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STANDORTPOLITIK

Das Verkehrsleitbild der IHK Nordschwarzwald

Die IHKs setzen sich in Wahrnehmung der Interessen der Unternehmen für einen bedarfsgerechten Ausbau sowie den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur ein. Dabei geht es nicht nur um die Infrastruktur innerhalb des jeweiligen IHK-Bezirks sondern auch um deren Einbindung in großräumige Verkehrsnetze.

Pforzheim, 06.10.2010. Das Verkehrsleitbild der IHK Nordschwarzwald wurde von der Vollversammlung der Kammer am 6.10.2010 beschlossen. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben gemäß §1 Abs.1 IHKG die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken. Wegen der Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur für die Wirtschaft setzen sich die IHKs in Wahrnehmung der Interessen der Unternehmen für einen bedarfsgerechten Ausbau sowie den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur ein. Dabei geht es nicht nur um die Infrastruktur innerhalb des jeweiligen IHK-Bezirks sondern auch um deren Einbindung in großräumige Verkehrsnetze. Zur Durchsetzung dieser Interessen arbeiten die IHKs auf Landes- und Bundesebene sowie europaweit untereinander und mit Partnern eng zusammen (IHK-Tag Baden-Württemberg und Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK, Union der europäischen Industrie- und Handelskammern Rhein, Rhône, Donau, Alpen sowie Eurochambres, Interessenverband Gäu-Neckar-Bodenseebahn, ProMobil, etc).

DOKUMENT-NR. 76155

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