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Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung - www.erfolgsfaktor-familie.de (Link: http://www.erfolgsfaktor-familie.de/default.asp?id=318)
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Stuttgart, 2008-05-15. Die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung erfordert eine Vielzahl von Genehmigungen, angefangen über Baugenehmigungen, Betriebserlaubnisse, Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, Unfallkasse usw. Bisher musste sich der Betrieb oder der jeweilige Elternverein eines Betriebes in diese für ihn fremde Rechtslage einarbeiten und eine Vielzahl von Behördengängen übernehmen.
Hier wird nun künftig die beim Landesjugendamt angesiedelte Servicestelle ansetzen, indem sie zum Beispiel alle notwendigen Genehmigungen einholt. Das Beratungsangebot umfasst nicht nur die Errichtung eigener Betriebskindertageseinrichtungen, sondern das gesamte Spektrum einer betrieblich unterstützten Kinderbetreuung. Angefangen von reinen Beratungsleistungen, dem Kauf von Belegplätzen in bestehenden Kindertageseinrichtungen, der Organisation von Kindertagespflege in den Räumen des Unternehmens, Ferienbetreuung bis hin zu Kooperationsmodellen zum Bau von eigenen Betriebskindertageseinrichtungen.
Mehr Informationen in der Pressemitteilung des Wirtschaftministeriums Baden-Württembergs entnehmen Sie der PDF-Datei unter „Downloads”.
Ansprechpartner beim KVJS
Manfred Schwarz
Tel. 0711/6375-423
E-Mail: Manfred.Schwarz@kvjs.de
Ansprechpartner im Wirtschaftsministerium, Pressesprecher
Thomas Schwara
Tel. 0711/1232236.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt damit ganz praktisch Unternehmen, die sich dort für betriebliche Kinderbetreuung engagieren. Bundesweit fördert das Bundesfamilienministerium jetzt auch betrieblich unterstützte Kinderbetreuung mit dem neuen Förderprogramm durch eine Anschubfinanzierung.
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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