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STANDORTPOLITIK

Hochwasser-Risikomanagement

hochwasser-w270 © project photos Zoom Haus im Schwarzwald

Die IHK Nordschwarzwald empfiehlt ihren Mitgliedsunternehmen, die Hochwassergefahrenkarten bei ihrer Gemeinde oder Stadt einzusehen. Diese befinden sich derzeit bei den Kommunen und Landkreisen der Region Nordschwarzwald zur sogenannten Plausibilisierung, um etwaige Korrekturen und Ergänzungen der Eintragungen vornehmen zu können. Leider ist eine Beteiligung von Unternehmen, die in Nähe von Flüssen ihren Standort haben, nicht vorgesehen.

Stand: 05.01. 2011. Der Begriff Hochwasser-Risikomanagement wurde mit der 2007 in Kraft getretenen Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie der Europäischen Union verbindlich eingeführt. Diese Richtlinie gibt vor, dass bis Ende 2015 europaweit verbindliche Hochwasser-Risikomanagementpläne erstellt werden.

Unter Hochwasser-Risikomanagement ist dabei die systematische Identifizierung und koordinierte Umsetzung der Maßnahmen, die in einer Region nachteilige Folgen von Hochwasser vermeiden oder verringern, zu verstehen.

Durch die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten wird in Baden-Württemberg eine Grundlage geschaffen, um die Betroffenen über mögliche räumliche Ausbreitungen von Hochwasserereignissen zu informieren. Sie sind ein geeignetes Instrument zur Darstellung und Weitergabe von Erkenntnissen über bestehende Hochwassergefahren. Sie basieren auf statistischen Hochwasserszenarien, die die spezifischen Überflutungssituationen unterschiedlicher Gewässertypen beschreiben. Bis Ende 2012 werden die Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg für insgesamt 12.300 km Gewässer vorliegen.

Vor der endgültigen Festsetzung der Gefahrenkarten erfolgt eine notwendige Plausibilisierung durch die Kommunen, Landratsämter und Regierungspräsidien. Diese Plausibilisierung erfolgt derzeit auch in der Region Nordschwarzwald. Eine Beteiligung von Unternehmen, deren Standort in Flussnähe liegt, ist dabei nicht vorgesehen.

Dabei sind die Unternehmen durch die Ausweisung von Überschwemmungsflächen  im Hinblick auf notwendige Erweiterungs- und Neubauvorhaben besonders betroffen. Dies kann wesentliche Auswirkungen auf ihre wirtschaftliche Situation und die Bewertung ihres Standortes haben und damit in Einzelfällen den Fortbestand von Unternehmen erheblich gefährden.

Die IHK Nordschwarzwald hat deshalb das Regierungspräsidium Karlsruhe gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass es den Unternehmen an hochwassergefährdeten Standorten ermöglicht wird, die Eintragungen über ihre Kommune einzusehen. Unabhängig davon erscheint es sinnvoll, dass die Unternehmen von sich aus aktiv werden und die Eintragungen vor Ort einsehen und sich erklären lassen. Je früher nachteilige Eintragungen festgestellt werden, um so eher können noch Korrekturen erreicht werden.

DOKUMENT-NR. 75482

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