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STANDORTPOLITIK - POSITIONEN

Bürokratieabbau bei kleinen und mittleren Unternehmen

Interview mit Frau Christine Scheel, MdB, Mittelstandsbeauftragte der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
27.07.2011

Frau Scheel – was tun Sie als Mittelstandsbeauftragte für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)?

Scheel: „Das Ziel unserer Mittelstandspolitik ist die Schaffung von Innovationen und sicheren Arbeitsplätzen. Für uns ist es daher ganz zentral, dass hier die Rahmenbedingungen für KMU stimmen. Wir wollen das unter anderem durch Bürokratieabbau, ökologische Modernisierungen, sichere Finanzmärkte, einer Forschungsförderung exklusiv für den Mittelstand erreichen. Aber auch eine Bekämpfung des akuten Fachkräftemangels, eine Verbesserung der Bildung und eine am Erfolg orientierte Gründungsförderung sind wichtige Punkte, die unsere Politik für KMU ausmachen.“

Die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Anfrage zur Offenlegung der Jahresabschlüsse (Drucksache 17/5028) zeigt, dass überwiegend kleine Unternehmen verspätet offenlegen. Was heißt das für Sie?

Scheel: „Viele kleine Unternehmen leiden unter der Offenlegung, das zeigt nicht nur die Verdoppelung der Ordnungsgelder. Das ist alarmierend. Der Mittelstand hat andere Probleme, als sich mit Ordnungsgeldverfahren zu beschäftigen. Insbesondere in kleinen Unternehmen bindet die Pflicht zur Offenlegung erhebliche Gelder, die in den meisten Fällen besser verwendet werden können. Wir sollten es Kleinstunternehmen selbst überlassen, ob sie eine Bilanz anfertigen und veröffentlichen wollen oder nicht.“

Ist die Höhe des Ordnungsgeldes aus Ihrer Sicht angemessen?

Scheel: „Bei der Höhe des Ordnungsgeldes sollte man meiner Meinung nach flexibler agieren. Ein Großunternehmen zahlt 2.500 Euro aus der Portokasse, bei einem kleinen Unternehmen kann der gleiche Betrag geschäftsschädigend, wenn nicht gar existenzbedrohend sein. Demnach ist es im Sinne der kleinen Unternehmen zuallererst geboten, den Mindestbetrag von 2.500 Euro deutlich abzusenken. Prinzipiell sollte man sich bei den Ordnungsgeldbeträgen an der Größe des Unternehmens orientieren.“

Der DIHK fordert gesetzliche Ermessenstatbestände beim Ordnungswidrigkeitsverfahren, um z. B. krankheitsbedingte Verzögerungen berücksichtigen zu können. Was halten Sie davon?

Scheel: „Es gibt in der Tat sehr plausible Gründe, warum eine Offenlegung bei einzelnen Unternehmen nicht termingerecht erfolgen kann. Meine Befürchtung ist, dass sich die Bundesregierung, statt sich um Einzelfälle zu kümmern, lieber hinter bürokratischen Regelungen versteckt. Die schwarz-gelbe Regierung muss hier reagieren, denn die Verdoppelung der Ordnungsgelder ist für den Mittelstand sehr beunruhigend.“

Unterstützen Sie den Vorschlag der EU-Kommission zur Befreiung der kleinen Unternehmen von der Offenlegungspflicht?

Scheel: „Ja, schon im Oktober 2010 haben wir die Bundesregierung in einem Antrag (Drucksache 17/3221) dazu aufgefordert, sich für die Befreiung der kleinen Unternehmen von der Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht einzusetzen, bis heute leider ohne Ergebnis. Dabei liegen die Vorteile auf der Hand: Mit dem Wegfallen der Bilanzierungspflicht für alle Kleinstunternehmen könnten sich nach Schätzungen der EU-Kommission auf EU-Ebene Entlastungswirkungen für 5,3 Millionen Unternehmen im Umfang von 6,3 Milliarden Euro ergeben – das wären durchschnittlich 1.200 Euro Entlastung pro Unternehmen, die beispielsweise für Investitionen verwendet werden könnten. Wenn ein Unternehmen bestimmte Vorteile aus einer Bilanz zieht, so steht es ihm natürlich nach wie vor frei, diese aufzustellen und zu veröffentlichen.“

Sehen Sie weitere Möglichkeiten der Deregulierung im Bereich Rechnungslegung?

Scheel: „Auch, falls die Befreiung von der Bilanzierung auf EU-Ebene scheitert, kann die Bundesregierung schon heute alle kleinen Personengesellschaften, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 Euro Umsatzerlöse und 50.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, von den Pflichten zur Erstellung eines Jahresabschlusses befreien. Das würde viele Personenunternehmer von unnötiger Bürokratie entlasten. Zudem bin ich der Meinung, dass das Formular für die Einnahme-Überschuss-Rechnung vereinfacht und unternehmensorientiert gestaltet werden muss. Die Verwendung des EÜR-Formulars ist derzeit mit erheblichem Aufwand verbunden und führt aufgrund der Komplexität zu vielen Fragen, die Unternehmer oftmals nicht ohne steuerliche Beratung beantworten können.

Aber auch bei offenlegungspflichtigen Unternehmen sehen wir Vereinfachungen. Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, die Internetseite zur Offenlegung eigenständig bedienen zu können, ohne die Hilfe beispielsweise eines Steuerberaters in Anspruch nehmen zu müssen. Hier gibt es erhebliche Probleme gerade bei den kleineren Unternehmen, wie wir herausbekommen haben. Anders ist es nicht zu erklären, dass immer noch fast 10.000 Unternehmen ihre Unterlagen schriftlich einreichen, obwohl dies nicht mehr zulässig ist.“

Was halten Sie von den Plänen der EU-Kommission, weitere zusätzliche Angaben im Lagebericht über nicht-finanzielle Informationen zu verlangen? Scheel: „Prinzipiell begrüße ich es, dass durch die Veröffentlichung von Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility auch Anreize geschaffen werden, hier verstärkt tätig zu werden. Die Krise hat uns allen gezeigt, dass nachhaltige und werteorientierte Unternehmensführung relevante Aspekte des Wirtschaftens im 21. Jahrhundert darstellen. Durch eine Vereinheitlichung in den Berichten werden die Tätigkeiten der Unternehmen vergleichbar. Ich würde die Wirkung dieser Aktivitäten auf Kunden, Geschäftspartner und Investoren nicht unterschätzen. Fest steht aber auch, dass zusätzliche Veröffentlichungen im Lagebericht nicht zu einer bürokratischen Belastung für Unternehmen werden dürfen. Daher halte ich es hier für wichtig, sich hier auf die wichtigsten Informationen

 Quelle: Artikeldienst des DIHK, Berlin

DOKUMENT-NR. 85855

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