen:

Doris Rudolph
IHK Nordschwarzwald
Telefon: 07231-201 134, Fax: -/201 41 134
E-Mail: rudolph@pforzheim.ihk.de

DOKUMENT-NR. 9716

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  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 34

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