. .
Illustration

POSITIONEN

Kommunal- und Regionalpolitik

Zoom

Vorbemerkung

Wirtschaft erwartet klare Positionen von den kommunalen Entscheidungsträgern

1. Infrastruktur

1.1 Mit dem Abbau von Bürokratie Wachstum fördern
1.2 Kinderbetreuung ausbauen und an Bedürfnisse berufstätiger Eltern anpassen
1.3 Qualität des Schulangebots ist wichtiger Standortfaktor
1.4 Mehr Mittel für Mobilität
1.5 Innenstädte erhalten und weiter entwickeln
1.6 Wasserversorgung: Moderate Preise sind ein Standortvorteil
1.7 Interkommunale Zusammenarbeit fördern

2. Kommunale Wirtschaftstätigkeit, Vergabe öffentlicher Aufträge

2.1 Staat versus Markt – die Grenzen müssen eingehalten werden
2.2 Öffentliche Ausschreibung muss Vorfahrt haben

3. Kommunalfinanzen, Haushaltskonsolidierung, Gewerbesteuerreform

3.1 Die richtigen Impulse setzen3.2 Gewerbesteuer durch kommunale Gewinnsteuer ersetzen

4. Zusammenarbeit in der Region

4.1 ÖPNV-Vergaben mittelstandsfreundlich gestalten
4.2 Wirtschaftsförderung besser vernetzen
4.3 Flexibilität bei Abweichungsverfahren vom Regionalplan

5. Forderungen für das Oberzentrum Pforzheim

5.1 Maßstäbe politischer Verantwortung
5.2 Leitbild Pforzheim
5.3 Standortmarketing
5.4 Gewerbeflächenentwicklung
5.5 Innenstadtentwicklung
5.6 Verkehr
5.7 Effiziente Verwaltung

______________________

Vorbemerkung

Wirtschaft erwartet klare Positionen von den kommunalen Entscheidungsträgern

Die Wähler haben entschieden. Mit den Kommunalwahlen gab es eine Reihe personeller Veränderungen in den Parlamenten der Städte, Gemeinden und Landkreise der Region. Die gewählten Vertreter übernehmen große Verantwortung in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit. Entsprechend hoch sind die Erwartungen der Wähler und insbesondere der Wirtschaft. Diese ist auf optimale Rahmenbedingungen, beispielsweise bei der örtlichen und regionalen Infrastruktur oder der kommunalen Besteuerung, angewiesen. Dafür ist sie aber auch der Garant für Arbeitsplätze und damit für Wachstum und Wohlstand in der Region.

Die IHK hat daher für die neue Periode 2009 - 2013 die Erwartungen der Wirtschaft an die gewählten Vertreter in Gemeinderäten, Kreistagen und Regionalverband formuliert. Die Vorschläge sollen Kommunal- und Regionalpolitiker dabei unterstützen, Entscheidungen und Planungen im Sinne von Wachstum und Wohlstand in der Region Nordschwarzwald zu treffen. Selbstständige, Unternehmer und ihre Beschäftigten sind allesamt Bürger der einzelnen Kommunen. Sie brauchen in den politischen Gremien und Kommunalverwaltungen der Region Gehör für ihre Anliegen, Weitsicht und Expertise über wirtschaftliche Zusammenhänge und unbürokratische Flexibilität, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten genauso wie in Phasen der Prosperität.

Viele angefangene Projekte warten darauf, rasch zu Ende gebracht zu werden. Zahlreiche neue Aufgaben müssen zeitnah begonnen und konsequent umgesetzt, Entscheidungen schnell und verbindlich getroffen werden. Die Wirtschaft erwartet langfristige Perspektiven und Planungssicherheit. Eine wichtige Grundlage dafür ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den Unternehmen.

Nur im gemeinsamen Schulterschluss wird es möglich sein, die elementaren Herausforderungen wie die Wirtschaftskrise oder die Folgen des demografischen Wandels zu meistern. Dies verlangt neue strategische Ansätze und langfristige Zielsetzungen, um das bisher Erreichte zu sichern und die Wirtschaft – und damit auch die Region – künftig weiter voranzubringen. Viele bislang ungelöste Themen und Fragestellungen müssen gemeinsam auf den Weg gebracht, neue Herausforderungen angenommen werden, um die notwendigen Voraussetzungen für eine prosperierende Wirtschaft zu schaffen. Auch die Kommunen sind hier als Treiber und Impulsgeber gefragt.

Auf die wieder- wie auch neugewählten Kommunal- und Regionalpolitiker warten daher eine Reihe drängend zu lösender Aufgaben. Städte, Gemeinden, Landkreise und der Regionalverband Nordschwarzwald schaffen dazu mit ihrer Wirtschaftspolitik elementare Rahmenbedingungen für die rund 35.000 Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald. Dies betrifft den notwendigen Ausbau und die Weiterentwicklung der Infrastrukturen und Versorgungsnetze, der Gewerbeflächen, des Verkehrs oder der Energie ebenso wie die Schaffung ausreichender Bildungs- und Betreuungsstrukturen an den Schulen und Kindergärten oder die Entwicklung von neuen Handels- und Dienstleistungszentren. Hier ist unbürokratisches und mutiges Handeln, losgelöst von Fraktionszwängen, sowie Weitsicht und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge gefordert.

Ebenso wie die Unternehmen in der momentanen wirtschaftlichen Situation selbst von intensiven Sparzwängen betroffen sind, erwarten diese jetzt auch von den Kommunen entsprechende Anstrengungen zur konsequenten Konsolidierung ihrer Haushalte. Auf der Einnahmenseite kann eine Stabilisierung der kommunalen Finanzen nur durch eine nachhaltige Förderung der Unternehmensentwicklung erfolgen - nicht durch Erhöhung der Gewerbesteuern. Bei den Verwaltungsausgaben müssen alle denkbaren Einsparmöglichkeiten überprüft werden.

In Pforzheim war neben dem Gemeinderat auch der Oberbürgermeister neu zu wählen. Aufgrund der Bedeutung und der Führungsrolle, die das Oberzentrum für die Wirtschaftsregion Nordschwarzwald einnimmt, hat die Kammer als Sprecherin der regionalen Wirtschaft daher mit ihren Wahlbausteinen in sechs Punkten die wirtschaftlichen Kernfragen aufgegriffen, die als vorrangige Ziele, Weichenstellung und Aufgabenbereiche von besonderer Bedeutung sind und erwartet von den künftigen Verantwortungsträgern dazu klare Positionen und Entscheidungen.

Die IHK ist dabei Mittler sowohl zwischen den Interessen der einzelnen Unternehmen als auch im Dialog zwischen Wirtschaft und Politik. Ziel der politischen Interessenvertretung auf kommunaler und regionaler Ebene ist dabei, die konstruktive und vielfach sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den politischen Akteuren fortzusetzen, wo nötig auszubauen, und gegensätzliche Positionen im Interesse von Betrieben und Bürgern zum Ausgleich zu bringen.
1. Infrastruktur

1.1 Mit dem Abbau von Bürokratie Wachstum fördern

Eine Flut kommunaler Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben, die die Kommunen umzusetzen haben, führt dazu, dass bestimmte Verwaltungsvorgänge langwierig und undurchschaubar sind. Das Regelungsbestreben reicht in einzelnen Kommunen bis hin zu dem Versuch, Gastronomen mit Außenbewirtschaftung vorzuschreiben, wie ihre Tische und Stühle auszusehen haben. Wenn Unternehmen von mehreren Ämtern oder kommunalen Stellen Genehmigungen für ein Vorhaben brauchen, läuft dies auf Seiten der Verwaltung nicht immer so koordiniert und zügig ab, wie es für die Betriebe nötig ist. Von der Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners erhofft sich die IHK eine Verbesserung für die Unternehmen.

Unternehmen als Schlüsselkunden definieren
Es muss zur Kernaufgabe jeder kommunalen Verwaltung werden, Unternehmensgründung und -entwicklung sowie Bestandspflege nach Kräften zu unterstützen. Neben der Überprüfung sämtlicher wirtschaftsbezogener Verwaltungsvorschriften auf Erforderlichkeit und Zielorientierung sollten insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden: schnelle Genehmigungsverfahren mit vorher definierten Fristen, transparente Zuständigkeitsregelungen, Lotsendienste bei komplexen Antragsverfahren sowie Erstellung von Checklisten für wiederholt auftretende Verwaltungsvorgänge.

Verwaltungseffizienz steigern, Kosten senken
Verstärkte Kooperation zwischen Kommunen bzw. Verwaltungseinheiten können nicht nur Zeit sparen sondern auch Kosten senken. Die dadurch erzielten Einsparungen sollten in Form niedrigerer Gebühren, Beiträge und Steuern an Unternehmen und Bürger weitergereicht werden.

Aufgabeninventur vornehmen
Die Kommunen sollten Aufgaben, die nicht zwingend sind, stets auf den Prüfstand stellen und damit den kritischen Blick auf die Ausgabenseite ihrer Haushalte als Daueraufgabe begreifen. Oft kann die Einbeziehung privater Dienstleister in die Aufgabenerfüllung Kosten sparen, zum Beispiel bei Facility-Management oder Grünanlagenpflege.

E-Government ausbauen
E-Government sollte konsequent weiter ausgebaut werden, um Prozesse zwischen kommunaler Verwaltung und Unternehmen zu vereinfachen bzw. schneller und kostengünstiger zu gestalten.

1.2 Kinderbetreuung ausbauen und an Bedürfnisse berufstätiger Eltern anpassen

Die Wirtschaft muss weiterhin auf zu viele gut ausgebildete Fachkräfte verzichten, die wegen mangelnder und unflexibler Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu Hause bleiben. Nach einer Umfrage der IHK bei den Kindertagesstätten in der Region Nordschwarzwald geben weniger als die Hälfte der befragten Kitas an, schon vor 7:30 Uhr zu öffnen und nur sehr vereinzelt können die befragten Einrichtungen die Kinder auch noch nach 18:00 Uhr betreuen. Nicht einmal jede zehnte Einrichtung in der Region Nordschwarzwald hat auch während der gesamten Ferien geöffnet. Immerhin: Eltern können ihre Kinder jetzt auch dort betreuen lassen, wo sie arbeiten. Die IHKs in Baden-Württemberg haben eine Gesetzesänderung erreicht, nach der der Wohnort in diesen Fällen an den Arbeitsort einen Ausgleich zu zahlen hat.Leider wurde der IHK-Vorschlag einer Gutscheinlösung nicht aufgegriffen, stattdessen wurde die Neuregelung in das alte System integriert.

Mehr Kita-Plätze, mehr Flexibilität
Die Kommunen müssen die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen, aber insbesondere für Kinder unter drei Jahren deutlich ausbauen. Die Situation in den Kindergärten und Schulen muss verbessert und den Bedürfnissen von berufstätigen Eltern angepasst werden. Dies beinhaltet flexible Öffnungszeiten, die sich an den Arbeitszeiten der Eltern orientieren, ebenso wie einen Ausbau der Ganztagesbetreuung an Schulen und die Ferienbetreuung.

Mit Unternehmen zusammenarbeiten
Immer mehr Unternehmen sind bereit, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Für die allermeisten Unternehmen geht es dabei nicht um Betriebskindergärten. Es geht vielmehr um die Möglichkeit, in einer nahegelegenen Kita Plätze für die Kinder der Beschäftigten belegen zu können. Laut IHK-Umfrage kooperierten im Oktober 2008 nur wenige Einrichtungen der Region mit Unternehmen oder würden dies gerne tun. Die Kommunen sollten verstärkt Kooperationen mit Unternehmen anstreben und mit ihnen zusammen ein bedarfsgerechtes Angebot planen.

Private Anbieter gleichberechtigt behandeln
Vor dem Hintergrund fehlender Kinderbetreuungsplätze und ehrgeiziger Ausbauziele (bis 2013 Betreuungsangebote für 34 Prozent der unter Dreijährigen, Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr) sollten Kommunen private Anbieter gleichberechtigt mit öffentlichen und kirchlichen Trägern fördern und in ihre Bedarfsplanung aufnehmen.

Thema Pflege auf die Agenda setzen
Neben der Betreuung der Kinder umfasst die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend auch die Pflege naher Angehöriger. Kommunen sollten sich des Themas Beruf und Pflege annehmen, indem sie in einer Moderatorenrolle über das Angebot informieren und damit den Pflegedienstleistungsmarkt transparent machen.

1.3 Qualität des Schulangebots ist wichtiger Standortfaktor

Die Kommunen sind als Schulträger für die Qualität der Bildung mit verantwortlich. Sie müssen für eine intakte moderne Infrastruktur sorgen und einen intensiven Dialog mit allen Bildungsbeteiligten pflegen. Hinsichtlich der räumlichen und sachlichen Ausstattung der Schulen besteht vielerorts erheblicher Nachholbedarf. Kommunen können sich im Standortwettbewerb mit guten Schul- und Betreuungsangeboten profilieren. Trotz rückläufiger Schülerzahlen dürfen Investitionen in die Schulinfrastruktur nicht zurückgefahren werden. Auf Landkreisebene ist eine enge Abstimmung zwischen den Gemeinden und Städten in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung erforderlich.

Lernen vom Kindergarten bis zur Berufsschule fördern
Bereits im Vorschulbereich muss das Lernen gefördert werden, dazu sind nötig: ausreichende Betreuungskapazitäten für Kleinkinder und in Kindergärten, die Umstellung auf ein Gutscheinsystem, pädagogisch geschultes – auch wissenschaftlich ausgebildetes – Personal, obligatorische Sprachstandsdiagnosen und Sprachförderungen sowie eine enge Kooperation mit den Grundschulen. Flächendeckende Ganztagesangebote schaffen längere Betreuungs- und Lernzeiten. Die Berufsschulen müssen so ausgestattet sein, dass sie die Ausbildung in den Betrieben professionell unterstützen können.

Geeignete Förderprojekte für Schulen durchführen
Mehr Praxisbezug und Lebensnähe des Unterrichts fördern die Lernbereitschaft und bringen Sicherheit bei der Berufswahl. Die Kommunen sollten mit geeigneten Förderprojekten dazu beitragen. Jede Schule muss eine nachhaltige Bildungspartnerschaft mit einem Unternehmen eingehen. Die hierzu von den IHKs initiierte Vereinbarung mit der Landesregierung ist konsequent umzusetzen.

1.4 Mehr Mittel für Mobilität

Durch Investitionen in Verkehrsinfrastruktur muss Mobilität gesichert werden. Die Kommunen müssen ihre Verkehrsinfrastruktur in gutem Zustand erhalten, bedarfsgerecht ausbauen, Lücken schließen und Engpässe beseitigen. Städte und Gemeinden müssen sich für eine wirtschaftliche und intelligente Verzahnung von Individualverkehr, Güter-/Lieferverkehr und ÖPNV einsetzen. Die Vorgaben der EU müssen an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert, maßvoll geplant und umgesetzt werden. Die Kommunen sind aufgefordert, Verkehrslenkung und -optimierung vor Fahrverbot und Citymaut zu stellen.

Zuwachs bei Personen- und Güterverkehr
Das Güterverkehrsaufkommen in Deutschland wird bis 2025 um rund 70 Prozent zunehmen, der Personenverkehr um knapp 20 Prozent. Bereits heute ist der Straßenbau chronisch unterfinanziert, die unzureichende Infrastruktur belastet die Wirtschaft durch die Staukosten enorm. Allein der Wirtschaft in Baden-Württemberg entstanden 2008 durch Staus auf Bundesfernstraßen Kosten in Milliardenhöhe. Das ergab eine aktuelle Untersuchung baden-württembergischer Industrie- und Handelskammern. Unternehmen verlieren je nach Größenordnung und Branche bis zu 100.000 Euro pro Jahr, weil ihre Fahrzeuge im Stau stehen. Gleichzeitig fordert die EU von ihren Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Wirtschaft und Verkehr. Deren Gestaltung und Umsetzung obliegt in vielen Bereichen den Kommunen.

1.5 Innenstädte erhalten und weiter entwickeln

Große wie kleine Städte und Gemeinden profitieren von einer lebendigen Innenstadt. Um die Zentren der Städte und Kommunen in ihrer Funktion als Versorgungskern und urbaner Mittelpunkt des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu erhalten, sind alle Kommunen dazu aufgefordert, rückschrittliches Kirchturmdenken zu überwinden. Durch konsequente Anwendung und Weiterentwicklung der gegebenen Planungs- und Ordnungsinstrumente müssen Kommunen die Zukunft der Innenstädte und Ortskerne nachhaltig sichern und für ausgeglichene Chancen im Wettbewerb mit peripheren Lagen sorgen. Dazu müssen Einzelhandelskonzepte erstellt oder fortgeschrieben und planungsrechtlich fixiert werden, um Ansiedlungsvorhaben optimal in das städtische Gefüge einordnen zu können. Kommunen müssen aktiv an der Zusammenlegung von Flächen in den Innenstädten mitarbeiten, um dort die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Flächengrößen anbieten zu können.

Kleine und mittlere Handelsunternehmen berücksichtigen
Die Rahmenbedingungen für den in größeren Teilen noch immer mittelständisch strukturierten Handel müssen entbürokratisiert werden. Der Handel leidet unter vielerlei Überregulierungen. Neben der Gesetzgebung von EU, Bund und Ländern bereiten viele kommunale Vorschriften und Genehmigungsverfahren gerade den kleinen und mittleren Betrieben Schwierigkeiten. Das Spektrum reicht von planungs-, denkmalschutzrechtlichen und gestalterischen Vorgaben bis hin zu Beschränkungen des Lieferverkehrs, der Parkmöglichkeiten und der Stellplätze. Kommunen sollten kleinere und mittlere Unternehmen stärker im Fokus ihrer Planung haben. In die Entscheidungen über Umwelt- und Lärmvorschriften sollten die Städte die Interessen des Handels gleichberechtigt einfließen lassen.

Keine wirkungslosen Fahrverbote
Fahrverbote für den notwendigen Liefer- und Kundenverkehr des Handels sind fehl am Platz oder zurückzunehmen, wenn sie erkennbar wirkungslos und unsinnig sind.

Bebauungspläne aktuell halten
Städtebauliche Fördermittel sollten nicht an Kommunen ausgezahlt werden, die ihre Bebauungspläne nicht auf den neuesten Stand nach geltender Baunutzungsverordnung 1990/1993 bringen. Außerdem ist bei Ansiedlungsvorhaben, vor allem im Bereich großflächigen Einzelhandels, eine interkommunale Abstimmung unabdingbar.

1.6 Wasserversorgung: Moderate Preise sind ein Standortvorteil

Wasserver- und -entsorgungsgebühren sind ein nicht unbedeutender Kostenfaktor für die Unternehmen und damit ein relevanter Standortfaktor. Die jeweiligen Gebührensätze sollten transparent dargestellt, verglichen und veröffentlicht werden. Im Standortwettbewerb sind die Kommunen gefordert, moderate Preise zu gewährleisten. Auch auf die Höhe der Strom- und Gaspreise können kommunale Entscheidungsträger Einfluss nehmen, zum Beispiel über die Konzessionsabgaben der Energieversorger, über die entsprechenden Gremien der Stadtwerke. Möglich ist auch eine bedarfsgerechte Ausweisung von Gewerbeflächen, um nicht unnötige Bereitstellungs- und Wartungskosten zu generieren.

Nachhaltige Umweltauflagen
Häufig verzögern, verteuern oder verhindern Umweltauflagen gewerbliche Ansiedlungen, den Rohstoffabbau und den Infrastrukturausbau. Die Kommunen sind aufgefordert, nachhaltige Maßnahmen zu wählen, um Mobilität, Wirtschaftskraft und Beschäftigungsmöglichkeiten nicht über die Maßen einzuschränken.

1.7 Interkommunale Zusammenarbeit fördern

Zu häufig bestimmt Kirchturmdenken den kommunalen Wettbewerb – mit negativen Folgen. Während manche Gewerbegebiete leer stehen, fehlen Unternehmen anderenorts Expansionsmöglichkeiten. Zu selten werden Lösungen in interkommunaler Zusammenarbeit entwickelt.

Wirtschaftsfreundliche Gewerbeflächenpolitik
Kommunen sollten langfristig geeignete Gewerbeflächen für Industrie, Dienstleistungen und Handel zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen. Durch eine vorausschauende Bauleitplanung sind unverträgliche Nutzungen voneinander zu trennen und betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern. Brachen und leer stehende Gebäude können durch Umnutzung revitalisiert werden.

Von Kooperation mit Nachbarkommunen profitieren
Die Kommunen sind angehalten, über die Einbindung in interkommunale Kooperationen und Netzwerke die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen zu forcieren und auch auf unternehmerische Entwicklungschancen an Standorten jenseits der eigenen Gemeindegrenze aktiv hinzuweisen. Was für die Gewerbeansiedlung gilt, gilt auch für den Tourismus: Keine Gemeinde wird es schaffen, sich künftig alleine am touristischen Markt zu positionieren. Durch eine engere Zusammenarbeit der Kommunen ließen sich intensivere Marketingmaßnahmen zum Vorteil aller leichter realisieren.

Tourismus als Chance erkennen
Der Tourismusbereich stellt im Nordschwarzwald einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar, der Arbeitsplätze schafft und sichert – nicht nur in Hotellerie und Gastronomie, sondern auch im Handel und im Dienstleistungsgewerbe. Die Verantwortlichen in den Kommunen müssen erkennen, dass Tourismus mehr als nur eine freiwillige Aufgabe ist, die in Zeiten knapper Haushaltsmittel vorschnell dem Rotstift zum Opfer fällt. Tourismus bietet vielmehr die Chance, die wirtschaftliche Zukunft einer Gemeinde zu sichern, Arbeitsplätze zu schaffen und Wachstum zu generieren. Wichtige erste Anlaufstellen sind die örtlichen Tourist-Informationen. Sie sollten sachlich und personell angemessen ausgestattet sein und kundenorientierte Öffnungszeiten haben.

2. Kommunale Wirtschaftstätigkeit, Vergabe öffentlicher Aufträge |nach oben|

2.1 Staat versus Markt – die Grenzen müssen eingehalten werden

In Zeiten der Krise sind Forderungen nach mehr Staat – auch bei den Kommunen – allgegenwärtig. Die Risiken eines sich ausweitenden staatlichen Einflusses sollten jedoch sorgfältig abgewogen werden. Bei dieser Gratwanderung darf die langfristige marktwirtschaftliche Orientierung nicht verloren gehen, die Baden-Württemberg und seine Kommunen in der Vergangenheit ausgezeichnet hat. Seit der Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts im Jahre 2005 dürfen Kommunen abseits der Daseinsvorsorge nur dann neue wirtschaftliche Betätigungsfelder erschließen, wenn ein Privater die Leistungen nicht gleich gut oder wirtschaftlich erbringen kann. Die Industrie- und Handelskammern sind hierzu anzuhören. Zwar hat der Gesetzgeber mit dieser Rechtsänderung den Forderungen der Wirtschaft entsprochen. Es bleibt jedoch festzustellen, dass die IHKs seitdem nur in wenigen Fällen angehört wurden.

Versorgungssicherheit schaffen
Kommunen sollten sich auf den hoheitlichen Bereich sowie die Sicherstellung der Daseinsvorsorge beschränken, wobei Letzteres in Eigenregie oder durch private Dritte erfolgen kann. Außerhalb des Bereichs der Daseinsvorsorge darf eine Kommune nur dann unternehmerisch tätig werden, wenn die Privatwirtschaft diese Leistungen nicht in gleichem Maße und ebenso effizient erbringen kann. Die Kommune sollte sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf die Durchsetzung eines verlässlichen Ordnungsrahmens konzentrieren. Schutz des Wettbewerbs, Gewähr einer leistungsfähigen Infrastruktur und eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung sind Teil dieser Aufgabe. Eingriffe des Staates in die Marktmechanismen müssen grundsätzlich die Ausnahme, eng begrenzt und gut begründet sein.
Public Private Partnership
Public Private Partnership (PPP) kann einen Beitrag dazu leisten, öffentliche Aufgaben effizienter und damit kostengünstiger zu erledigen. Vor großen Projekten ist deshalb stets sorgfältig zu prüfen, ob eine Eigenrealisierung oder ein PPP-Modell das wirtschaftlichere Ergebnis bringt. PPP-Modelle können insbesondere im Bereich der Errichtung/Sanierung von Gebäuden und deren Unterhalt sinnvoll sein.

Zurückhaltung bei Ein-Euro-Jobs
Ein-Euro-Arbeitskräfte dürfen privatwirtschaftliche Tätigkeiten und reguläre Arbeitsverhältnisse nicht verdrängen.

2.2 Öffentliche Ausschreibung muss Vorfahrt haben

Zur Umsetzung der Konjunkturpakete von Bund und Land wurden für die Jahre 2009 und 2010 die Wertgrenzen deutlich angehoben, bis zu denen freihändig vergeben und beschränkt ausgeschrieben werden darf. Die Politik verspricht sich davon eine Beschleunigung der öffentlichen Auftragsvergabe und eine Stützung der Konjunktur. Die Realität ist jedoch eine andere: Nur wenige Kommunen haben fertig geplante Bauprojekte in der Schublade. Viele Baumaßnahmen müssen erst sorgfältig vorbereitet werden, bevor Aufträge vergeben werden können.

Aufträge nicht nur lokal vergeben
Es ist weder ordnungs- noch wirtschaftspolitisch vertretbar, die Vergabe öffentlicher Aufträge auf ortsansässige Unternehmen zu beschränken, die der Vergabestelle bereits bekannt sind. Der konjunkturelle Abschwung hat die Wirtschaft in ihrer gesamten Breite erfasst. Deshalb müssen die zu vergebenden Aufträge auch einem möglichst großen Teil der Wirtschaft zugute kommen.

Sorgfalt vor Schnelligkeit
Die zur Verfügung stehenden Mittel können bis Ende 2010 abgerufen werden. Zu Hektik besteht deshalb kein Anlass. Vorrang haben muss eine sorgfältige Auswahl der Projekte nach der Maßgabe, welche Maßnahmen besonders dringlich sind und gleichzeitig den höchsten Nutzen stiften.

Öffentliche Ausschreibung schafft Transparenz
Unternehmen können es sich heutzutage nicht mehr leisten, nur für ihre Kommune vor Ort zu arbeiten. Sie haben Interesse daran, sich regional, auf Landesebene oder bundesweit an Ausschreibungen zu beteiligen. Das ist aber nur möglich, wenn diese Aufträge auch öffentlich ausgeschrieben werden. Die Kommunen sollten deshalb sorgfältig prüfen, ob sie ihre Ausschreibungen nicht auch in Zukunft im Landesausschreibungsblatt, auf www.service-bw.de oder auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
Die im Rahmen der Konjunkturpakete zusätzlich für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel werden zum Teil durch neue Schulden der öffentlichen Hand finanziert. Umso wichtiger ist deshalb eine möglichst sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung. Die beste Gewähr dafür bietet die öffentliche Ausschreibung, indem der öffentliche Auftraggeber aus mehreren Angeboten das wirtschaftlichste auswählen kann. Nur dadurch lassen sich wettbewerbsfähige Preise erzielen.

3. Kommunalfinanzen, Haushaltskonsolidierung, Gewerbesteuerreform

3.1 Die richtigen Impulse setzen

Die letzten Haushaltsjahre waren geprägt von einem stetigen Steuermehraufkommen. Dieser Trend wird sich auch für die Kommunen mit Blick auf die aktuelle Wirtschaftskrise nicht fortsetzen. Daher müssen die Anstrengungen der Kommunen zur Konsolidierung ihrer Haushalte konsequent weiterverfolgt werden. Konjunkturpolitische Instrumente dürfen nur mit Augenmaß und nach gründlicher Prüfung der Effektivität eingesetzt werden. Auf der Einnahmenseite lässt sich eine Stabilisierung der finanziellen Situation der Kommunen nur durch eine nachhaltige Förderung der konjunkturellen Entwicklung der Unternehmen erzielen. Ansätze wie etwa die Senkung von Gewerbesteuerhebesätzen sind nicht ausreichend erkennbar.

Haushalte konsolidieren
Die Anstrengungen zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte sind konsequent weiterzuverfolgen. Bei den Verwaltungsausgaben muss vermehrt nach Einsparpotenzialen Ausschau gehalten werden. Geeignete Leistungen der Kommune sind demnach daraufhin zu überprüfen, ob sie nicht effizienter und kostengünstiger durch Private erbracht werden können.


Vorrang für Infrastruktur, Bildung und Kinderbetreuung
Konjunkturpolitische Instrumente dürfen nur mit Augenmaß und nach gründlicher Prüfung der Effektivität und nicht nach dem Gießkannenprinzip eingesetzt werden. Vorrang sollten dabei Infrastrukturmaßnahmen und kommunale Investitionen in ein hochwertiges Bildungs- und Kinderbetreuungsangebot haben. Es gilt, Schulen zu modernisieren, Kitas besser auszustatten, Ganztagsschulen einzurichten und anderweitig in Strukturen zu investieren, die berufstätige Eltern unterstützen. Was die Unternehmen an Steuergeldern erwirtschaftet haben, nützt allen, wenn es in die Kinder investiert wird.

Gewerbesteuerhebesätze nicht anheben
Eine Stabilisierung der finanziellen Situation der Kommunen auf der Einnahmenseite lässt sich nur durch eine nachhaltige Förderung der konjunkturellen Entwicklung der Unternehmen erzielen. Als variable Größe macht die Gewerbesteuer seit der Unternehmenssteuerreform 2008 je nach Hebesatz 50 Prozent oder mehr der Gesamtsteuerbelastung einer Kapitalgesellschaft aus. Da der örtliche Gewerbesteuerhebesatz erheblich stärker als bisher über die Standortqualität einer Kommune und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Firmen entscheidet, müssen für attraktive Rahmenbedingungen nicht nur Hebesatzerhöhungen vermieden sondern auch Hebesatzsenkungen in Betracht gezogen werden. |nach oben| |nach oben|

3.2 Gewerbesteuer durch kommunale Gewinnsteuer ersetzen

Die Gewerbesteuer blickt auf fünf Rekordjahre in Folge zurück. Für das Jahr 2009 jedoch befürchten die Kommunen durch die Wirtschaftskrise Gewerbesteuereinbrüche in teilweise dramatischer Höhe. Nach den Gewerbesteuereinbrüchen um die Jahrtausendwende zeigt diese Situation erneut, dass ein Kernproblem städtischer Haushaltspolitik die Unberechenbarkeit und Instabilität der Gewerbesteuer ist. Ein maßgeblicher Grund hierfür ist, dass ein Großteil der Gewerbesteuer vielfach nur von einigen wenigen Unternehmen, häufig sogar nur von einem Steuerpflichtigen erbracht wird.

Die kommunalen Einnahmen sind daher oft von der Gewinnsituation einzelner Unternehmen abhängig, so dass sich Branchenkrisen besonders drastisch auswirken können. Gleichzeitig wirkt die Gewerbesteuer in Krisensituationen für die Wirtschaft durch die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführten substanzbesteuernden Elemente existenzgefährdend.

Gewerbesteuer als einseitige Sondersteuer abschaffen
Die Gewerbesteuer als einseitige Sondersteuer für die gewerbliche Wirtschaft muss im beiderseitigen Interesse von Kommunen und Wirtschaft abgeschafft werden. Als Einnahmeersatz für die Kommunen fordert die IHK eine kommunale Gewinnsteuer in der Form eines kommunalen Zuschlagsrechts auf die Bemessungsgrundlage der betrieblichen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und eine höhere Beteiligung an einer stabilen Gemeinschaftssteuer, zum Beispiel der Lohnsteuer. In diesem Rahmen würden alle Nutzer der kommunalen Infrastruktur in deren Finanzierung einbezogen, d.h. neben allen Unternehmern (inklusive Freiberuflern und Landwirten) mittelbar auch Privatpersonen. Auf diese Weise könnte die dringend gebotene Verstetigung der Einnahmen der Kommunen erzielt, das Band zwischen Kommunen und Wirtschaft erhalten und gleichzeitig die einseitige Belastung der gewerblichen Wirtschaft reduziert werden.

Bemessungsgrundlage am Gewinn orientieren
Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer muss sich wieder am Unternehmensgewinn orientieren und darf nicht weiter auf ertragsunabhängige Elemente ausgedehnt werden. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 in Kraft gesetzte gesetzliche Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer durch Hinzurechnung von Zinsen und dem Finanzierungsanteil von Mieten, Pachten und Leasingraten gefährdet Unternehmen und ist abzuschaffen.

4. Zusammenarbeit in der Region

Der Regionalverband Nordschwarzwald und die regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG), deren Gesellschafter auch die IHK Nordschwarzwald ist, haben in den vergangenen Jahren einiges erreicht. Im Zusammenwirken mit dem Land, den Kreisen und dem Oberzentrum Pforzheim wurden wichtige Projekte wie die regionalen Wirtschaftskonferenzen, der Strategieprozess 2020, die Clusteranalyse, die Stallwächterparty in Berlin oder die regionale Sympathiekampagne „Wir ticken anders” auf den Weg gebracht.

Inzwischen ist es dadurch auch gelungen, die Region Nordschwarzwald als attraktiven Ort zum Leben, Arbeiten und Investieren darzustellen. Beiträge und Debatten von manchen Akteuren aus der Kommunalpolitik zeigen aber noch lange nicht das notwendige Bild von Geschlossenheit.

Noch zu oft wird die Politik in den Kommunen und Landkreisen dieser Region von Kirchturmdenken bestimmt und nicht von dem Maß an Geschlossenheit, das nötig ist, diesen Wirtschafts- und Lebensraum im internationalen Wettbewerb voranzubringen. Umso mehr sind die neu gewählten Verantwortlichen in Regionalverband, Kreistagen und Gemeinderäten aufgefordert, die Zusammenarbeit in der Region Nordschwarzwald konstruktiv mitzugestalten und zu optimieren.

4.1 ÖPNV-Vergaben mittelstandsfreundlich

Ab 3.12.2009 tritt die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zum Wettbewerb im öffentlichen Personenverkehr in Kraft. Die EU will damit einen regulierten Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße bewirken, der zu einem attraktiven Angebot bei in Summe niedrigeren Kosten führt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat in 2008 dazu einen Referentenentwurf zur Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an die EU-Verordnung vorgelegt. Dieser hat zu kontroversen Diskussionen zwischen den Bundesländern geführt. Auch bei den Aufgabenträgern (Gebietskörperschaften) und den Auftragnehmern (private Busunternehmen einerseits sowie kommunale Verkehrsunternehmen andererseits) wurde der Entwurf sehr unterschiedlich aufgenommen. Insbesondere die privaten Busunternehmer befürchten zum Teil existenzielle Gefahren. Das Gesetz wird voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden.

ÖPNV-Leistungen weiterhin kommerziell erbringen
Der ÖPNV wird im ländlichen Raum zum großen Teil als eigenwirtschaftlicher Verkehr mit Bussen erbracht. Diese Form der Durchführung von ÖPNV hat sich bewährt und ist beizubehalten. ÖPNV-Leistungen sollten grundsätzlich kommerziell erbracht und im Rahmen eines Genehmigungs- bzw. Konzeptwettbewerbs vergeben werden. Es ist sicherzustellen, dass die im ÖPNV tätigen mittelständischen Unternehmen ihr Know-how weiterhin in die Gestaltung des ÖPNV-Angebots einbringen können.

Inhouse-Vergaben auf Mindestmaß beschränken
Sofern das eigenwirtschaftliche bzw. kommerzielle Angebot nicht den im Nahverkehrsplan formulierten Vorgaben des Aufgabenträgers entspricht, sollten diese Leistungen in einem diskriminierungsfreien wettbewerblichen Verfahren bzw. nach den Vorgaben des Vergaberechts bestellt und finanziert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Strukturen geschaffen werden, in denen kein Raum mehr für unternehmerische Gestaltung verbleibt und der gesamte Nahverkehr behördlich durchreguliert wird. Inhouse-Vergaben sind in Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Nur tatsächliche Inhouse-Geschäfte dürfen dem Markt entzogen werden.

4.2 Wirtschaftsförderung besser vernetzen

Die IHK Nordschwarzwald arbeitet mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) gut und vertrauensvoll zusammen. Die Abstimmung von Arbeit und Projekten zwischen WFG und IHK bzw. der Wirtschaft sollte weiter ausgebaut werden. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit dem Planungsausschuss des Regionalverbandes. Dort fallen die für die Unternehmen wesentlichen Entscheidungen über Ansiedlungs- und Standortwünsche. Hier ist die WFG nicht in ausreichendem Maße einbezogen.

Einfluss der WFG im Regionalverband erhöhen
Die Möglichkeiten der WFG, die Entscheidungen des Verbandes „beratend” zu begleiten, müssen vergrößert werden. Die WFG sollte im Planungsausschuss des Verbandes neben Sitz und Stimme künftig auch die Möglichkeit haben, zu jedem Antrag Stellung zu nehmen. Verband, WFG und IHK sollten eine gemeinsame Taskforce für Ansiedlungs- und Standortvorhaben bilden, die Unternehmen unmittelbar betreut. Zwischen WFG und IHK müssen Projekte und Konzepte eng, nachhaltig und arbeitsteilig geplant und durchgeführt werden.

Standortmarketing strategisch betreiben
Das Standortmarketing im In- und Ausland muss aus einer Hand erfolgen. Die bekannten Stärken der Region wie weltweit erfolgreiche Unternehmen, die Hochschulen mit ihren Forschungseinrichtungen, die besonderen Kompetenzen im Gesundheitstourismus sowie die Kongress- und Tagungsmöglichkeiten sind für das Standortmarketing noch stärker zu nutzen. Zielgruppen sind klar zu definieren und Standortmarketinginitiativen so großräumig zu strukturieren, dass durch Synergie und Bekanntheitseffekte eine nachhaltige Außenwirkung erzielt werden kann. Schließlich kommt es ansiedlungswilligen Unternehmen bei ihrer Standortentscheidung weniger auf die einzelne Kommune, sondern mehr auf die Region an.

4.3 Flexibilität bei Abweichungsverfahren vom Regionalplan

Weite Bereiche der Region sind mit Vorrang- und Vorbehaltsausweisungen belegt, die einer dynamischen Siedlungsflächenentwicklung entgegenstehen. Auch die Festlegung, dass sich Schwerpunkte für die Gewerbeansiedlung an bestimmten Trassen zu orientieren haben, erweist sich aus Sicht der IHK im Einzelfall als problematisch.

Erweiterungs- und Reserveflächen für Unternehmen bereitstellen
Die IHK fordert weniger starre Vorgaben und weniger gebietsscharfe Ausweisungen im Regionalplan. Bei künftigen Zielabweichungsverfahren ist eine flexible Handhabung seitens des Regionalverbandes erforderlich. Dies betrifft insbesondere Erweiterungsflächen für ansässige Unternehmen, aber auch das Vorhalten von Reserveflächen für eine mögliche Anfrage eines Großinvestors. Die Wirtschaft der Region ist auf möglichst uneingeschränkt nutzbare Flächen angewiesen, die auch einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb erlauben.

Zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Verflechtungen mit anderen Räumen müssen für Logistikunternehmen verkehrsgünstig gelegene und erreichbare Flächen in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden. Zugleich stellt sich die Aufgabe, freiwerdende Flächen wieder in den Markt zu bringen, um den wachsenden Flächenverbrauch einzudämmen. Hier sind die Potenziale seitens der Kommunen ebenso wenig ausgeschöpft wie die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit IHK und Regionalverband.

5. Forderungen für das Oberzentrum Pforzheim

5.1 Maßstäbe politischer Verantwortung

Im Juni 2009 wurden mit der Wahl des Oberbürgermeisters und der kommunalen Gremien entscheidende personelle Weichen gestellt. Die IHK Nordschwarzwald richtet ihren Blick weniger auf politische Kräfteverschiebungen als auf die notwendigen Zielsetzungen, Weichenstellungen und dringend zu erledigende Aufgaben.

Die geografische und verkehrstechnische Lage Pforzheims ist gut. Potenziale der benachbarten Wirtschaftsräume Karlsruhe und Stuttgart und der südlichen Region, aber auch dynamischer Wettbewerb prägen das wirtschaftliche Umfeld. Rückgrat und finanzielle Basis jeder Kommune ist die Wirtschaft. Arbeitsplätze, Einkommen der Bevölkerung, Steuereinnahmen und damit die Möglichkeiten kommunaler Gestaltung hängen weitgehend von der wirtschaftlichen Basis ab.

Die IHK als Sprecherin der regionalen Wirtschaft greift mit sechs Punkten die für die Wirtschaft relevanten Themen auf.

Die Weiterentwicklung weicher Standortfaktoren wie Familie und Beruf, Kultur, schulische und berufliche Bildung, von Kindergärten über Schulen bis zur Hochschule sowie soziale Netze sind von besonderer Bedeutung. Diese Themen sind mit rein wirtschaftlichen Fragen vielfach eng verflochten. Die IHK beschränkt sich mit diesen Wahlbausteinen auf wirtschaftliche Kernfragen und vorrangige Aufgabenbereiche.

Die Wahlbausteine fordern von den zukünftigen Verantwortungsträgern klare Positionen zu diesen Erwartungen und bieten den Wählern konkrete Entscheidungshilfe.

5.2 Leitbild Pforzheim

Wie es ist
Pforzheim benötigt eine klare Botschaft nach innen und außen, welche Stärken und Kompetenzen die Stadt heute ausmachen und welche Potenziale und Chancen sie zukünftig entwickeln will.
Es ist bisher nicht gelungen, diese wichtige Grundlage für die weitere zielgerichtete Entwicklung der Stadt in ein Leitbild zu fassen.

So sind heutige Kompetenzen in Werkstoff- und Präzisionstechnik ebenso wenig als tragende Wirtschaftsbereiche vermittelt, wie z. B. zukünftiges Potenzial in Design, Kreativwirtschaft und Wissensdienstleistungen.

Die Themenwelten können notwendige Diskussionen anstoßen, aber ein eindeutiges Leitbild nicht ersetzen.

Forderungen

  • Die Entwicklung dieses Leitbildes ist kurzfristig vorzunehmen, zu beschließen und umzusetzen.
  • Die Ausarbeitung des Leitbildes muss unter Einbeziehung aller heute relevanter und für die Zukunft wichtiger Wirtschaftsbereiche vorgenommen werden.
  • Das Leitbild soll Zukunftspotenziale und die geplante Entwicklung aufzeigen und damit Richtschnur der Zukunftsorientierung von Pforzheim sein.
  • Das Leitbild muss durch wenige zutreffende Begriffe das Label „Goldstadt” ergänzen und in ein professionelles Innen- und Außenmarketing einfließen. So kann das Leitbild die Ansiedlung und Bestandssicherung zukunftsfähiger Unternehmen zielgerichtet fördern und Menschen begründete Zukunftschancen vermitteln.

5.3 Standortmarketing

Wie es ist
Die institutionellen Voraussetzungen für ein aktives Stadt- und Standortmarketing sind geschaffen.

Pforzheim mangelt es aber bislang an einem erkennbaren aktiven, nach innen und außen gerichteten Bewerben als Wirtschaftsstandort – einem erfolgreichen Standortmarketing.

Forderungen

  • Alle Verwaltungsbereiche müssen auf aktive Wahrnehmung und Betreuung der Unternehmen als tragende Grundlage Pforzheims ausgerichtet werden. Für die Unternehmen und deren zukünftige Entwicklung müssen im Wettbewerb der Standorte erstklassige Standortbedingungen geschaffen werden.
  • Die Gewerbestruktur ist durch eine gezielte Ansiedlungspolitik leistungsfähiger Unternehmen entsprechend dem Leitbild zu entwickeln. Ziel ist es, vorhandene Kompetenzen (Feinwerk-, Präzisions- und Microsystemtechnik, Laser-, Medizin- und Dentaltechnik, Werkstoffe und Oberflächen sowie Produktdesign), Wertschöpfung und Zukunftsfähigkeit zu stärken – auch wenn es sich um junge Unternehmen handelt.
  • Hierzu muss die Arbeit der WSP Wirtschaft- und Stadtmarketing Pforzheim in ihrer Bedeutung als Schlüssel- und Querschnittsfunktion für die Entwicklung Pforzheims von den städtischen Entscheidungsträgern über alle Dezernate hinweg bewusst aufgenommen, integriert und gefördert werden. Aufgaben und Zielsetzung der WSP müssen oberste Priorität haben.
  • Im Wettbewerb um Talente, qualifizierte Fachkräfte und zukunftsfähige Arbeitsplätze muss sich Pforzheim mit seinen Stärken und Standortfaktoren aktiv positionieren.

5.4 Gewerbeflächenentwicklung

Wie es ist
Im Standortvergleich mit Städten ähnlicher Größenordnung weisen Wettbewerber bis zum Doppelten an Gewerbe- und Industrieflächen aus als Pforzheim. Hierdurch war und ist die Entwicklung weiterer gewerblicher Arbeitsplätze eingeschränkt.

Als eine Folge zeigt Pforzheim ein unterdurchschnittliches Gewerbesteueraufkommen und eine im Landesvergleich und regional hohe Arbeitslosenquote. Die vier Autobahnanschlussstellen bieten Pforzheim optimale Bedingungen für die Erschließung weiterer Gewerbeflächen und damit für die Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis.

Forderungen

  • Die Entwicklung und Bereitstellung von Gewerbeflächen muss mit höchster Priorität betrieben werden. Attraktive und ausreichende Gewerbeflächenangebote sind die entscheidende Basis für Gewerbeansiedlung, Entwicklung und neue Strukturen.
  • Unternehmen aus den Zukunftsbereichen Feinwerk-, Präzisions- und Microsystemtechnik sowie der Laser-, Medizin- und Dentaltechnik, sind auf Gewerbe- und Industriegebiete mit leistungsfähiger Logistik, Verkehrsanbindung und Erweiterungspotenzialen angewiesen.
  • Neue Gewerbegebiete sind vorrangig für Produktion, Logistik und Industriedienstleistung auszuweisen. Für Handel und personenbezogene Dienstleistungen sind verstärkt in der Innenstadt Angebote zu entwickeln.
  • Wegen der lange Jahre währenden Planungs- und Genehmigungszeiten müssen jetzt verkehrsgünstig erreichbare, kostengünstige und flexibel nutzbare Gewerbestandorte entwickelt werden, um kontinuierliche Zukunftsentwicklung mit Perspektive zu ermöglichen.

5.5 Innenstadtentwicklung

Wie es ist
Die Abwanderung von Handels- und Dienstleistungsunternehmen und vermehrte Leerstände zeigen das Fehlen einer klaren Perspektive für Entwicklung und Investitionen in der Innenstadt.

Freie Flächen in den Randlagen der Innenstadt, z.B. Turnplatz, sind nicht oder unter städtebaulichem Wert genutzt. Auf Besucher, Bewohner und potenzielle Investoren wirken diese Flächen wenig attraktiv.

Die Grundlage für eine Innenstadtentwicklung ist ein Zentren- und Märktekonzept. Das 1992 erstellte ECON-Gutachten und die 2005 dem Gemeinderat vorgelegten Grundlagen für ein Zentren- und Märktekonzept ermöglichen seit langem Beschluss und Umsetzung eines Konzeptes – dringend erforderlich als verlässliche Investitionsleitlinie privater und öffentlicher Maßnahmen.

Forderungen

  • Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald fordert ein verbindliches innerstädtisches Entwicklungskonzept auf Basis eines Zentren- und Märktekonzeptes.
  • Das Konzept muss eindeutig zukünftige Bereiche der Kernstadt, der Innenstadt, Zentren in Randlagen und deren zukünftige Bedeutung ausweisen. Das Konzept muss ebenso die geplanten bau- und nutzungsrechtlichen Ziele verbindlich aufzeigen und einen Zeitrahmen für die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen festlegen.
  • Die Geschäftsaufgabe von SinnLeffers sollte als Chance genutzt werden, das gesamte Areal einer ganzheitlichen Projektentwicklung aktiv zuzuführen. In diesem Kernstadtprojekt ist die Fußgängerzone bis zur Zerrennerstraße mit modernen Handels-, Dienstleistungs- und Wohnflächen mit Aufenthaltsqualität zu entwickeln.
  • Eine Belebung der Innenstadt durch Nutzung des Marktplatzes muss umgesetzt werden. Freie Flächen sind einer attraktiven Bebauung, z.B. seniorengerechtem Wohnen in der Innenstadt, zuzuführen.
  • Die Fußgängerzone muss eine dringende nachhaltige Aufwertung erfahren.

5.6 Verkehr

Wie es ist
Pforzheim verfügt mit vier Autobahnanschlussstellen über eine hervorragende überregionale Anbindung. Der aktuelle Verkehrsentwicklungsplan zeigt Erfordernisse, Chancen und wesentlichen Handlungsbedarf für zukünftige Entwicklung. Vorhandener Straßenraum für ÖPNV und motorisierten Individualverkehr ist vorhanden, aber nicht leistungsfähig genutzt. Die Erreichbarkeit der Pforzheimer Innenstadt und der Verkehrsfluss sind nicht zufriedenstellend und schaden besonders der innerstädtischen Entwicklung. Der Zustand am Hauptbahnhof und die ÖPNV-Umsteigeknoten sind unzureichend.

Forderungen

  • Der Verkehrsfluss in der Innenstadt Pforzheim muss zeitnah erheblich verbessert werden. Kurzfristige Umsetzung verkehrslenkender Maßnahmen muss Vorrang vor großen Baumaßnahmen ohne zeitliche Perspektive zugewiesen werden. Der Durchgangsverkehr ist um die Innenstadt herumzuleiten und der Verkehrsfluss ist zu verstetigen (Ring). Die Wirtschaft erwartet daher eine klare, zeitnahe Umsetzungsstrategie und unverzügliche schrittweise Durchführung.
  • Die Attraktivität der Innenstadt für Wohnen und Arbeiten durch Reduzierung von Staub- und Lärmbelastung ist vorrangig durch die Sicherung des Verkehrsflusses, statt bürokratischer Verkehrsverbote mit geringster Effizienz, zu erreichen. Der Bahnhof Pforzheim muss zeitnah barrierefrei umgebaut und zeitgemäß gestaltet werden, um seine Funktion als Regional- und Fernverkehrsbahnhof zu stärken.
  • Besonders in den Stadtteilen und Quartieren müssen individuelle innovative Parkgebührenregelungen gefunden werden, die auf das lokale Handels- und Dienstleistungsangebot abgestimmt sind.
  • Freies Parken an Samstagen in der Innenstadt ist als Beitrag von Standartwettbewerb zur Stärkung des innerstädtischen Handels einzuführen.
  • Baumaßnahmen im Straßenraum müssen künftig deutlich schneller abgewickelt werden. Für Bürger und Wirtschaft schädliche Verkehrsbehinderungen sind durch geeignete planerische und steuernde Maßnahmen drastisch zu reduzieren.

5.7 Effiziente Verwaltung

Wie es ist
Besonderes Potenzial liegt in wirtschaftsrelevanten Verwaltungsbereichen wie Bau- und Planungsrecht, Umwelt und in Schnittstellen zu den Fachämtern.

Effizientere Verwaltungsvorgänge mit verstärktem Angebot von e-Government bauen Bürokratie ab, erhöhen Transparenz und entlasten die Wirtschaft.

Forderungen

  • Verwaltungsvorgänge sind an wettbewerbsfähigen Qualitätsstandards auszurichten und mit öffentlicher Selbstverpflichtung zu zertifizieren und partnerschaftlich umzusetzen (kurze Verfahrensfristen, Transparenz).
  • Stärkung des USP Unternehmerservice Pforzheim durch erweiterte Handlungsspielräume zur Beschleunigung von Verfahrensabläufen.
  • Verstärktes Angebot von e-Government-Anwendungen.

DOKUMENT-NR. 23654

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 (7231) 20 11 01
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 01

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • THEMA DER WOCHE

Unsere wirtschaftspolitischen Positionen

Unsere Stellungnahmen zu aktuellen Themen. Die soziale Marktwirtschaft ist die Grundlage unserer wirtschaftlichen Stärke und unseres Wohlstandes. Überbordende Regulierung und ausufernde Bürokratie sind gravierende Standortnachteile. Eingriffe in den Markt erfordern Augenmaß. mehr