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STANDORTPOLITIK

Mittelstand - Definitionen

Zum Begriff "Mittelstand" Für den Begriff Mittelstand gibt es keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition. Da jedoch kaum ein Schlagwort in der Wirtschaftspolitik so häufig verwendet wird, ist es besonders wichtig, nach der jeweils zugrundeliegenden Abgrenzung zu fragen.

Prorzheim, 2002-03-14. Im folgenden finden Sie gängige Definitionen, die quantitative Merkmale zur Abgrenzung einführen. Aber auch qualitative Aspekte spielen in manchen Definitionen eine Rolle. Insbesondere die Einheit von Eigentum und unternehmerischer Verantwortung wird häufiger als charakteristisch angesehen.
Allgemein akzeptierte statistische Abgrenzungskriterien existieren nicht.
In der Praxis wird die Frage der Abgrenzung insbesondere dann relevant, wenn es um Maßnahmen zur Mittelstandsförderung geht. Immer häufiger findet man in Literatur und Praxis auch die Bezeichnung "KMU" (kleine und mittelständische Unternehmen). Diese Bezeichnung ist dem Englischen "SME" (small and medium sized enterprises) nachempfunden.
Eine Abgrenzung hierfür ist:

  • Kleine Unternehmen: bis 9 Beschäftigte, Jahresumsatz unter 500.000 EUR
  • Mittlere Unternehmen: 10 bis 499 Beschäftigte, 0,5 bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz

Definition des Instituts für Mittelstandsforschung

Zum Mittelstand gehören alle Selbständigen in den freien Berufen, Handwerksbetriebe und alle gewerblichen Betriebe, die folgende Kriterien erfüllen:

  • weniger als 500 Beschäftigte
  • Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR

Definition der Europäischen Union für KMU

Kleine Unternehmen:

  • weniger als 50 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstens 7 Mio. EUR
  • Bilanzsumme höchstens 5 Mio. EUR

Mittlere Unternehmen:

  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstens 40 Mio. EUR
  • Bilanzsumme höchstens 27 Mio. EUR

Bundesverbanddeutscher Banken

  • Kleine Unternehmen: Umsatz bis 500.000 EUR
  • Mittlere Unternehmen: Umsatz bis 50 Mio. EUR
  • Große Unternehmen: Umsatz bis 500 Mio. EUR
 
 

DOKUMENT-NR. 1386

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