Nr. 74412
Lehrgänge: Energie und Klimaschutz

07.10.-16.10.2024 Nachhaltig­keits- und Energie­manager (ESG-Reporting) (m/w/d)

Optimieren Sie Ihre Betriebsabläufe unter Energie- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten wirtschaftlich – mit unserem neuen Lehrgang “Nachhaltigkeits- und Energiemanager (ESG-Reporting) (m/w/d)”.

Klimaschutzkonzepte entwickeln und umsetzen

Die sich kontinuierlich wandelnde Welt fordert verstärkte Maßnahmen zum Schutz der Erde in den Bereichen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit. Das Bewusstsein für die Umwelt sowohl in der Gesellschaft als auch in der politischen Landschaft gewinnt in diesem Zusammenhang zunehmend an Bedeutung. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die globale Wirtschaft, nationale und europäische Klimaziele, CO2-Einsparziele sowie der wachsende Druck seitens der Politik und der Öffentlichkeit veranlassen Unternehmen und Kommunen dazu, Klimaschutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

Programm

Im Fokus des Lehrgangs stehen dabei essenzielle Themen wie das Erstellen von Klimabilanzen, die Förderung nachhaltiger Wirtschaftsweisen und die Reduktion von Emissionen. Um die gesetzlichen Vorgaben sowie Strategien und Prozessoptimierungen rechtssicher und erfolgreich umzusetzen, sind fundierte Fachkenntnisse und Kompetenzen unverzichtbar.
Die Einführung von durchdachten Klimaschutzkonzepten ermöglicht Unternehmen nicht nur die Senkung ihrer Kosten, sondern auch die Sicherung eines Wettbewerbsvorteils. Zusätzlich bieten sich Chancen zur Einbindung von Förderprogrammen, um die Umsetzung dieser Konzepte zu unterstützen.
Das überordnete Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmenden einen ganzheitlichen Überblick über die Klimaschutzlandschaft zu vermitteln. Darüber hinaus wird angestrebt, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Betriebsabläufe unter Energie- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten wirtschaftlich zu optimieren.

Weitere Informationen und Anmeldung zum Lehrgang

In Kooperation mit 
Logo des Campus Schwarzwald
Lehrgänge: Energie und Klimaschutz

21.08.2024 Fach­experte für Wasserstoff­anwendungen IHK (m/w/d)

Deutschland steht vor großen energiepolitischen Herausforderungen: Ein grundlegender Wandel der Energieversorgung ist gefordert, wenn das politisch gesetzte Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erreicht werden soll.
Nur mit alternativen Energieträgern kann die Energiewende gelingen. Wasserstoff als vielfältig einsetzbarer Energieträger wird dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. 
Die Nutzung von Wasserstoff eröffnet Wege, um Klimaschutzziele zu erreichen und sich von den Nachteilen fossiler Energieträger zu befreien. Darüber hinaus ermöglicht klimafreundlich hergestellter Wasserstoff eine deutliche Reduzierung des CO2 Ausstoßes in Industrie und Verkehr. Mit dem Ausbau von Wasserstofftechnologien geht es daher um entscheidende Wettbewerbsvorteile und die Sicherung der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Spezialisierte Fachkraft für Wasserstoff werden und die Energiewende aktiv mitgestalten

Bei Wasserstoff steht insbesondere der aus erneuerbaren Energien gewonnene grüne Wasserstoff im Mittelpunkt. Für die Gestaltung der Energiewende und des Transformationsprozesses in Bezug auf Wasserstoff sind weitergebildete Fachkräfte unabdingbar.
Als Fachexperte für Wasserstoffanwendungen bringen Sie in vielen Branchen wie dem Anlagenbau, Wohnungsbau oder der Produktion Ihre Ideen und Ihr Know-how über die Wasserstofftechnologien mit ein und stellen so Ihr Unternehmen zukunftsfähig auf. Alles Wissenswerte zur Energiewende erfahren Sie im Lehrgang Fachexperte für Wasserstoffanwendungen (IHK).

Anmeldung

Lehrgänge: Umweltschutz

Gefahrstoffbeauftragter (m/w/d)

Nach dem Chemikaliengesetz und der Gefahrstoffverordnung werden bestimmte Anforderungen an den Umgang mit gefährlichen Stoffen gestellt.
Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren.
In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch Umstellungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört die Umstellung der Kennzeichnung auf GHS, die Registrierung von Chemikalien unter REACH und die daraus resultierenden Daten.
Darüber hinaus können die Teilnehmenden nach Beendigung des Lehrgangs die Einstufung von Gefahrstoffen erklären, Betriebsanweisungen erstellen, Unterweisungen durchführen und Lagerkonzepte erarbeiten.

Die nächsten Termine:

Wir freuen uns, Sie bei unseren Lehrgängen begrüßen zu können.
Lehrgänge: Umweltschutz

Umwelt-Auditor / Umweltbetriebsprüfer

Ein gut funktionierendes Umweltmanagementsystem ist heutzutage ein wesentlicher Faktor, um auf dem Markt bestehen zu können.
Dabei bildet die DIN EN ISO 14001 die Grundlage, die gegenüber Kunden und Lieferanten zeigt, welchen hohen Stellenwert Umweltaspekte im Unternehmen haben.
Umweltmanagement-Audits können ihren Nutzen nur dann entfalten, wenn sie so konzipiert und durchgeführt werden, dass sinnvolle und richtige Informationen zur Verbesserung der Umweltleistung generiert werden.

Im Lehrgang “Umwelt-Auditor / Umweltbetriebsprüfer” erfahren Sie, wie Sie Ihr Audit vorbereiten, zielgerichtet durchführen und schließlich in Berichten für die Unternehmensleitung dokumentieren können. Zur ständigen Verbesserung Ihres Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder EMAS sowie zu dessen permanenten Überprüfung ist ein internes Umweltaudit hervorragend geeignet. 

Die nächsten Termine:

Wir freuen uns, Sie bei unseren Lehrgängen begrüßen zu können.
Struktur + Termine

Technischer Umweltfachwirt (m/w/d)

Abbildung: Lehrgangsstruktur - Die Lehrgangsmodule

Modularer Aufbau des Lehrgangs Technischer Umweltfachwirt

Nach den Umweltschutz-Modulen können die Teilnehmer in vier umweltrelevanten Bereichen zum Betriebsbeauftragten bestellt werden (vorausgesetzt die Zulassungsbedingungen sind erfüllt)  und Umweltmanagementsysteme implementieren. Dieses praktische Expertenwissen wird dann durch wirtschaftliche Kenntnisse ergänzt und mit dem Ausbilderschein abgerundet. Somit sind unsere Technischer Umweltfachwirte absolute Umwelt-Experten, die auch betriebswirtschaftlich über den "vollen Durchblick" verfügen.
"Durch die Weiterbildung war ich in der Lage innerbetrieblich auch andere Themen anzunehmen und in mehr Entscheidungen eingebunden zu werden ."
Technischer Umweltfachwirt, seit 2001

Informationen zum Lehrgang "Technischer Umweltfachwirt"

Umweltschutz spielt eine zentrale Rolle in Unternehmen und gewinnt auch in Zukunft immer mehr an Bedeutung. In der unternehmerischen  Entscheidungsfindung ist das Thema Umweltschutz nicht mehr wegzudenken. Tiefgreifendes Wissen im Umweltschutz, gepaart mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, ist hier gefragt. Genau diese Kombination bekommen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in unserem Premium-Lehrgang "Technischer Umweltfachwirt" vermittelt. Unsere Umweltmanagement-Module bieten wir im Blockunterricht an und Sie können dabei Reihenfolge und Termin frei wählen.

Der Lehrgang zum Technischen Umweltfachwirt ist flexibel

Der Lehrgang zum Technischen Umweltfachwirt gestaltet sich flexibel und kann auf jeden einzelnen Teilnehmer (m/w/d)  individuell angepasst werden. Die Umweltmanagement-Module (192 Unterrichtsstunden) werden in der Umwelt Akademie Freudenstadt durchgeführt. Zwei verschiedene Termine werden jährlich pro Modul angeboten. Die Teilnehmer können sich so flexibel zu den passenden Terminen einschreiben. Noch flexibler sind die Teilnehmer beim Besuch des wirtschaftswissenschaftlichen Teils (230 Unterrichtsstunden): Diesen können die Teilnehmer entweder bei der IHK Nordschwarzwald in Pforzheim, Freudenstadt und Nagold oder bei einer anderen IHK in Deutschland absolvieren. Somit können sich die Teilnehmer Ihren Lehrgang flexibel und so bequem wie möglich zusammenstellen. Zudem kann der Teilnehmer den Ausbilderlehrgang ebenfalls bei uns oder einem anderen Anbieter seiner Wahl zu einem flexiblen Zeitpunkt besuchen. Falls bereits ein Ausbilderschein vorliegt, kann dieser ganz einfach von uns anerkannt werden.
Klingt ganz einfach? Ist es auch!
"Den Ausbilderschein und die wirtschaftsbezogene Qualifikation habe ich wohnortnah bei der IHK Siegen gemacht, so habe ich mir einen langen Anfahrtsweg gespart und es war einfacher für mich."
Technische Umweltfachwirtin seit  2012

Anmeldung: Die nächsten Lehrgänge

Sie sind schon Umweltfachkraft IHK?

Herzlichen Glückwunsch! Nur noch zwei kleine Schritte und Sie haben den Technischen Umweltfachwirt in der Tasche!
"Ich hatte schon einige Beauftragte im Umweltschutz und habe dann den Technischen Umweltfachwirt drangehängt - eine echte Horizonterweiterung!"
Technischer Umweltfachwirt seit  2001
Nach Abschluss des Lehrgangs bleibt die Umwelt Akademie Freudenstadt auch weiterhin ein zuverlässiger Partner für die Teilnehmer. Verschiedene Umweltschutz-Foren und der monatliche  Newsletter garantieren, dass die Teilnehmer auf dem aktuellsten Stand sind und bleiben. Die erforderlichen Fortbildungen für Umweltschutzbeauftragte, die topaktuell über Änderungen und Neuerungen informieren, werden jährlich an bis zu sechs verschiedenen Terminen angeboten. Somit sind Sie bei der Umwelt Akademie Freudenstadt immer gut aufgehoben und haben einen kompetenten Ansprechpartner für alle Belange rund um den Umweltschutz an Ihrer Seite.
"Die Betreuung nach Lehrgangsabschluss war sehr gut und meine Fragen wurden immer schnell und kompetent beantwortet."
Technische Umweltfachwirtin seit 2011
Wer Technischer Umweltfachwirt werden möchte, ist auch finanziell nicht auf sich allein gestellt: Teilnehmer des Lehrgangs können unterstützt werden. Weitere Infos gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder beim zuständigen Landratsamt.
Noch nicht genug? Dann "hängen" Sie doch noch den IHK-Lehrgang “Geprüfter Betriebswirt IHK "dran"!
Struktur + Termine

Umweltfachkraft IHK

Bausteine des Lehrgangs Umweltfachkraft

Der Lehrgang Umweltfachkraft IHK besteht aus fünf Bausteinen, die individuell zusammengestellt werden können.
 
Die einzelnen Bausteine verhelfen dem Teilnehmer zur Ernennung zum Betriebsbeauftragten in seinem Unternehmen (vorausgesetzt die Zulassungsbedingungen sind erfüllt). Die Reihenfolge der Bausteine kann frei gewählt werden und jährlich stehen zwei verschiedene Termine pro Modul zur Auswahl. Die insgesamt 192 Unterrichtsstunden können somit bequem aufs Jahr verteilt werden. Praxisnähe und Aktualität kennzeichnen hierbei den Unterrichtsstil unserer Dozenten.
Umweltfachkraft (IHK) kann jeder Mitarbeiter eines Unternehmens werden, der mit Fragen des Umweltschutzes in seinem Alltag konfrontiert wird und daran interessiert ist, seinem Unternehmen in Umweltbelangen unter die Arme zu greifen.

Umweltfachkraft IHK - Für echte Umwelthelden in Ihrem Unternehmen!

Heutzutage gibt es immer mehr gesetzliche Anforderungen für Unternehmen im Umweltbereich, zusätzlich bekommt Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit stetig einen höheren Stellenwert in der Gesellschaft.
„Als Umweltfachkraft habe ich die Möglichkeit erhalten aktiv bei umweltrelevanten Themen im Unternehmen eingebunden zu werden. Das hat meine Position und Aufgabe gestärkt.“ Umweltfachkraft, seit 2013.

Lehrgang zur Umweltfachkraft IHK vermittelt die Kenntnisse im betrieblichen Umweltschutz

Unser Lehrgang zur Umweltfachkraft IHK vermittelt die Kenntnisse im betrieblichen Umweltschutz.  Nach einem erfolgreichen Besuch der einzelnen Module der Umweltfachkraft (IHK), kann der Teilnehmer als Betriebsbeauftragter in verschiedenen Bereichen bestellt werden und Umweltmanagementsysteme implementieren, sowie interne Audits durchführen. Die Absolventen können Verantwortung im Unternehmen übernehmen und umweltrelevante Themen selbst anpacken: Etwas für echte Umwelthelden eben!

Positive Bewertungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern

„Die gelungene Symbiose zwischen Theorie und Praxis hat mir sehr gut gefallen und alle erlernten Themen sind in der Praxis auch umsetzbar.“
Umweltfachkraft, seit 2013
„Der gut strukturierte Unterricht war sehr verständlich und alle meine offenen Fragen wurden immer beantwortet.“
Umweltfachkraft, seit 2010

Gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für Umweltschutzbeauftragte

Selbst nach Abschluss der Ausbildung zum Umwelthelden lassen wir Sie nicht alleine: Mehrmals im Jahr bieten wir die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für Umweltschutzbeauftragte und Seminare zu aktuellen Themen an, während der Newsletter der Umwelt Akademie über Neuigkeiten und Änderungen in der Branche informiert.
Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand!
Interessiert? Dann rufen Sie an oder schreiben eine Mail, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Werden Sie Technischer Umweltfachwirt

Kombinieren Sie Ihr Umweltwissen mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und werden Technischer Umweltfachwirt!
„Ich hatte schon einige Beauftragte im Umweltschutz und habe dann den Technischen Umweltfachwirt drangehängt – eine echte Horizonterweiterung!“
Technischer Umweltfachwirt, seit  2001

Anmeldung: Die nächsten Lehrgänge

Arbeitsschutz

19.11.-20.11.2024 Pflichtfortbildung für Brandschutzbeauftragte

2-tägiges Update, Hohenwart-Forum, 9-17 Uhr.

Die vfdb-Richtlinie 12/09-01 schreibt vor, dass sich Brandschutzbeauftragte (m/w) mit mindestens 16 Lerneinheiten in einem Intervall von 3 Jahren fortbilden müssen. Versäumen diese Personen diese „Pflichtfortbildung”, ist nicht nur deren Brandschutz-Fachkunde in Gefahr, auch der Versicherungsschutz für ihr Unternehmen kann verloren gehen. Das Seminar wird von vier Dozenten durchgeführt und regelmäßig mit neuen, aktuellen Inhalten versehen.

Seminarziel:

Sie erhalten ein praxisnahes Update im Brandschutz, können sich mit anderen Brandschutzbeauftragten austauschen und kommen so der Fortbildungspflicht nach. Auch andere Personen des Arbeitsschutzes (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, etc.) können mit diesem Seminar ihrer vorgeschriebenene gesetzlichen regelmäßigen Fortbildungspflicht nachkommen! Mit der IHK-Teilnahmebescheinigung können Sie die erforderlichen 16 U´Std. detailliert nachweisen.

Zielgruppe:

Ausgebildete und im Unternehmen bestellte Brandschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer und andere Personenkreise im betrieblichen Arbeitsschutz mit Grundkenntnissen im Brandschutz, die ihre Kenntnisse aktuell und praxisnah auffrischen möchten, sind ebenfalls angesprochen.
Der Lehrgang stellt eine Fortbildung für ausgebildete Brandschutzbeauftragte dar und kann die Grundausbildung für Brandschutzbeauftragte (64 U´Std.) nicht ersetzen!

Seminarinhalt:

  • Aktuelle Neuerungen im Brandschutz und angrenzenden Bereichen
  • Rechtliche und technische Entwicklungen im Brandschutz.
  • Hinweise zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis.
  • Praktische Übungen / Gruppenarbeiten
  • Beiträge, aktuelle Fälle und Erfahrungsaustausch seitens der Teilnehmer/-innen.

Seminarabschluss:

IHK-Teilnahmebescheinigung

Veranstaltungsort /-kosten /-anmeldung

690,00 Euro, inkl. Unterlagen, Mittagessen, Pausenverpflegung
Veranstaltungsort: Hohenwart-Forum (eine evtl. Übernachtung buchen Sie bitte direkt im Hohenwart-Forum. Diese ist NICHT im Preis inbegriffen)
ENERGIESCOUTS 2023/24

Jetzt mitmachen! Energiescouts 2023/24 starten wieder

Pforzheim, 30.08.2023. Mit den Energiescouts in die Zukunft des betreiblichen Umwelt- und Klimaschutzes starten. Dabei unterstützt die IHK Nordschwarzwald alle Unternehmen der Region. Interessierte Unternehmen und Auszubildende können sich jetzt für die neue Runde der Energiescouts 2023/24 anmelden. Der Startschuss fällt am Mittwoch dem 27. September. Es sind noch wenige Pätze frei. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Energiescouts – Was ist das?

Die Energiescouts, das sind Auszubildende in Unternehmen, welche die Sache anpacken und während ihrer Ausbildungszeit bereits ein internes Projekt für mehr Klimaschutz im Unternehmen umsetzen. Dabei werden sie in Workshops durch IHK-Experten auf diese Aufgabe vorbereitet.
Gemeinsam mit den IHK-Experten werden indviduelle Projekte in den Unternehmen gesucht, welche von den Auszubildenden, mit Unterstützung der Ausbildungsleiter:innen und IHK-Experten, umgesetzt werden. Am Ende steht eine Projektarbeit, welche dem Unternehmen einen genauen Überblick über Einsparmöglichkeiten gibt und die nächsten Schritte für mehr Klimaschutz aufzeigt.
Für die Energiescouts wartet nach erfolgreicher Teilnahme und Abgabe der Projektarbeit am Ende eine Teilnahmebestätigung und das Bewusstsein auch in Zukunft einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Packen wir es an!

Energiescouts – der Kurs

Wie läuft der Kurs für die Auszubildenden ab? Hierbei soll der Kurs in seinen Teilen sowohl das gemeinsame Lernen in Schulungen und Gruppenarbeiten , wie auch das selbstständige Ausarbeiten des Projektes (mit Unterstützung der IHK Experten) vermitteln. Die Termine haben wir für Sie in folgender Übersicht zusammengefasst. Der zeitliche und inhaltliche Umfang soll die Auszubildenden nicht überlasten.
Mittwoch
27.09.2023
10-16 Uhr
1. Workshop (Theorie)
Klimaschutz, Umweltschutz, Treibhausgasemissionen
Was sind die politischen Ziele, Richtlinien und Gesetze?
Wie profitieren Unternehmen davon?
in der IHK Pforzheim
Donnerstag
28.09.2023
10-16 Uhr
2. Workshop (Praxis)
Grundlagen der Messtechnik, Sicherheit und Messgrößen
Zirkel-Training für die Energiescouts, Lösung von messtechnischen Aufgaben in Kleingruppen.
in der IHK Pforzheim
KW 41/42
3. Workshop (Best-Practice)
Besuch in einem Unternehmen im Nordschwarzwald.
KW 39-40
Individuelle Suche und Besprechung des Projektarbeitthemas
Nach Vereinbarung zwischen Unternehmen/Energiescout/IHK-Experten. Festlegung des Themas und Start der Projektarbeit.
im jeweiligen Unternehmen
bis
Freitag
22.12.2023
Elektronische Einreichung (PDF) der Projektarbeit jedes Energiescouts
Dienstag
23.01.2024
13-16 Uhr
Gemeinsame Abschlusspräsentation aller Energiescout-Arbeiten
Unter dem Motto “Energiescouts lernen von Energiescouts”, Übung der Präsentationstechnik und Austausch von Ideen zum Klimaschutz.
Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen.
in der IHK Pforzheim

Energiescouts – Anmeldung 2023/24 – Anmeldeformular

Der Energiescout-Kurs ist für Auszubildende aus der Region Nordschwarzwald kostenlos.
Anmeldungen für den neuen Energiescout-Kurs 2023/24 sind bis Mittwoch den 13.09.2023 möglich (solange Plätze frei sind, jedoch sollen mindestens zehn Energiescout-Teilnehmer:innen zusammen kommen, um den Kurs stattfinden zu lassen!).
Optimal ist es je Unternehmen 1-2 Auszubildende daran teilhaben zu lassen, um jedem Energiescout eine gute Betreuung bei seiner Projektarbeit zu gewährleisten. Damit haben auch die nachfolgenden Jahrgänge von Auszubildenden weitere interessante Themen für zukünftige Projektarbeiten.
Das Anmeldeformular laden SIe bitte hier herunter (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 230 KB). Füllen Sie alle relevanten Felder aus und senden Sie die Anmeldung an fibich@pforzheim.ihk.de
Fragen beantworten wir Ihnen gerne bei der IHK Nordschwarzwald.

Ansprechpartner bei der IHK Nordschwarzwald

Als Ansprechpartner für Fragen rund um die Energiescouts steht Ihnen Dr. Andreas Fibich,  Beratungszentrum Umweltschutz, Tel. 07231 / 201-108, E-Mail: fibich@pforzheim.ihk.de zur Verfügung.
Hybrid-Workshop

11.05.2022 Crashkurs CE: Vorgaben praxisgerecht und effizient umsetzen

Vorgaben praxisgerecht umsetzen

1-tägiger Crashkurs mit Workshopcharakter für Einsteiger. Hybrid-Veranstaltung, d.h. Teilnahme online (MS-Teams) oder in Präsenz (IHK-KarriereCenter, Pforzheim) möglich.

Inhalt

Maschinen und Anlagen, die im EU-Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen ein CE-Kennzeichnungsverfahren durchlaufen. Welche Maßnahmen, Aufgaben und Pflichten sind mit der CE-Kennzeichnung verbunden und wer muss diese erledigen/erfüllen?
Wie kann man das Konformitätsverfahren schnell, praxisgerecht und effizient durchführen, um hohe Kosten zu vermeiden? Dies sind die zentralen Fragestellungen und der Leitfaden dieses Crashkurses.
Hier erfahren Sie, welche Richtlinien die CE-Kennzeichnung fordern und wie diese Richtlinien auf praktische Weise und effizient umgesetzt werden können. Sie lernen das Konformitätsverfahren kennen - an verschiedenen Beispielen durchgeführt. Schwerpunkt sind hierbei Maschinen und Anlagen.
Der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften erfolgt in vielen Fällen über eine Risikobeurteilung. Innerhalb der acht Unterrichtseinheiten erhalten Sie die theoretischen Grundlagen sowie praktische Beispiele und Übungen, die Ihnen helfen, selbst Risikobeurteilungen effizient durchzuführen.
Der Auslöser für Kundenreklamationen, Nachbesserungsforderungen und Schadensersatzforderungen ist oftmals die fehlende oder unzureichend verfasste Betriebsanleitung. Nach diesem Crashkurs sind Sie in der Lage, die rechtlich notwendigen Inhalte von Betriebsanleitungen zu bestimmen und Sicherheitshinweise richtig auszuwählen, zu formulieren und zu gestalten.

Zielgruppe

Geschäftsleitung, Mitarbeiter/-innen aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Einkauf und Vertrieb sowie Qualitätsmanagement und Dokumentation.

Seminarinhalt

1. Rechtliche Grundlagen: Produkteinstufung / Konformitätsverfahren / Binnenmarkt / Rechtssicherheit / Definitionen / Ausnahmen / Haftungsfragen und Haftungsfälle / Sonderregelung Gebrauchtmaschinen / Import/Export.
2. Normenrecherche: Rechtlicher Status von Normen / Arten von Normen / Recherche-Adressen und Werkzeuge / Wichtige Normeninhalte
3. Risikobeurteilung: Methoden / Praktische Beispiele / Risikobeurteilung nach C-Normen, EN 12100, EN 13849 und EN 62061 / Gefahrenminimierung / Auswählen von Sicherheitsbauteilen / Performance-Level / Nachweisdokumentation.
4. Technische Dokumentation: Unterlagen, die zur Technischen Dokumentation gehören / Inhalte von Betriebsanleitungen / Gestaltung von Betriebsanleitungen / Handlungsorientiertes Schreiben / Sicherheitshinweise nach der SAFE-Methode verfassen.

Referent       

Dipl.-Gwl., Dipl.-Ing. (FH) Roman Preis, Vaihingen/Enz

Seminarabschluss

IHK-Teilnahmebescheinigung

Veranstaltungskosten

290,00 Euro

Anmeldung

Europäischer Emissionshandel (EU ETS)

Strompreiskompensation: EU-Komission beschließt neue Regeln

Grundlegende Änderungen in den neuen Leitlinien

Die bestehenden Leitlinien laufen Ende des Jahres aus. Durch die nun verabschiedeten neuen Regeln ergeben sich u. a. die nachfolgend grundlegenden Änderungen:
  • Die Beihilfeintensität sinkt von aktuell 85 auf 75 Prozent.
  • Die Liste der beihilfeberechtigen Sektoren und Teilsektoren wird von 13 Sektoren und 7 Teilsektoren auf 10 Sektoren und 20 Teilsektoren gekürzt. Entgegen den Plänen der ersten Entwurfsfassung Anfang März 2020 fällt damit die Kürzung der Sektoren in den neuen Leitlinien doch nicht ganz so weitreichend aus.
  • Ein „Cap“ der Kosten für besonders Carbon Leakage-gefährdete Unternehmen wird neu eingeführt. Es beläuft sich auf 1,5 Prozent der Bruttowertschöpfung.
  • Um von der Strompreiskompensation profitieren zu können, müssen energieauditpflichtige Unternehmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
  1. die Empfehlungen im Audit-Bericht umsetzen, insofern die Amortisationszeit drei Jahre nicht überschreitet.
  2. mindestens 30 Prozent ihres Strombedarfs aus CO2-freien Quellen decken.
  3. mindestens 50 Prozent des Beihilfebetrags in Projekte investieren, die zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgasemissionen führen (unter die Benchmarks des EU ETS).

Hintergründe zum EU ETS und dessen Novelle

Im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, Unternehmen aus strom- und handelsintensiven Sektoren Beihilfen zu gewähren, um die durch das EU ETS verursachten Strompreissteigerungen zu kompensieren. Durch diese Strompreiskompensation soll die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen gewahrt bleiben und die Verlagerung von Produktionskapazitäten in Staaten mit weniger stringenten Klimaschutzanforderungen (Carbon Leakage) verhindert werden.
Die aktuell geltenden Beihilfeleitlinien für das EU ETS laufen Ende des Jahres aus und wurden daher von der Europäischen Kommission für die 4. Handelsperiode (2021 - 2030) novelliert. Die Leitlinien bestimmen den Rahmen, innerhalb dessen die Kommission die von den Mitgliedsstaaten eingeführten Mechanismen zur Strompreiskompensation bewertet und genehmigt.
Quelle: DIHK
Lehrgänge: Umweltschutz

Anerkannte Lehrgänge im Abfallbereich

Lehrgänge zur Erlangung und zum Erhalt abfallrechtlicher Fachkunden

Die Fachkunde im Abfallbereich ist – auch in der Grund- und Fortbildung –  streng an umweltrechtliche Vorgaben geknüpft. Die Umweltakademie Freudenstadt bietet in regelmäßigen Abständen Lehrgänge zur Erlangung und zum Erhalt abfallrechtlicher Fachkunden an. Alle genannten Lehrgänge sind behördlich anerkannt. Lesen Sie nachfolgend mehr zum Inhalt, den Kosten und den Veranstaltungsorten unserer Lehrgänge.

Betriebsbeauftragte für Abfall

Fachkundelehrgang

Fortbildung

Die Teilnehmer erwerben die theoretischen Kenntnisse der Fachkunde Abfall gemäß § 60 KrWG um die Aufgaben als Betriebsbeauftragter (m/w/d) für Abfall wahrnehmen zu können oder werden über die theoretischen Neuerungen der Aufgaben als Betriebsbeauftragte für Abfall informiert. Die Fortbildung dient dem Erhalt der erlernten Fachkunde.

Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Fachkundelehrgang

Fortbildung

Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung regelt bundesweit die Anzeige- bzw. Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen tätige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Der Lehrgang dient der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung bzw. Fortbildung gemäß AbfAEV.

Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

Fachkundelehrgang

Fortbildung

Unternehmen, die Abfälle entsorgen, können sich nach KrWG als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen und regelmäßig auffrischen.

Wir freuen uns, Sie bei unseren Lehrgängen begrüßen zu können.


Wieder im Programm

Grundkurs Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d)

Auf vielfachen Wunsch haben wir für das neue Jahr die Grundausbildung zum betrieblichen Brandschutz- und Evakuierungshelfer wieder ins Programm aufgenommen. Der praxisnahe Workshop mit Löschübung findet an mehreren Terminen in Pforzheim und der IHK-Geschäftsstelle Freudenstadt statt.
Um den Brandschutz im Betrieb sicherzustellen, haben sich Unternehmen, nach gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, aber auch nach Vorgabe der Sachversicherer u. a. Brandschutz- und Evakuierungshelfern zu bedienen. Diese sollen in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich die betriebliche Sicherheit erhöhen und durch Erstmaßnahmen im Brandfall (z. B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern) Personen- und Sachschäden vermeiden. Diese Personen müssen entsprechend ausgebildet sein.
Im 1-tägigen Workshop gehen wir, neben den Grundlagen des Brandschutzes auch auf das Thema „Evakuierung“ ein. Die Teilnehmer dürfen außerdem bei einer Übung mit einem Fire-Trainer selbst einen Feuerlöscher in die Hand nehmen und löschen.
Durch den Staffelpreis (siehe unten) ist es Unternehmen auch möglich, kostengünstig mehrere Personen ausbilden zu lassen!
Voraussetzung für Teilnehmer:
Technisches Verständnis, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen und die Bereitschaft, aktiv Brände zu bekämpfen. Kenntnisse im Brandschutz sind nicht erforderlich.
Inhalt:
  • Rechtliche Grundlagen, Akteuere im Brandschutz
  • Physikalische und chemische Grundlagen
  • Brandursachen, Brandrisiken, Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel
  • Feuerlöschgeräte und -einrichtungen, vorgeschriebene Prüfungen
  • Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, Beschilderung
  • Aufgaben von Brandschutz- und Evakuierungshelfern in der Praxis
  • Praktische Löschübung mit einem Fire-Trainer (Bitte wetterfeste Kleidung/festes Schuhwerk mitbringen)
Referent:
Joe Reister
Veranstaltungskosten /-anmeldung:
  • 350 Euro/Person (bei Anmeldung von 1 Person/Unternehmen)
  • 250 Euro/Person (bei Anmeldung von 2 Personen/Unternehmen)
  • 200 Euro/Person (bei Anmeldung von 3 Personen/Unternehmen)
  • 180 Euro/Person (bei Anmeldung von 4 und mehr Personen/Unternehmen)
(max. Gruppengröße 12 Personen), inkl. Unterlagen, Pausenverpflegung (Kaffeebar), Teilnahmebescheinigung und Löschübung. Anmeldung per Mail oder beim Ansprechpartner (siehe rechts)
Förderung

ESF-Fachkursförderung im Umweltschutz

Das Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat für Seminare und Lehrgänge aus dem Bereich "Umweltschutz" eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bewilligt (ESF, "Förderprogramm Fachkurse"). Teilnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr erhalten.

Wer ist förderfähig?

Alle Infos: ESF-Förderung
(Download als PDF-Datei)

Förderperiode

01.09.2023 bis 31.08.2024

Welche Veranstaltungen werden im Bereich "Umweltschutz" gefördert?

Infoblatt: ESF-Fachkurse "Umweltschutz"
(Download als PDF-Datei)

Förderung beantragen

WM_Logoreihe_ESFPlus_2107_IHK24

Arbeitssicherheit

14.05.2020 Update Arbeitssicherheit - Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

1-tägig, Hohenwart-Forum, 9-17 Uhr.

Ziel des Seminars

Unternehmen sind mehr denn je gefordert, staatliche und andere Forderungen im Arbeitsschutz umzusetzen. Viele können diese Anforderungen im Betrieb aber nicht immer praktisch umsetzen. Das Tagesseminar zeigt mit Arbeitsschutz befassten Personen wie sie:
  • von den Erfahrungen anderer Unternehmen profitieren,
  • relevante Informationen im Internet finden,
  • Rechtstexte in verständliche Sprache übersetzen,
  • Maßnahmen daraus ableiten und im Unternehmen umsetzen,
  • Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte oder den Betriebsrat überzeugen.
Mit diesem methodischen und inhaltlichen Update können sie ihrer von Managementsystemen und Berufsgenossenschaften geforderten Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung im Arbeitsschutz nachkommen und dabei helfen, ihr Unternehmen wirtschaftlicher zu gestalten, Krankheits- und Ausfallzeiten zu reduzieren und Rechtssicherheit herzustellen.
 

Zielgruppe

 
Grundausgebildete und bestellte Sicherheitsbeauftrage oder andere Personen des Arbeitsschutzes, Vorgesetzte/Linienverantwortliche, Betriebsräte, etc., die die aktuellen Entwicklungen im Themenfeld Arbeitssicherheit kennen und sich methodisch weiterentwickeln wollen.
Das Seminar dient der Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten und ähnlichen Funktionen im Betrieb und kann eine Grundausbildung im Rahmen des Unternehmermodells, zum Sicherheitsbeauftragten (m/w) oder zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in keinster Weise ersetzen!
 

Inhalt

 
Erfahrungsaustausch über den Bereich Arbeitssicherheit / Neue Gesetze und Verordnungen und die Auswirkungen auf Unternehmen in der betrieblichen Praxis / Umsetzung von Maßnahmen / Kommunikations-Kompetenz im Arbeitsschutz erwerben und trainieren.
 

Dauer, Zeiten, Ort, Preis

 
Dauer:              Do., 24.10.2019, 1-tägig (8 U´Std)
Zeiten:              09.00 – 17.00 Uhr
Referent:          Uwe Weißmann
Ort:                  Hohenwart-Forum, Schönbornstraße 25, 75181 Pforzheim-Hohenwart
Preis:               300,- € inkl. Unterlagen, Kaffeebar, Mittagessen
Abschluss:       IHK-Teilnahmebescheinigung
 
Anmeldungen beim Ansprechpartner

 

Neu konzipiert

.2019 Fortbildung für Energie-Auditoren (IHK)

Lösungswege für die berufliche Praxis

Energie-Auditoren (intern oder extern) und andere beauftragte Personen im Energiemanagement müssen sich im Unternehmen einer ganzen Reihe besonderer Herausforderungen stellen. Neben dem Messen und kontinuierlichen Verbessern der Energieleistung, Energieströme und Energieverbräuche, gilt es die internen Audits und Management-Reviews vorzubereiten und zu koordinieren. Auch stellen sich verstärkt energietechnische und energiesteuerliche Fragen (Beschaffung, Einkauf, Effizienztechnologien). Um dies gezielt im Tagesgeschäft bewältigen zu können, bedarf es spezieller Kenntnisse und vor allem einer effizienten Vorgehensweise.
Das 2-tägige Seminar zeigt gezielt Lösungswege für die berufliche Praxis von Energiebeauftragten bei Unternehmen mit einem alternativen System nach Anlage 2 SpaEfV, mit ISO 50001-Zertifizierung oder anderen Managementsystemen auf und dient der Fortbildung bereits grundausgebildeter Energie-Auditoren, bzw. im Energiemanagement eingesetzter Personen. Auch geht die Veranstaltung auf technische und gesetzliche Neuerungen im Thema Energie ein und bietet Raum für Praxis und Diskussion.
Durch die Teilnahme kann ein vom Managementsystem geforderter Schulungsnachweis erzielt werden.
Im Rahmen des Seminars werden u. a. auch Vorlagen zu Tabellenkalkulationsprogrammen (Excel) auf USB-Stick bereitgestellt. Bitte bringen Sie ein geeignetes Notebook mit.

Zielgruppe

Ausgebildete Energie-Auditoren (IHK), bzw. Umwelt- und Energiebeauftragte von Unternehmen mit einem alternativen Energiemanagementsystem nach Anlage 2 SpaEfV, einer DIN ISO 50001-Zertifizierung oder einem EMAS-Umweltmanagement, sowie Energieberater, die sich gezielt und praxisnah weiterqualifizieren möchten. Technisches Verständnis, sowie Grundkenntnisse zu (Energie-)Managementsystemen sind erforderlich.

Inhalt

Tag 1: Wirksames Erfassen und Analysieren der Energieträger, -verbraucher und Sparmaßnahmen / Effizientes durchführen der energetischen Bewertung / Berücksichtigen gesetzlicher Anforderungen / Planen und Leiten von Energieteambesprechungen / Rückkoppeln und Berichten an die Geschäftsführung / Management-Review / Integration des Energiemanagements ins Unternehmen
Tag 2: Energiemanagement-Praxis / Strom- und Energiesteuern: Werkzeuge, Vorgehensweise, Nachweise, Fristen / Besondere Ausgleichsregelung EEG (BesAR) / Kommunikation mit staatlichen Stellen, Zertifizierern, Auditoren / Neues im Energierecht / Förderprogramme / effiziente Energietechnik / Erfahrungsaustausch, Praxis- und Fallbeispiele.

Dauer, Zeiten, Ort, Preis

Dauer: 2-tägiges Seminar, 16 U'Std.
Zeiten: 09.00 – 17.00 Uhr
Referent: Volker J. Wetzel
Ort: Hohenwart-Forum, Pforzheim-Hohenwart
Preis: 550 Euro, inkl. Mittagessen, Pausenverpflegung, -getränke (Kaffeebar), Unterlagen, USB-Stick
Abschluss: IHK-Teilnahmebescheinigung (Schulungsnachweis)

Anmeldung

Energiemanagement

29.03.2019 Webinar zur neuen ISO 50001:2018

Informationen zum MIE-Webinar

Das Webinar der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) des DIHK findet am 29. März 2019 ab 11 Uhr statt und widmet sich der Revision der ISO 50001. Weitere Informationen und Zugangsdaten zum Webinar finden Sie unter:
https://www.mittelstand-energiewende.de/webinare/
Jochen Buser von der GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH und Georg Ratjen von der ÖKOTEC Energiemanagement GmbH werden dazu einen praktischen Überblick geben und offene Fragen beantworten. 
Von dem Webinar profitieren Unternehmen aller Branchen mit bestehenden Energiemanagementsystemen. Neueinsteiger und Interessierte erhalten einen ersten Eindruck.

Für Energieverantwortliche und -auditoren

Am 19. März 2019 findet bei der IHK Nordschwarzwald die erste Sitzung des „Forum Instandhaltung 2019“ statt. In regelmäßigen Terminen erhalten Sie hier wichtige und aktuelle Informationen aus den Bereichen Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit.
Für Umwelt- und Energiebeauftragte, sowie Energieauditoren bietet die IHK Nordschwarzwald vom 21. - 22. Mai 2019 das 2-tägige Seminar „Fortbildung für Energie-Auditoren (IHK)“ an. Diese kompakte Weiterbildung hilft Ihnen auf dem Laufenden in Sachen Energiemanagement zu bleiben und bietet Ihnen einen Qualifizierungsbeleg als Nachweis Ihrer Fachkompetenz.

Ansprechpartner

Dipl.-Biol. Oliver Laukel
T: 07231 20 11 55
E-Mail: laukel@pforzheim.ihk.de

Fragen zur Energieeffizienz

Darüber hinaus steht für Fragen zur Energieeffizienz in Unternehmen die regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) Nordschwarzwald bei der Industrie- und Handelskammer zur Verfügung. Mit kompetenten Fachwissen Unterstützt Sie der KEFF-Effizienzmoderator bei Ihren Energiefragen.
Dipl.-Biol. Andreas Fibich
T: 07231 20 11 08
E-Mail: fibich@pforzheim.ihk.de
Quelle: DIHK, IHK Nordschwarzwald
Veranstaltungsreihe des BWIHK

Das neue Verpackungsgesetz

Veranstaltungsreihe der baden-württembergischen IHKs wird fortgesetzt

Unternehmen, die verpackte Waren in Verkehr bringen, fallen unter das neue Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft tritt. Schon im Vorfeld, d. h. im vierten Quartal 2018, sollten die Betroffenen aktiv werden.

Weitere inhaltsgleiche Infoveranstaltungen ab Dezember

Im Rahmen einer landesweiten, ca. 3-stündigen, inhaltsgleichen Veranstaltungsreihe aller 12 baden-württembergischen IHKs werden die Neuerungen dargestellt. Die ersten zehn Veranstaltungen von 13. September bis 06. November 2018 haben gezeigt, dass ein hoher Informationsbedarf vorhanden ist. Deshalb wurde die Veranstaltungsreihe mit weiteren Terminen verlängert.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Vorstellung des neuen Verpackungsgesetzes
  • Klarstellung zum Adressatenkreis
  • Neue Systematik der Einteilung in „private“ und „gewerbliche“ Verpackungen für die verpackten Produkte
  • Bestehende und neue Pflichten der Hersteller, Importeure und Händler/Vertreiber von verpackten Waren
  • Einfluss des Verpackungsdesigns auf die künftigen Systembeteiligungsentgelte?
  • Rechte und Pflichten der neuen Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“
  • Vollzug und Vollzugsdefizite bei der bisherigen Verpackungsverordnung und erwartete Änderungen durch das Verpackungsgesetz
  • Regelungen in der Übergangsphase 2018/2019

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine vorherige Anmeldung direkt bei der veranstaltenden IHK erforderlich (siehe Termin- und Kontaktliste zum download unter "Weitere Informationen")
Quelle: IHK NSW
 
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Forum Instandhaltung 2019

Moderne Instandhaltung ist mehr, als eine reine Reparatureinheit im Betrieb

Pforzheim, 11.12.2018. Lange Zeit hat man von Energieeffizienz, Prozessoptimierung oder Materialeffizienz in verschiedenen Unternehmensbereichen und fachlichen Zuständigkeiten gesprochen - mit entsprechenden Reibungsverlusten.
Alle Initiativen in diesen Themenfeldern haben aber das gemeinsame Ziel, betriebliche Ressourcen zu optimieren und zum nachhaltigen Unternehmenserfolg beizutragen.
Aus diesem Grund sind die unterschiedlichen Betrachtungs- und Herangehensweisen in den Bereichen Umwelt, Qualität, Produktion, Instandhaltung und Facility nicht mehr zeitgemäß.
Die klassische Umwelt- oder Qualitätsabteilung und eine als Reparatureinheit eingesetzte Haustechnik ist mittlerweile durch einen strategisch ausgerichteten, im Unternehmen vernetzen Technikbereich abgelöst, der weit mehr ist, als eine reine ausführende Stelle, die nur aktiv wird, wenn es klemmt.
Die IHK Nordschwarzwald reagiert auf diese Entwicklung und hat deshalb 2018 das neue Netzwerk "Forum Instandhaltung" ins Leben gerufen. Zum Start haben sich bereits 18 Teilnehmer angemeldet.
Aufgrund des großen Erfolgs wird die Veranstaltungsreihe deshalb auch 2019 fortgesetzt. Anmeldungen sind nur kurze Zeit möglich. Die Zahl der freien Plätze ist begrenzt.

Je enger das Netz desto größer die Beute – regionales Unternehmensnetzwerk zur Instandhaltung

Die Instandhaltung nimmt eine Schlüsselrolle für den effizienten Umgang mit Material und Energie ein und bringt für Unternehmen große Potenziale zur Ressourcenschonung, Kostensenkung und Qualitätssicherung.
Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Unternehmen und bringen Sie diese für Ihren Erfolg in Ihr Unternehmen ein!

Ablauf, Zielgruppe, Inhalt und Kosten

Die 3-mal im Jahr nachmittags (19.03.2019, 25.06.2019, 22.10.2019, jeweils 14-17:30 Uhr) stattfindenden Treffen haben Themenschwerpunkte wie Optimierung z. B. in der Drucklufterzeugung, Zustandsüberwachung, Energiesparen im Prozess oder Tools und Arbeitsblätter zur Organisation der Instandhaltung, etc. zum Inhalt.
Zudem werden Informationen und Praxisbeispiele zu den Themen technische Risikoanalyse, Analyse und Kennzahlen in der Instandhaltung vermittelt.
Die Treffen richten sich an Technische Leiter, Mitarbeiter der Instandhaltung oder des Facility-Managements, Haustechniker, Anlagen- und Maschinenverantwortliche, Energie-Auditoren, Energieverantwortliche, Prozessoptimierer oder andere technische Mitarbeiter von Unternehmen, sowie Energieberater und finden in der IHK oder in Unternehmen statt, die sich am Netzwerk beteiligen.
Pro Teilnehmer wird eine Jahresgebühr von 350 Euro (3 Sitzungen, feste Jahresmitgliedschaft) verlangt. Damit ist das Forum - nicht nur vom Ablauf - an die anderen, bewährten IHK-Angebote Forum Gefahrgut und Forum Betrieblicher Umweltschutz angelehnt.

Wieso sollten Sie also dabei sein?

  • Um sich über neueste Entwicklungen in Ihrem Themenfeld zu informieren!
  • Um durch das Erlernte die eigene Instandhaltung zu optimieren!
  • Um sehr hilfreiche Arbeitsblätter für Ihre Herausforderungen zu erhalten!
  • Um sich branchenübergreifend auszutauschen!
Gemeinsam mit einem technischen Fachmann moderieren wir das Netzwerk und sorgen mit Ihnen dafür, dass die Instandhaltung nicht als „Feuerwehr“ im Betrieb verstanden wird, sondern vielmehr als strategischer Baustein zu einem nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Anmeldung und weitere Informationen:

hier oder beim Ansprechpartner 
kostenlose Veranstaltung

30.01.2019 Eigenstromversorgung in der Industrie - Wie funktioniert Kraft-Wärme-Kopplung?

Wir laden Sie recht herzlich zur kostenlosen Veranstaltung "Eigenstromversorgung in der Industrie: Wie funktioniert Kraft-Wärme-Kopplung?" am 30. Januar 2019 ein. Melden Sie sich gleich an!

Anmeldung

Die Anmeldung zur kostenlosen Veranstaltung erfolgt über die Homepage der Klimaschutz- und Energieagentur (KEA) des Landes Baden-Württemberg.

KWK und Eigenstrom für die Industrie

Eigenstromkonzepte bieten die Möglichkeit, unabhängiger von schwankenden Strompreisen zu werden. Wer dafür die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) einsetzt, kann einen Teil des eigenen Strombedarfs mit Hilfe eines Blockheizkraftwerks (BHKW) abdecken. Wir zeigen Ihnen anhand passender Praxisbeispiele, in welchen Fällen KWK sinnvoll ist und welche finanziellen Vorteile solche Anlagen mit sich bringen. Sie erfahren auch, welche Vorteile die Miete eines BHKW bergen kann.

Programm

  • Begrüßung & Einführung
    Martin Heer, Energieagentur Horb gGmbH
    Andreas Fibich, Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald
  • KWK-Anlagen melden: Das Kompetenzzentrum KWK gibt Tipps
    Florian Anders, Kompetenzzentrum KWK, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
  • Grundlagen der KWK und finanzielle Vorteile
    Thomas Bück, AWIPLAN-PPD GmbH
  • BHKWs mieten – eine Alternative?
    Michael Kirsten, 2G Energy AG
  • Ihre Kompetenzstelle Energieeffizienz
    Andreas Fibich, Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald
  • Moderation: Florian Anders, KEA

Termin

Mittwoch, 30. Januar 2019, 15-18 Uhr

Veranstaltungsort

Quartier 77 in Horb a.N., Am Garnisonsplatz 4, 72160 Horb a.N.

Austausch mit Fachexperten

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit Experten auszutauschen und Ihre Fragen zu stellen. Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.

Ansprechpartner

Sollten Sie Fragen zum Thema oder zur Veranstaltung haben, so stehen Ihnen die Experten gerne zur Verfügung
Neu im Programm

22.01.2019 Kanban spielerisch verstehen - Fortbildung für echte Praktiker

1-tägiger Workshop, 9-17 Uhr, Pforzheim-Hohenwart.

Kennen Sie Kanban oder können Sie sagen Flow, Pull oder Kanban zu 100% im Betrieb verinnerlicht zu haben?
Mit unserem Workshop wird Ihnen das Verständnis dafür im wahrsten Sinn des Wortes spielerisch gelingen. Denn innerhalb nur eines Seminartags wird das Losverfahren dem Just in Time-Prinzip gegenübergestellt.
Sie wenden die Prinzipien Flow, Pull und Kanban selbst an und lernen sie vollständig zu verstehen. Können Sie sich eine intensivere Art der Fortbildung vorstellen?
Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 7 Personen begrenzt.
Was wird trainiert:
  • Klassische Planungskonzepte – Push,
  • Anwendung von Pull-Grundsätzen,
  • Flow Prinzipien in ihrem vollen Ausmaß einsetzen bzw. gegenüberstellen,
  • Kanban grundsätzlich verstehen und praktisch anwenden,
  • Produktions-, Entnahme-, Lieferungs-, Rohmaterial-, In-Prozess-Kanban kennenlernen.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen aus Produktion, Planung, Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement und deren Mitarbeiter, die Interesse daran haben, Kanban zu verstehen und weitere Interessierte, die sich methodisch weiterentwickeln wollen.

Inhalt

Anwendung des Losverfahrens durch die Teilnehmer / Theoretische Klärung der Fragen: Wofür steht Kanban, was ist der Unterschied zwischen den Prinzipien Push und Pull? / Praktische Anwendung des Steuerungsprinzips Kanban / Anwendung von: Produktions-, Entnahme-, Lieferungs-, Rohmaterial-, In-Prozess-Kanban.

Dauer, Zeit, Ort, Preis

Dauer: 1-tägig (8 U`Std), 9-17 Uhr
Referent: Volker Wetzel
Ort: Hohenwart-Forum, Schönbornstraße 25, 75181 Pforzheim-Hohenwart
Preis: 300,- € inkl. Unterlagen, Kaffeebar, Mittagessen
Abschluss: IHK-Teilnahmebescheinigung

Anmeldung

KEFF Newsletter

KEFF Nachrichten per Newsletter erhalten

Pforzheim, Nordschwarzwald, 24.10.2018. Die Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) Nordschwarzwald steht als Ansprechpartner den Unternehmen der Region bei Fragen zur Einsparung und effizienten Nutzung von Energie zur Verfügung. Wer regelmäßig über Neuigkeiten informiert werden möchte, sollte sich zum 1-2 mal monatlich erscheinenden Umwelt-Newsletter anmelden.

Informationen und Termine

Der Newsletter beinhaltet regelmäßig interessante und wichtige Informationen. Termine der nächsten KEFF-Veranstaltungen und dazugehörige Anmeldeformulare finden Sie dort, genauso wie Neuigkeiten zu gesetzlichen Änderungen oder Fristen.

Effizienz durch innovative Technologien

Sie sind Geschäftsführer, Energieberater oder Verantwortlicher im Unternhmen und wollen sich über neue Technologien, Prozessoptimierungen, Sicherheitsaspekte oder Best-Practice Informieren, so finden Sie im Newsletter Artikel und Verweise auf ausgewählte Beispiele aus der Region

Energieeinsatz

Fragen, Daten und Tipps zur Kosteneinsparung und Verbrauchssenkung von Strom, Heizöl oder Gas finden Sie im Newsletter regelmäßig. Informationen aus bundesweiten oder landesweiten Statistiken oder Umfragen, welche Ihnen einen guten Einblick in den betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz liefern und Ihnen als Referenzen dienen können sind hilfreiche Tools im Newsletter.

Umwelt-Newsletter anmelden

Nutzen Sie die Möglichkeit regelmäßig nützliche Informationen zu erhalten und melden Sie sich zum Umwelt-Newsletter an!
Wählen Sie bei der Anmeldung entsprechend Ihrem Interesse den "Umwelt-Newsletter" aus. Vergessen Sie nicht Ihre Anmeldung über die automatisierte Bestätigungs-Mail zu verifizieren. Die Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich.

KEFF Ansprechpartner

Fragen beantwortet Ihnen gerne der KEFF Effizienzmoderator Andreas Fibich unter der Telefonnummer 07231 / 201 - 108 oder per E-Mail andreas.fibich.keff-bw@pforzheim.ihk.de



Energiemanagement

Energie-Auditor (IHK) für Energiemanagementsysteme

Mo., 22.01. - Fr., 26.01.2018, 9:00 - 17:00 h, Hohenwart
Seit geraumer Zeit werden energiesteuerliche Aspekte (z. B. der Spitzensteuerausgleich) an nachweisbare Energieeffizienzsteigerungen geknüpft. Außerdem müssen seit 5.12.2015 alle Nicht-KMU und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung ihre Energieeffizienzfortschritte nachweisen.
Ein Energie-Audit nach DIN 16247-1 oder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (sowie ein Umweltmanagement nach EMAS) kann diesen Nachweis erbringen und reduziert zusätzlich die Energiekosten im Unternehmen.
Die Teilnehmer/-innen des 5-tägigen Lehrgangs erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 zu realisieren und zu betreuen sowie interne Audits nach DIN EN ISO 19011 durchzuführen. Außerdem können sie ihr Unternehmen auf die Energieaudit-Pflicht ab 5.12.2015 vorbereiten.
Auch Berater erlangen durch den Lehrgang die erforderliche Fachkunde und können mit den Inhalten des Lehrgangs Energie-Audits durchführen (sofern die Anforderungen des EDL-G bezüglich Berufserfahrung und Unabhängigkeit erfüllt sind), siehe auch: Informationen des BAFA
Die Normelemente und deren Integration in bestehende Managementsysteme (DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001, DIN 16247-1, etc.) werden ebenso behandelt, wie die praktische und technische Umsetzung im Unternehmen und die rechtlichen Grundlagen (EDL-G)
In einem Praxisteil lernen die Teilnehmer zusätzlich, wie Energieaudits ablaufen und was man beachten muss.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte, Umwelt- und Qualitätsmanagementbeauftragte oder andere Personen, die die Funktion des internen Auditors / Energiemanagers nach DIN EN ISO 50001 übernehmen möchten. Außerdem Personen, die die Koordination der Energie-Audit-Pflicht nach EDL-G im Unternehmen übernehmen sollen.

Inhalt

Der Inhalt und Umfang des Lehrgangs entspricht den Vorgaben der DAkkS 71 SD 6 022 zur Ausbildung von Energie-Auditoren. (40 U´Std., davon 16 U´Std. in allgemeiner Audittechnik und 24 U´Std. fachspezifisch zur DIN EN ISO 50001 mit praktischem Bezug zu energietechnischen Schwerpunkten)
  • Grundlagen, Normelemente DIN EN ISO 50001 / DIN 16247-1 / DIN EN ISO 19011
  • Kontinuierliche Verbesserung
  • Energiecontrolling, Messstellen – technische Aspekte
  • Energiepolitik, -ziele, -kennzahlen, Aktionspläne – Elemente des EnMS
  • Management-Review - Bericht an das Top Management
  • einführen und verwirklichen der DIN EN ISO 50001 – Projektplan
  • Energiemanagement - Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg
  • internes Audit - Planung, Inhalte, Fragetechniken und Kommunikations-Modelle
  • Gesprächsführung, Verhalten während des Gesprächs – meistern kritischer Situationen
  • Auswertung von Auditergebnissen - Bewertung
  • Korrekturmaßnahmen festlegen und verfolgen, Erstellung des Auditberichts
  • praktische Übungen zur Gesprächsführung - Feedback

Dauer, Zeiten, Ort, Preis

  • Dauer: Vollzeitlehrgang, 40 U´Std.
  • Zeiten: 9:00 – 17:00 Uhr
  • Referent: Volker J. Wetzel
  • Ort:  Hohenwart-Forum, Schönbornstraße 25, 75181 Pforzheim-Hohenwart
    Es besteht die Möglichkeit im Hohenwart-Forum zu übernachten. Bitte nehmen Sie bei Interesse direkt Kontakt mit dem Hohenwart-Forum auf. Tel.: 07234/606-0
  • Preis: 1.350,00 Euro (inkl. Norm, Unterlagen, Prüfung, Pausenverpflegung, Mittagessen)
  • Prüfung:  Schriftlicher Test (45 min); Kurz-/Gruppenpräsentation
  • Abschluss: IHK-Zertifikat „Energie-Auditor (IHK)“
KEFF-Beraternetz

27.09.2017 KEFF-Beraternetz Nordschwarzwald - Workshop-Dinner

Die Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) Nordschwarzwald unterstützt Energieberater und Unternehmen die Effizienz im Gewerbe zu steigern.

Das "KEFF-Beraternetz Nordschwarzwald"

Um die Synergien von KEFF und BeraterInnen zu forcieren, Ihre Kontakte in Unternehmen zu stärken und sich fachlich auszutauschen, bieten wir das „KEFF-Beraternetz Nordschwarzwald“.

Termin vormerken!

Merken Sie sich Mittwoch, den 27. September 2017 ab 17:00 Uhr bereits jetzt vor!

Workshop-Dinner

Die KEFF lädt an diesem Tag zum Workshop-Dinner in Ketterer's Braustüble, Jahnstraße 10, 75173 Pforzheim ein. Auf der Tagesordnung des Abends stehen Frau  Heike Wiest (KEA), welche über das Programm „Zukunft Altbau für Nichtwohngebäude“ informieren wird und mit dem Expertenatlas Ressourceneffizienz „CONSULTA-RE“ präsentiert Ihnen der KEFF-Effizienzmoderator das neue Portal der Landesregierung. Im Anschluss gibt es beim Workshop-Dinner neben Häppchen auch Gelegenheit für die Kontaktpflege und einen Austausch mit dem KEFF-Effizienzmoderator über weitere Ideen und Projekte.

Anmeldung

Energieberater der Region Nordschwarzwald können sich hier online anmelden.
dena-Effizienzwettbewerb

Energy Efficiency Award 2017 - dena hat Antragsfrist verlängert

Die Bewerbungsfrist für den internationalen Energieeffizienzwettbewerb der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist um zwei Wochen verlängert worden.

Bewerbungen bis 31.07.2017 möglich

Noch bis 31. Juli 2017 können private und öffentliche Unternehmen ihre Erfolgsprojekte und innovativen Konzepte online anmelden. Die Bewerbung für den Energy Efficiency Award erfolgt schnell und unkompliziert über ein Formular auf der Website des Awards.

Preisgelder

Der Award ist mit Preisgeldern von insgesamt 30.000 Euro dotiert und steht unter der Schirmherrschaft von Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie.

Themenschwerpunkte

Die Auszeichnung wird in drei Kategorien für umgesetzte Energieeffizienzprojekte vergeben:
• Energiewende 2.0 – Anwendergetriebene Effizienz im integrierten Energiesystem
• Energieeffizienz 4.0 – Smarte Lösungen für etablierte Technologien
• Energiemanagement und -dienstleistungen – Innovativ finanzieren und Kompetenzen erweitern

Ansprechpartner

Alle Informationen zur kostenfreien Teilnahme sowie zur Onlinebewerbung finden Sie unter: www.EnergyEfficiencyAward.de
Bei allgemeinen Fragen zur Energieeffizienz oder Förderprogrammen wenden Sie sich an den KEFF-Effizienzmoderator in der Region Nordschwarzwald, Herrn Andreas Fibich, Tel. 07231 / 201 - 108, E-Mail andreas.fibich.keff-bw@pforzheim.ihk.de.

KEFF-Check

Der KEFF-Effizienzmoderator steht kleinen und mittleren Unternehmen kostenlos für individuelle, persönliche Gepsräche vor Ort im Unternehmen zur Verfügung. Fragen Sie nach einem Termin!
Quelle: dena, KEFF Nordschwarzwald
kostenlose Veranstaltung

12.07.2017 kostenlose Veranstaltung: "Kühlen Kopf bewahren!"

Klimaschutzwoche in Pforzheim vom 8.-15. Juli 2017! Aus diesem Anlass wird auch die Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) Nordschwarzwald am 12. Juli 2017 eine kostenlose Informationsveranstaltung zu Energieeffizienz und Ressourcenschonung bei Klima- und Kältemaschinen anbieten.

Veranstaltungstermin

Die Veranstaltung findet am Mittwoch den 12. Juli 2017 um 15 Uhr im Hohenwart Forum, Schönbornstraße 25, 75181 Pforzheim-Hohenwart statt.

Inhalt

Klassische Klima- und Kälteanlagen sind in jedem Haushalt und Unternehmen zu finden. Sie werden mit elektrischer Energie betrieben, erzeugen Kälte aber auch Abwärme. Abwärme bedeutet aber Ineffizienz und zusätzliche Kosten!
Kann man den Spieß denn auch herumdrehen? Wo hohe Abwärmepotenziale, beispielsweise bei BHKW oder in Produktionsprozessen anfallen, kann diese Energie für die Kühlung genutzt werden. Hier sind wir bei den Adsorptionskältemaschinen, welche Abwärme als Antriebsenergie zum Kühlen nutzen. Ein einfaches Prinzip, welches hohe Abwärmepotenziale nutzt, enorme Energie- und Kosteneinsparungen erzielt und das Klima schützt.
Wie Adsorptionskältemaschinen funktionieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie eine effiziente Steuerung von Kälteanlagen aussieht, stellen Ihnen die Experten in dieser kostenlosen Veranstaltung vor.

Programm

15:00 Uhr Begrüßung
Andreas Fibich, KEFF Effizienzmoderator
15:05 Uhr
Mit Wärme kühlen - Von der Kompressor- zur Adsorptions-
kältemaschine
Thomas Schneider, InvenSor GmbH
15:30 Uhr Pause
15:45 Uhr Innovative Lösungen zur Fernüberwachung & Visualisierung von hybriden Kältesystemen
Christof Mack, Panasonic Electric Works Europe AG
16:15 Uhr
Fragen und Antworten an die Referenten
Andreas Fibich, KEFF-Effizienzmoderator
16:30 Uhr Ende der Veranstaltung

Anmeldung

Die Veranstaltung ist kostenlos. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine rechtzeitige Anmeldung an service@pforzheim.ihk.de, unter dem Stichwort "Kühlen Kopf bewahren! 12. Juli 2017"

Die KEFF Nordschwarzwald bei der Klimaschutzwoche 2017

Die KEFF Nordschwarzwald unterstützt auch in diesem Jahr wieder die Klimaschutzwoche der Stadt Pforzheim mit interessanten Fachvorträgen und kompetenten Referenten. Nutzen Sie auch die anderen Angebote der Klimaschutzwoche.

KEFF-Check

Kleine und mittlere Unternehmen im Nordschwarzwald können individuelle Termine für eine vor Ort Besprechungen mit dem KEFF Effizienzmoderator vereinbaren. Als kostenloser und neutraler Ansprechpartner ist er die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um die Energieeffizenz. Vereinbaren Sie einen Termin mit Herrn Andreas Fibich, Tel. 07231 / 201 - 108, E-Mail: andreas.fibich.keff-bw@pforzheim.ihk.de
HBCD

Neu-Einstufung von HBCD-Abfall wird vorerst zurückgenommen

Bund-Länder-AG beschäftigt sich in 2017 noch einmal mit dem Thema

Berlin 16.12.2016. Nach dem Willen des Bundesrates wird die Entscheidung, HBCD-haltige Abfälle gemäß der europäischen POP-Verordnung als "gefährlich" einzustufen, zunächst wieder aufgehoben und neu diskutiert. Zeitnah in 2017 soll sich eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft mit dem Thema HBCD beschäftigen.
Grundsätzlich sollte man sich allerdings in Berlin, aber auch in Behörden- und Entsorgerkreisen die Frage stellen, warum erst nach in Kraft treten einer Verordnung über evtl. Umsetzungsprobleme nachgedacht wird.

Erlass des baden-württembergischen Umweltministeriums damit hinfällig

Baden-Württemberg hatte bereits im Oktober - kurz nach in Kraft treten der neuen Regelung - mit einem Erlass reagiert und diesen sogar noch Ende November präzisiert, um eine Verbrennung HBCD-haltiger Kunststoffe weiterhin möglich zu machen. Andere Länder haben ähnlich reagiert. Die Folge war ein Flickenteppich verschiedenster Regelungen, Entsorgungswege und -preise. Dieser Flickenteppich (und damit hoffentlich auch die immensen Entsorgungspreise in verschiedenen Regionen) wird mit dem aktuellen Bundesratsbeschluss hinfällig.

Hintergrund

Bei der letzten Novellierung der deutschen Abfallverzeichnisverordnung wurde auf Drängen des Bundesrats ein zusätzlicher Verweis auf die europäische Verordnung über persistente organische Chemikalien (POP-Verordnung) aufgenommen. Dadurch wurden HBCD-haltige Dämmplatten, wie sie z. B. bei Gebäudesanierungen als Abfall anfallen, nach Ablauf einer Übergangszeit ab 30. September 2016 de facto zu „gefährlichen Abfällen“. Damit konnte diese Abfallfraktion in verschiedenen Verbrennungsanlagen nicht mehr thermisch verwertet werden. Dies hatte zu Entsorgungsengpässen geführt und die Preise für die Entsorgung kräftig durcheinandergewirbelt.

Weitere Informationen

Der Beschluss ist außerdem beim Ansprechpartner als pdf erhältlich.
Quelle: IHK NSW
Seveso-III

Bundesrat stimmt Umsetzung der Seveso III-Richtlinie zu

Neue Pflichten auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

Berlin, 05.12.2016. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetzespaket zur Umsetzung der Seveso-III Richtlinie in Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) nach Ausfertigung und Veröffentlichung in Kraft treten.
Dem Verordnungspaket zur Störfallverordnung (12. BImSchV) hat der Bundesrat nur unter Maßgabe von Änderungen zugestimmt.

Mit dem Gesetzespaket wurden unter anderem folgende Änderungen beschlossen

  • Die Pflicht zur Information und Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und deren Zugang zu Gerichten wird ausgeweitet.
  • Zur Bewertung des angemessenen Sicherheitsabstandes wurde eine Verordungsermächtigung (TA Abstand) geschaffen.
  • Anzeige- und Genehmigungsverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen wird eingeführt.
  • Anpassungen der Stoffliste an das europäische Chemikalienrecht (CLP-Verordnung).
Zum Verordnungspaket der 12. BImSchV und 9. BImSchV hat der Bundesrat nur unter insgesamt 44 Maßgaben zur Änderung zugestimmt. Diese sehen unter anderem die Ausweitung der Übergangsvorschriften von drei auf sechs Monate vor.
Die Beschlüsse können unter folgenden Internetadressen abgerufen werden:
Quelle: DIHK
Umweltmanagement

Broschüre "EMAS in Rechtsvorschriften"

Aktualisierte Fassung verfügbar

Berlin, 01.12.2016. Die zehnte Auflage der Broschüre "EMAS in Rechts- und Verwaltungsvorschriften" steht zum kostenfreien Download zur Verfügung. Sie unterstützt EMAS-Organisationen nicht nur bei rechtlichen Anforderungen.
EMAS spielt zunehmend auch eine Rolle bei anderen Regelungen der Umweltpolitik, sei es, dass EMAS-Teilnehmer Privilegierungen erfahren (Verwaltungserleichterungen, Gebührenreduktion) oder andere Regelungen durch die EMAS-Teilnahme erfüllt werden.
Durch die Vielzahl an Gesetzen, Vorschriften etc. ist es für EMAS-Organisationen nicht immer einfach, diejenigen Anforderungen zu überblicken, die sie betreffen.
Eine Tabelle mit allen Rechtstexten, die auf EMAS Bezug nehmen, soll hierfür eine Hilfe sein. Die Liste ist im Auftrag von und in Zusammenarbeit mit dem Umweltgutachterausschuss von der Geschäftsstelle zusammengestellt worden.
Wichtigste Merkmale der Liste sind:
  • schnelle Übersicht über Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und sonstige Mitteilungen der EU, des Bundes und der Länder, welche auf EMAS Bezug nehmen, ohne mühevolle und stundenlange Internetrecherche;
  • Filtern sowohl nach Bundesländern als auch nach reinen Privilegierungsvorschriften für Organisationen;
  • Konkreter Verweis auf die relevanten Paragraphen;
  • Bezug auf den aktuellsten Stand der Vorschriften;
  • direkte Verlinkung auf die jeweiligen Rechtstexte.
Weitere Informationen: http://www.emas.de
Abfall

Kabinett beschließt Novelle der Gewerbeabfallverordnung

 
Berlin, 12.12.2016. Das Bundeskabinett hat den Entwurf der „Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen“ (Gewerbeabfallverordnung) beschlossen, der zuvor bei der EU-Kommission notifiziert wurde.
Im weiteren Verfahren beraten Bundesrat und Bundestag hierüber. Sofern das Bundeskabinett abschließend den jeweils möglichen Änderungen zustimmt, tritt die Verordnung vier Monate nach der Verkündung in Kraft.
Gegenüber dem BMUB-Referentenentwurf vom 11.11.2015 enthält die Kabinettsfassung u. a. folgende Änderungen:
  1. § 3 (Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen): Nach § 3 Abs. 2 entfällt die Pflicht der Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, die Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln und zu befördern, wenn dies für ihn technisch nicht möglich ist. Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt werden und die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch den Besitzer nicht gewährleistet werden kann. Die getrennte Sammlung ist dann wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer hohen Verschmutzung oder einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und eine anschließende Vorbehandlung stehen.
  2. § 4 (Vorbehandlung von gewerblichen Siedlungsabfällen): Nach § 4 Abs. 2 teilt der Beförderer dem Erzeuger oder Besitzer unverzüglich mit, ob die Anlage die Anforderungen nach § 6 Abs. 1 und 3 erfüllt. Nach § 4 Abs. 3 entfällt die Pflicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 für Erzeuger ebenfalls, wenn die Getrenntsammlungsquote im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 90 Masseprozent betragen hat.
  3. § 6 (Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen): Nach § 6 Abs. 1 ist, sofern es sich um Anlagen unterschiedlicher Betreiber handelt, durch Verträge zwischen den beteiligten Betreibern sicherzustellen, dass alle von der ersten Anlage zur Verwertung aussortierten Abfälle weiterbehandelt und insgesamt die Sortier- und Recyclingquoten eingehalten werden. Nach § 6 Abs. 5 haben Betreiber von Vorbehandlungsanlagen spätestens ab dem 1. Januar 2019 eine Recyclingquote von mindestens 30 Masseprozent zu erfüllen. Die Bundesregierung überprüft bis zum 31. Dezember 2020 auf der Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entwicklung und den bis dahin gesammelten Erfahrungen zur Vorbehandlung und zum Recycling, ob und inwieweit die Quote nach § 6 Abs. 5 Satz 1 anzupassen ist.
  4. § 8 (Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen): Nach § 8 Abs. 2 entfallen die Pflichten zur Getrennthaltung, soweit diese der jeweiligen Abfallfraktion technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht. Die getrennte Sammlung der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 9 und 10 genannten mineralischen Abfälle ist insbesondere auch dann technisch nicht möglich, wenn sie aus rückbaustatischen oder rückbautechnischen Gründen ausscheidet. Die getrennte Sammlung ist dann wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer hohen Verschmutzung oder einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und eine anschließende Vorbehandlung oder Aufbereitung stehen. Kosten, die durch nicht durchgeführte aber technisch mögliche und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen des selektiven Abbruchs und Rückbaus hätten vermieden werden können, sind bei der Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit von den Kosten für die getrennte Sammlung abzuziehen.
Mehr zum Thema: BMUB
Quelle: DIHK
 
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Grundkurs Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w)

Inhouse-Schulung, 6 U´Std., Termin und Uhrzeit nach Vereinbarung

Um den Brandschutz im Betrieb sicherzustellen, hat sich das Unternehmen, nach gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, aber auch nach Vorgabe der Sachversicherer u. a. Brandschutz- und Evakuierungshelfern zu bedienen. Diese sollen in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich die betriebliche Sicherheit erhöhen und durch Erstmaßnahmen im Brandfall (z. B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern) Personen- und Sachschäden vermeiden. Diese Personen müssen entsprechend ausgebildet sein.
Zu diesem Zweck hat die IHK Nordschwarzwald das Konzept der Brandschutz- und Evakuierungshelferschulung „vor Ort“ entwickelt:
Wir bilden ihre Brandschutz- und Evakuierungshelfer in ihrem Unternehmen, abgestimmt auf ihre Gegebenheiten vor Ort aus.

Praxisübung mit "echten" Feuerlöschern inklusive

Neben den Grundlagen des Brandschutzes, gehen wir auch auf das immer wichtiger werdende Thema „Evakuierung“ ein. Die Teilnehmer dürfen außerdem bei einer Übung auf dem Übungsgelände der Feuerwehr Pforzheim selbst einen Feuerlöscher in die Hand nehmen und löschen.
 
Zur Vorbereitung des Tagesseminars, das zur Grundausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer oder Stockwerksbeauftragten geeignet ist, kommen wir gerne auch vorab kurz bei Ihnen im Unternehmen vorbei und besprechen ihre Wünsche und Anforderungen.
Zielgruppe
Unternehmen, die Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausbilden wollen.
Voraussetzung für Teilnehmer
Technisches Verständnis, Verantwortungsbewußtsein, Durchsetzungsvermögen und die Bereitschaft, aktiv Brände zu bekämpfen. Kenntnisse im Brandschutz sind nicht erforderlich.
Inhalt
  • Rechtliche Grundlagen, Akteuere im Brandschutz
  • Physikalische und chemische Grundlagen
  • Brandursachen, Brandrisiken, Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel
  • Feuerlöschgeräte und -einrichtungen, vorgeschriebene Prüfungen
  • Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, Beschilderung
  • Aufgaben von Brandschutz- und Evakuierungshelfern in der Praxis
  • Praktische Löschübung auf Übungsgelände Hohberg (Bitte wetterfeste Kleidung/festes Schuhwerk mitbringen)
Referenten
Thomas Rohrwild/Oliver Laukel, Karl-Heinz Schwarz
Seminarabschluss
IHK-Teilnahmebescheinigung

Veranstaltungskosten nach Gruppengröße

  • 1.400 Euro/Gruppe (max. 10 Personen)
  • 2.000 Euro/Gruppe (max. 15 Personen)
jeweils inkl. Unterlagen, Teilnahmebescheinigung und Feuerlöscher/Löschmittel für Übung.
Anmeldung bei den Ansprechpartnern (siehe rechts)

Individuelle Varianten jederzeit möglich

Grundsätzlich können sich auch mehrere Firmen zu einer Gruppe zusammenschließen oder das Seminar kann alternativ in der IHK stattfinden. Sprechen Sie uns gerne für ein maßgeschneidertes Angebot an.
Energie, Ressourcen, Klimaschutz

25.10.2016 Effizienz Symposium im Nordschwarzwald

Das Effizienz Symposium ist die Plattform für den betrieblichen Klima- und Umweltschutz in der Region Nordschwarzwald. In diesem Jahr findet das Symposium am 25. Oktober 2016 im Landratsamt Calw statt. Veranstalter des Symposiums sind die Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) Nordschwarzwald zusammen mit der IHK Nordschwarzwald, der Handwerkskammer Karlsruhe, sowie der Gemeinschaft der Energieberater in Calw und dem Landratsamt Calw.

Anmeldung zur kostenlosen Veranstaltung

Best-Practice-Beispiele aus der Region und zukunftsweisende Strategien für eine bessere, kostengünstigere und effizientere Nutzung der Ressourcen das sind die Themen der Redner welche in Impulsvorträgen Erfahrungen und neue Ideen präsentieren. Dem Publikum stehen die Redner beim Get-together für Fragen zur Verfügung. Zu der kostenlosen Veranstaltung sind Unternehmer, Energieberater, Handwerker, Mitarbeiter und alle Interessierten recht herzlich eingeladen. Für weitere Informationen und Anmeldungen wenden Sie sich an den KEFF Effizienzmoderator Andreas Fibich unter E-Mail: andreas.fibich.keff-bw@pforzheim.ihk.de

Programm

  • 18:00 Uhr
    Empfang der Gäste im Landratsamt Calw
  • 18:30 Uhr
    Grußworte
  • 18:45 Uhr
    "Energiewende - Herausforderung und Verpflichtung für das Land Baden-Württemberg"

    Helmfried Meinel, Ministerialdirektor im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
  • 19:00 Uhr
    "Intelligent verschwenden - Neue Wege im Umgang mit Energie"

    Prof. Timo Leukefeld, Energiebotschafter der Bundesregierung, Mitglied in politischen Gremien
  • 19:30 Uhr
    "ECOfit Calw - Praxisbeispiele zur Effizienz in Unternehmen"

    Gerhard Werner, Umwelt-, Qualitäts- und Energiebeauftragter DUROtherm Kunststoffverarbeitung GmbH
  • 19:45 Uhr
    "Effizienz beginnt bei der Planung - Herausragende Beispiele in der Industrie"

    Adrian Schaufert, Geschäftsführender Gesellschafter der SCHNEPF Planungsgruppe Energietechnik GmbH & Co. KG
  • 20:00 Uhr
    Podiumsdiskussion "Effizienz - Nur eine Floskel oder doch die Lösung der Energiewende"

    - Prof. Timo Leukefeld, Energiebotschafter der Bundesregierung
    - Dr. Joachim Bley, Umweltdezernent LRA Calw
    - Helmfried Meinel, Ministerialdirektor im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
    - Dr. Hannes Spieth, Geschäftsführer Umwelttechnik BW
    - Gerd Lutz, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Karlsruhe

    - Markus Wexel, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
  • 21:00 Uhr
    Get-together mit Imbiss

Akteure der Region

Begleitet wird die Veranstaltung durch eine Posterausstellung mit Infoständen im großen Sitzungssaal (Raum C 400). Akteure und Mitgleider der KEFF Nordschwarzwald präsentieren dort ihre Projekte und zeigen wie die Ressourcen- und Energieeffizienz im Alltag funktioniert. Angefangen vom Privathaushalt, über das Handwerk, die kleinen und mittelständischen Betriebe bis hin zu Industrieunternehmen - alle Interessenten finden hier passende Informationen und Ansprechpartner.
Zu den Akteuren der Region für Energieeffizienz Nordschwarzwald gehören die Umwelt Akademie Freudenstadt, die Energieagentur in Horb gGmbH, die Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw e. V., das Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim/Enzkreis gGmbH, die Landratsämter und Wirtschaftsförderer der Kreise Freudenstadt, Calw und Pforzheim/Enzkreis, die Handwerkskammern Reutlingen und Karlsruhe, sowie die IHK Nordschwarzwald und der Regionalverband Nordschwarzwald.
Effizienz Symposium 2016

25.10.2016 Effizienz Symposium: Timo Leukefeld spricht

Die Landkreise Calw und Freiberg in Sachsen sind seit 1991 partnerschaftlich verbunden. Daher ist es eine große Freude, dass beim Effizienz Symposium in Calw am 25.10.2016 Prof. Timo Leukefeld als Keynote Speaker dabei sein wird. Ohne zuviel vorweg zu nehmen, stellen wir Ihnen Prof. Leukefeld und sein Arbeitsgebiet vor.

Tätigkeitsfeld

Seit 2011 ist er als Honorarprofessor an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Glauchau, University of Cooperative Education, tätig und hält damit die erste Professur für Solarthermie in den neuen Bundesländern inne. Er agiert als Mittler zwischen Forschung, Entwicklung und dem ausführenden Handwerk, was seinem Verständnis von einer gemeinschaftlichen Neuausrichtung im Bereich der Energiepolitik entspricht. Im gleichen Jahr gründete er das Unternehmen „Timo Leukefeld - Energie verbindet“ und berät Politik, Wirtschaft, Kommunen und Bauherren in Fragen der Zukunftsgestaltung mit Blick auf Energie und Ressourcen.

Ämter und Kommissionsmitglied

Leukefeld war von 2008 bis 2011 Mitglied des Innovationsrates Sachsen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Die Enquete Kommission „Strategien für eine zukunftsorientierte Technologie- und Innovationspolitik im Freistaat Sachsen“ des Sächsischen Landtages und der Vorstand des Sonnenhaus-Institutes beriefen ihn 2010 zum Mitglied. 2013 wurde Timo Leukefeld Energiebotschafter der Bundesregierung.

Visionen

Timo Leukefeld gilt als ausgewiesener Experte für die Nutzung alternativer Energien im gesellschaftlichen Wandel sowie Fragen der Zukunftsgestaltung mit Blick auf Energie und Ressourcen, Selbstversorgung mit Energie und autarke Gebäude. Seine Vision: eine echte gemeinschaftliche Neuausrichtung in den Energiefragen.
Möchten Sie mehr über Ressourcen- und Energieeffizienz sowie Prof. Timo Leukefeld erfahren, dann besuchen Sie das Symposium veranstaltet von der Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) Nordschwarzwald zusammen mit den Akteuren der Region am 25.10.2016 im Großen Sitzungssaal des Landratsamts in Calw. Weitere Informationen zum Symposium finden Sie hier.
Quelle: Prof. Dipl.-Ing. Timo Leukefeld (angepasst und ergänzt)
Energieeffizienz

Trügerische Ruhe beim Energiedienstleistungsgesetz

Energie-Audit-Pflicht besteht bereits seit 05.12.2015

Pforzheim, 30.09.2016. Seit geraumer Zeit werden energiesteuerliche Aspekte (z. B. der Spitzensteuerausgleich) an nachweisbare Energieeffizienzsteigerungen geknüpft. Wer also Steuerermäßigungen vom Staat in Anspruch nehmen will, kommt um ein Energiemanagement oder eine standardisierte Erfassung der Energiezahlen und –effekte bereits seit vielen Jahren nicht herum.
Seit 05.12.2015 müssen zusätzlich alle Nicht-KMU und Unternehmen in kommunaler Hand ihre Energieeffizienzfortschritte nach dem „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen - EDL-G“ – landläufig auch nur Energiedienstleistungsgesetz genannt - nachweisen, auch ohne einen zunächst erkennbaren geldwerten Vorteil.
Dies ist dem, im Grundsatz berechtigten Streben der europäischen und bundesdeutschen Politik zu mehr Energieeffizienz geschuldet.

Selbstcheck Energieaudit

Ob ihr Unternehmen von den Vorgaben des EDL-G betroffen ist, erfahren Sie in unserem "Selbstcheck Energieaudit".

Nachweismöglichkeiten, Umsetzungsfristen, Kontrollen

Ein Energie-Audit nach DIN 16247-1 oder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (sowie ein Umweltmanagement nach EMAS) kann diese Nachweise erbringen.
Die Umsetzung der Energie-Audit-Pflicht nach EDL-G, die oft auch weniger energieintensive Unternehmen (wie die oben bereits genannten kommunalen und teil-kommunalen Betriebe) fordert, läuft auch fast ein Jahr nach Ende der Frist noch schleppend. Genaue Zahlen sind zwar nicht zu bekommen, aber eine nicht unerhebliche Zahl an Unternehmen ist ihrer Verpflichtung aus dem EDL-G noch nicht nachgekommen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als überwachende staatliche Stelle hatte bereits frühzeitig angekündigt, bis April 2016 noch Kulanz bei der Verfolgung säumiger Unternehmen walten zu lassen, führt jedoch mittlerweile stichprobenartige Kontrollen durch. Das BAFA ist im Grundsatz auch befugt, Bußgelder von bis zu 50.000 Euro in die Wege zu leiten.
Und jetzt läuft Ende des Jahres (genauer gesagt am 31.12.2016) das letzte „Hintertürchen“ des EDL-G ab. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch diejenigen Unternehmen, die sich in 2015 für die Alternative zum Energieaudit nach der DIN 16247-1, nämlich für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001 oder die Validierung eines EMAS-Umweltmanagements entschieden haben, diese Systeme eingeführt und zertifiziert haben. Dabei ist das Datum der Eintragung ins EMAS-Register, bzw. die Ausstellung des ISO-Zertifikats entscheidend, so dass die Zeit für diese Nachweismöglichkeiten schon jetzt knapp wird (Stichwort: Vorweihnachtszeit, Verfügbarkeit von Auditoren/Zertifizierern)

Aus der Not eine Tugend machen

Zwar wird insbesondere die gesetzliche Pflicht häufig von den betroffenen Betrieben als Belastung empfunden. Ohne erkennbaren Vorteil für die betriebliche Energieeffizienz bleiben Energieaudits aber nur in absoluten Einzelfällen. Eine systematische Erfassung und kontinuierliche Verbesserung der eigenen Energieleistung rechnet sich immer – mal mehr, mal weniger.

Energie-Auditor (IHK): Fit für das Energiemanagement…

…sind die 84 seit 2013 ausgebildeten Energie-Auditorinnen und Auditoren der Umwelt-Akademie der IHK Nordschwarzwald.
Mit dem nach den Vorgaben der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) durchgeführten 5-tägigen Lehrgang erwerben die Teilnehmer Kenntnisse und Fertigkeiten, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 zu realisieren und zu betreuen sowie interne Audits nach DIN EN ISO 19011 durchzuführen. Auch Berater können mit den Inhalten des Lehrgangs Energie-Audits durchführen (sofern die von der BAFA vorgegebenen Anforderungen des EDL-G bezüglich Berufserfahrung und Unabhängigkeit erfüllt sind).
Der aktuelle, mittlerweile achte Kurs, der vom 26.-30.09.2016 traditionell im angenehmen und umweltorientierten Ambiente des Hohenwart-Forums in Pforzheim stattfand, hat wieder gezeigt, wie wichtig das Thema Energiemanagement aktuell ist und in Zukunft bleiben wird.

Die Zeit für nachweisliche Energieeffizienzsteigerungen in allen Branchen, Betriebsgrößen und gesellschaftlichen Bereichen ist reif. Ob aus ökonomischen, ökologischen oder politischen Gründen, am Thema Energiemanagement werden die meisten Unternehmen nicht vorbei kommen. Nutzen Sie deshalb die Chance, die in diesem Thema steckt, nämlich Energie zu sparen und effizienter zu werden.
Der nächste „Energie-Auditor (IHK)“ findet vom 06. bis. 10. März 2017 statt.
Quelle: IHK NSW
 
Crashkurs

11.10.2016 Crashkurs: Energiesteuern sparen

Potenziale nutzen! - Zum Thema

Meist sind es 10.000 Euro und mehr, wenn es darum geht Steuern im Bereich Energie für das Unternehmen zu sparen. Und trotzdem gibt es heute noch Unternehmen, die dieses Potential nicht oder nicht vollständig nutzen.
Um diese Ersparnisse sichern zu können, müssen klar bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Strom- und Energiesteuergesetze (StromStG und EnergieStG), aber auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) - fordern von Unternehmen u. a. Nachweise und die strikte Einhaltung von Fristen.
Der 1-tägige Workshop zeigt hierzu die Vorgehensweise und die Lösungswege für die berufliche Praxis bei kleinen, mittelständischen Unternehmen auf. Auch „Nicht-Energie(steuer)-Profis“ werden die wichtigsten Grundlagen und Vorgehensweisen bei der Erbringung von Nachweisen und der Kommunikation mit den staatlichen Stellen (BAFA, Hauptzollamt) erläutert, um hier mit Hilfe des Steuerberaters optimal, fristgerecht und geldwert vorgehen zu können.
Im Rahmen des Seminars werden u. a. auch Vorlagen zu Tabellenkalkulationsprogrammen (Excel) auf USB-Stick bereitgestellt. Bitte bringen Sie ein geeignetes Notebook mit.

Zielgruppe

Kaufmännische Fach- und Führungskräfte, Mitarbeiter aus Buchhaltungs-, Verwaltungs-, Einkaufs- oder Finanzabteilungen aus kleinen, mittelständischen Unternehmen, Steuerberater, sowie Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagementbeauftragte und andere Personen, die für finanztechnische Nachweise und Vorgaben im Unternehmen zuständig sind.
Technisches Verständnis ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.

Inhalt

Welche Möglichkeiten gibt es Strom- und Energiesteuern zu sparen / Werkzeuge zur Abschätzung der Sparpotentiale für das Unternehmen / Pragmatische Vorgehensweise bei den verschiedenen Nachweisen / Anlage 2 SpaEfV / Energieaudit nach EN 16247-1 / Energiemanagement nach ISO 50001 / Besondere Ausgleichsregelung (BesAR-EEG) / Kommunikation mit staatlichen Stellen, Zertifizierern, Auditoren / Nachweise, Formulare, Fristen / Erfahrungsaustausch, Beispiele, technische Lösungen.

Dauer, Zeiten, Ort, Preis

Dauer: 1-tägiger Workshop, 8 U'Std.
Zeiten: Dienstag, 11.10.2016, 09.00 – 17.00 Uhr
Referent/-in: Volker J. Wetzel
Ort: Hohenwart-Forum, Schönbornstraße 25, 75181 Pforzheim-Hohenwart.
Preis: 350 Euro, inkl. Pausenverpflegung, -getränke, Mittagessen, Unterlagen, USB-Stick
Abschluss: IHK-Teilnahmebescheinigung

Anmeldung per E-Mail

Hintergrund

Hochwassergefahrenkarten: Hochwassergefahr durch Gewässer und Einstufung als Überschwemmungsgebiet

Grundlagen des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge

Unternehmen, die an oder in der Nähe eines Gewässers angesiedelt sind, können anhand der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) ermitteln, welche Hochwassergefahr das angrenzende Gewässer für ihr Unternehmen birgt. Zudem können Unternehmen anhand der HWGK feststellen, ob ihr Betriebsgelände in einem Überschwemmungsgebiet liegt und sie somit u. a. den Verboten/ Beschränkungen des § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unterliegen. Darüber hinaus können sich aus den im Zusammenhang mit den HWGK erstellten Hochwasserrisikomanagementplänen Maßnahmen für Unternehmen ergeben.
Die HWGK sind über die eigens vom Umweltministerium zum Hochwasserrisikomanagement eingerichtete Homepage www.hochwasser-bw.de (dort unter Button „Interaktive HWGK“) einsehbar. Dabei sind auf das einzelne Objekt bezogene Informationen z. B. zur potenziellen Überflutungstiefe und Überflutungsfläche abrufbar. Für wenige Einzugsgebiete im Kammerbezirk liegen derzeit noch Entwurfskarten vor, d. h. diese befinden sich noch in der Bearbeitung. Diese Bereiche sind in der interaktiven Gefahrenkarte entsprechend gekennzeichnet. Für Rückfragen zu Entwurfskarten sollten sich betroffene Unternehmen entweder an die untere Wasserbehörde des Stadt- oder Landkreises wenden, in dem sie mit ihrem Unternehmen angesiedelt sind oder an die Kommune, in der sie mit ihrem Unternehmen angesiedelt sind.

Hintergrund für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten

Mit Inkrafttreten der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) am 26.11.2007 wurden die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, bis 22.12.2015 Hochwasserrisikomanagementpläne für die Schutzgüter Wirtschaft, Gesundheit, Umwelt und Kulturgüter aufzustellen und zu veröffentlichen.
Ziel der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ist es, durch das Bewerten und Managen von Hochwasserrisiken die Hochwassergefahr und das Hochwasserrisiko für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Im Zusammenhang mit den erstellten Hochwassergefahrenkarten wurden landesweit die Hochwasserrisikomanagementpläne mit dem jeweils dazugehörigen Maßnahmenkatalog fertig gestellt und vom Umweltministerium veröffentlicht: Für die Regionen sind Hochwasserrisikomanagementpläne veröffentlicht, die im Zusammenhang mit den Hochwassergefahrenkarten Maßnahmen auch für Unternehmen vorsieht – wie z. B. die Hochwasser-Eigenvorsorge der Wirtschaftsunternehmen. Dieser sieht umzusetzende Maßnahmen insbesondere für Unternehmen, Kommunen, Bürger und Behörden vor.

Hochwassergefahrenkarten anwenden

Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen die von Oberflächengewässern ausgehende Überflutungsgefahr für unterschiedliche Hochwasserszenarien dar. Dabei werden in den Karten Gewässer erster und zweiter Ordnung dargestellt. Gemäß § 4 Landeswassergesetz sind Gewässer erster Ordnung d die Bundeswasserstraßen sowie die in der Anlage 1 Landeswassergesetz aufgeführten öffentlichen Gewässer. Alle anderen öffentlichen Gewässer sind Gewässer zweiter Ordnung.
Die Gefahrenkarten stellen die Überschwemmungsausdehnung und -tiefe möglicher Hochwasser, die durch überlaufende Gewässer verursacht werden, dar. Weitere Informationen zur Hochwassergefahrenkarte sind in der Informationsbroschüre des Landes zum Thema Hochwassergefahrenkarten erhältlich (vgl. nebenstehender Link). Nicht in den HWGK verzeichnet ist die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen. Wild abfließendes Oberflächenwasser (Hangwasser) und Überlastung des Kanalsystems (Stadthydrologie) wurden bei der Erstellung der HWGK nicht berücksichtigt.
Die veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten sind internetbasiert auf der eigens vom Umweltministerium zum Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg eingerichteten Homepage www.hochwasser-bw.de (unter dem Button rechts in der Maske „Interaktive HWGK“) einsehbar. Dort können Unternehmen im Suchfeld den Namen der Kommune eingeben, in der sie mit ihrem Unternehmen angesiedelt sind und können hier bis auf das einzelne Werksgebäude heranzoomen.
Durch Anklicken des einzelnen Gebäudes (per Doppel-Mausklick) können die entsprechenden Hochwassergefahreninformationen zum einzelnen Werksgebäude (z. B. zu Überflutungstiefe) bzw. Werksgelände (z. B. Überflutungsfläche) ermittelt werden.
Die Bedeutung der farblichen Einfärbungen der Hochwassergefahrenkarte zum Hochwasser können der Legende der Hochwassergefahrenkarte entnommen werden. Weitere Informationen zur Hochwassergefahrenkarte sind in der Informationsbroschüre des Landes zum Thema Hochwassergefahrenkarten erhältlich (vgl. nebenstehender Link).

Prüfung vornehmen, ob Betrieb in einem Überschwemmungsgebiet liegt

Unternehmen, die in einem Überschwemmungsgebiet angesiedelt sind, sind einem besonderen Hochwasserrisiko ausgesetzt. Als Überschwemmungsgebiet wird gemäß § 65 Landeswassergesetz ein Gebiet mit der Gefahr eines hundertjährlichen Hochwassers (= HQ 100) eingestuft. Ebenfalls als Überschwemmungsgebiet gelten gemäß § 65 Landeswassergesetz Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern, sowie Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
Somit werden die in den HWGK dargestellten HQ100-Gebiete (= Gebiete mit der Gefahr eines 100-jährlichen Hochwassers) gemäß § 65 Landeswassergesetz als Überschwemmungsgebiete eingestuft. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen baulichem Innenbereich und baulichem Außenbereich vorgenommen. Unternehmen, die in einem Überschwemmungsgebiet angesiedelt sind, sind in besonderem Maße hochwassergefährdet und unterliegen zudem den in Überschwemmungsgebieten geltenden Verboten des § 78 Abs. 1 WHG (z. B. Verbot der Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage wie z. B. der Lagerhalle). § 78 Abs. 2 bis 4 WHG sieht hierzu bestimmte Ausnahmeregelungen vor.
In § 78 Abs. 1 WHG heißt es:
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist untersagt:
  1. die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften,
  2. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs,
  3. die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
  4. das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
  5. die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
  6. das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
  7. das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und § 75 Absatz 2 entgegenstehen,
  8. die Umwandlung von Grünland in Ackerland,
  9. die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.
Satz 1 gilt nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus, des Baus von Deichen und Dämmen, der Gewässer- und Deichunterhaltung, des Hochwasserschutzes sowie für Handlungen, die für den Betrieb von zugelassenen Anlagen oder im Rahmen zugelassener Gewässerbenutzungen erforderlich sind.

Betriebliche Hochwasser-Eigenvorsorge betreiben

Aber auch Unternehmen, die mit ihrem Betriebsgelände fern von fließenden Gewässern angesiedelt sind, können von einer Überflutungsgefahr – z. B. durch Starkregen – betroffen sein. Dabei gilt: Hochwasser sind Naturereignisse, die nicht verhindert werden können. Hochwasserereignisse können große finanzielle Schäden im Unternehmen verursachen. Je nachdem, wie groß der bauliche, technische, organisatorische oder sonstige Schaden im Unternehmen nach einem Hochwasserereignis ist, kann der Betriebsablauf ggf. für einen längeren Zeitraum unterbrochen sein.
Um feststellen zu können, welche Hochwassergefahr von einem sich in der Nähe befindlichen Gewässer (erster bzw. zweiter Ordnung) ausgeht, sollten Unternehmen die Hochwassergefahrenkarten konsultieren. Die Starkregengefahr geht aus den Hochwassergefahrenkarten nicht hervor.
Die frühzeitige betriebliche Hochwassernotfallplanung kann dabei für Unternehmen essentiell sein: Sie kann dazu beitragen, dass die Gefahren eingegrenzt werden, Hochwasserschäden gemindert werden können und der Betriebsablauf nach einem Hochwasserereignis bald wieder aufgenommen werden kann. Dazu ist es erforderlich, dass Unternehmen einen umfassenden und realistischen, auf ihren Betrieb zugeschnittenen Hochwassernotfallplan erstellen. Dieser sollte zudem einer regelmäßigen Überprüfung und ggf. Überarbeitung unterzogen werden.
Um frühzeitig feststellen zu können, inwieweit ein Unternehmen vom Hochwasser betroffen sein kann, sollte es eine Hochwasserrisikoabschätzung durchführen. Im Rahmen der Hochwasserrisikoabschätzung sollte sowohl der Betrieb einer umfassenden Hochwasserrisikoabschätzung unterzogen werden als z. B. auch geprüft werden, ob im Falle eines Hochwassers ggf. vom Betrieb/ Betriebsgelände potenziell Gefahren ausgehen könnten, die zu vermeiden sind (z. B. durch gelagerte Gefahrstoffe). Ebenfalls wichtig kann es sein, zu prüfen, inwieweit im Falle eines Hochwassers ggf. von außen durch externe Gegebenheiten zusätzliche Gefahren für den Betrieb drohen könnten (z. B. Ausfall von Trafostationen bzw. der Energieversorgung, Ausfall von Kläranlagen), die weitere Vorsorgemaßnahmen notwendig machen. Bei der umfassenden Hochwasserrisikoabschätzung des Betriebs sollte z. B. auch der bestehende (bauliche) Objektschutz (wie z. B. technische Hochwasserschutzvorrichtungen, Erddämme, Mauern, mobile Dammbalkensysteme, Einsatzelemente für Eingangs- und Fensteröffnungen (= Schotts), etc.) im Betrieb einer Analyse unterzogen werden und geprüft werden, ob und ggf. an welcher Stelle Verbesserungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang kann auch die Analyse eines potenziellen Schadenseintritts (Beispiel: Wo und wie schnell könnte Wasser ggf. eintreten und wo würde es ggf. wieder austreten? Welcher Schaden könnte dadurch entstehen?) durch ein Hochwasserereignis wichtig werden, um feststellen zu können, an welcher Stelle zusätzlich (technische, bauliche, sonstige) Schutzmaßnahmen unbedingt vonnöten sind. Für die Hochwasserrisikoabschätzung kann es zudem essentiell sein, die Hochwasservorwarnzeiten (im Sinne einer Vorlaufzeit) als wichtigen Zeitfaktor (z. B. bei einem Flusshochwasser) zu kennen und einzuplanen. In diesem Zusammenhang sollte auch der Aktivierungsaufwand (z. B. zeitlich, personell, sachbezogen, etc.) für die jeweiligen Schutzmaßnahmen kalkuliert werden. Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) informiert u. a. über Wetterwarnungen, Niederschlag, Wasserstand und Pegelstand in Baden-Württemberg.  Dabei veröffentlicht die Hochwasservorhersagezentrale (unter: www.hvz.lubw.baden-wuerttemberg.de) täglich Wasserstands- und Abflussvorhersagen für rund 100 Pegel in den baden-württembergischen Einzugsgebieten.
Unternehmen sollten im Rahmen des Hochwasserschutzes auch die gesetzliche Pflichten beachten, denen sie unterliegen, wie z. B. im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, bei der Anwendung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der Störfallverordnung, etc. Der Hochwasser-Notfallplan des Unternehmens sollte daher auf die betriebseigene Rechtscompliance abgestimmt werden (z. B. wegen Haftungsfragen), da jedes Unternehmen je nach Tätigkeitsfeld, räumlicher Lage, etc. eine eigene, spezifische potenzielle Hochwassergefährdungslage aufweist, die es in einem individuellen, rechtlich abgestimmten Notfallplan zu berücksichtigen gilt (wie z. B. Ansiedelung in einem Überschwemmungsgebiet; Lagerung von Gefahrstoffen, etc.).
Regelmäßige betriebliche Notfallübungen sind äußerst hilfreich, um bei einem tatsächlichen Hochwasserereignis einen möglichst routinierten Ablauf der Umsetzungsschritte gewährleisten zu können, da die Abläufe bereits bekannt sind. Zudem sollte der Umgang mit den technischen Hochwasserschutzvorrichtungen und Notfalleinrichtungen (z. B. Notstromaggregat) durch die im Betrieb zuständige(n) Person(en) bekannt sein, damit bei einem Hochwasserereignis die Schutzeinrichtungen ohne Zeitverzögerung genutzt und eingesetzt werden können. Die zuständigen Personen sollten sich daher mit den technischen Einrichtungen vertraut machen und die Nutzung und Funktionsweise kennen. Darüber hinaus ist wichtig, dass diese Einrichtungen regelmäßig gewartet werden, um die Einsatzbereitschaft der technischen Schutzeinrichtungen und -vorrichtungen im Notfall sicherstellen zu können.
Darüber hinaus sollten Unternehmen auch eine finanzielle Schadensvorsorge (z. B. durch Versicherung) betreiben. Die (ggf. zu erweiternden) finanziellen Schadensvorsorgeelemente des Betriebs – bestehende Versicherungsverträge, finanzielle Rücklagen, etc. – sollten einer regelmäßigen umfassenden Prüfung unterzogen werden und ggf. erweitert, angepasst werden. Für Informationen zu Versicherungsmöglichkeiten des Betriebs sollten sich Unternehmen an ihren Versicherungsträger wenden.

Hochwasserrisikomanagementplan und Maßnahmenberichte beachten

Im Hochwasserrisikomanagementplan integriert sind entsprechende Maßnahmenberichte für Teilbearbeitungsgebiete.
Dabei sollten betroffene Unternehmen zunächst prüfen, welchem der Maßnahmenberichte sie örtlich zugeordnet werden und sodann neben dem Textteil des sie betreffenden Maßnahmenberichts samt Maßnahmen insbesondere auch den Anhang II des jeweiligen Maßnahmenberichts beachten, der Maßnahmen für nicht-kommunale Akteure vorsieht.
Von der Maßnahmenplanung betroffen sein können z. B. IVU-Betriebe, (IVU- und Nicht-IVU-) Betriebe mit VAwS/AwSV-Anlagen sowie Wirtschaftsunternehmen im Allgemeinen, für die im Maßnahmenbericht bestimmte Hochwasservorsorgemaßnahmen vorgesehen sind, z. B. Eigenvorsorge durch die Wirtschaftsunternehmen.
Beispiele für Maßnahmen sind:
  • R1: Information der Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen (durch Kommunen und Hochwasserzweckverbände)
  • R2: Aufstellung bzw. Fortschreibung einer Krisenmanagementplanung  einschließlich der Aufstellung bzw. Fortschreibung von Hochwasser-Alarm- und -Einsatzplänen (durch Kommunen zusammen mit weiteren Akteuren, Hochwasserzweckverbände)
  • R16: Information von IVU-Betrieben und Verifizierung der betrieblichen Aktivitäten zur Hochwassergefahrenabwehr (durch Regierungspräsidium (RP), Gewerbeaufsicht)
  • R17: Überwachung VAwS/ AwSV bei IVU-Betrieben (durch Gewerbeaufsicht, RP (VAwS bei IVU-Betrieben))
  • R20: Information und Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung (durch Kreise bzw. Kommune, soweit untere Baurechtsbehörde), wonach im Rahmen der Baugenehmigung über Risiken informiert werden soll und bei Baugenehmigungen für Neu- und Umbauten (z. B. Nachverdichtung in bestehenden Siedlungen) Auflagen zur Sicherstellung der hochwasserangepassten Bauweise verhängt werden können (zentrale Informationsbasis für die Bauaufsicht sind dabei die Hochwassergefahrenkarten; zur Unterstützung dieser Maßnahmen sollen gemäß Maßnahme L6 landesweit Leitfäden für Behörden und Bauherren erstellt werden
  • R21: Rechtliche Sicherung von Flächen für Überschwemmungsgebiete (durch Regierungspräsidien)
  • R22: Überwachung VAwS/ AwSV (soweit nicht R 17) (durch die untere Wasserbehörde)
  • R28: Überarbeitung von Betriebsanweisungen bzw. Erstellung/ Überarbeitung von Konzepten für das Hochwasserrisikomanagement in IVU-Betrieben (durch das betroffene Unternehmen)
  • R29: Eigenvorsorge Wirtschaftsunternehmen (durch Eigentümer/ Nutzer)
Sachgebiet Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
Quelle: IHK Karlsruhe, gekürzt
Service Umweltberatung

Video: Energieberatung duch die IHK

Unser Erklärvideo zeigt Ihnen, wie Sie unser Angebot nutzen können.

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Die IHK Nordschwarzwald hilft Ihnen mit einer kostenlosen und neutralen Erstberatung langfristig, den betrieblichen Energieverbrauch zu reduzieren und Energiekosten zu minimieren.

Sie zahlen zuviel für Strom und Gas?

Machen Sie sich darüber ein paar Gedanken!
Die Kosten für die Energie nehmen einen großen Teil des Jahresumsatzes ein. Beleuchtung, Drucker, Heizungen, Klimaanlagen, Maschinen, Rechner, Telefone, ... sind große Energieverbraucher, auch wenn sie nur im Hintergrund ablaufen. Unser Erklärfilm zeigt wie es geht.

Sie möchten Energie und Geld sparen?

Darüber hinaus möchten Sie etwas zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen? Kein Problem. Die IHK Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen informieren Sie über betriebliche Energieeffizienz, Umweltschutz, und weitere Themenschwerpunkte. Zudem helfen Sie Ihnen den Energieberater zu finden, den Sie brauchen.

Ihr Ansprechpartner bei der IHK Nordschwarzwald

Ihr Ansprechpartner ist Andreas Fibich, KEFF-Moderator der regionalen Kompetenzstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald und Ansprechpartner für Energiefragen bei der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald.
Tel.: 07231 / 201 - 108
E-Mail: fibich@pforzheim.ihk.de
Energieexperten

Azubis als Energieexperten

Kostenlose Informationsveranstaltung

Pforzheim, 08.06.2016. Azubis als Energieexperten? Ja, dieses Projekt hat sich bundesweit vielfach bewährt! Und langfristig können Sie damit Energiekosten sparen.

Teilnehmer können sich informieren und zum Projekt anmelden

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald startet gemeinsam mit der Handwerkskammer Karlsruhe ein Azubi-Projekt in der Region Nordschwarzwald. Zur kostenlosen Informationsveranstaltung am Mittwoch den 08.06.2016 um 15:00 Uhr im Hohenwart Forum laden wir alle Azubis, Ausbildungsleiter, Projektleiter, Verantwortliche und Geschäftsführer recht herzlich ein. Erfahren Sie, welchen Nutzen das Projekt für Ihren Betrieb  bzw. für die teilnehmenden Auszubildenden mit sich bringt.

Erfahrungen einer EnergyScout-Teilnehmerin

Das Projekt wird noch vor den Sommerferien starten. In der Veranstaltung erläutert Ihnen eine erfahrene EnergyScout-Teilnehmerin und heutige Mitarbeiterin der Firma ebm-Pabst in Mulfingen, wie sie damals das Projekt erlebt und gemeistert hat. Der Effizienzmoderator der regionalen Komptenzstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald (KEFF) Andreas Fibich, berichtet über die Kooperation und praktische Umsetzung des Projektes durch die beiden Kammern.

Anmeldung zur kostenlosen Informationsveranstaltung

Eine Anmeldung zur kostenlosen Informationsveranstaltung ist notwendig. Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung und Fragen an: fibich@pforzheim.ihk.de

Veranstaltungsdaten

Termin: Mittwoch, 08.06.2016
Beginn: 15:00 Uhr
Veranstaltungsdauer: ca. 1 1/2 h
Veranstaltungsort: Hohenwart Forum
Adresse: Schönbornstr. 25, 75181 Pforzheim-Hohenwart
Klima und Energie

KEFF Nordschwarzwald - Ein Netzwerk für mehr Effizienz in der Region

Mit dem Beginn der Arbeit des KEFF-Effizienzmoderators am 1. März 2016 ist die Region Nordschwarzwald eine der ersten Regionen in Baden-Württemberg, welche dieses neue Konzept zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in kleinen und mittelständischen Betrieben zu Gunsten des Klimaschutzes umsetzen wird.

Die "Kompetenzstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald"

Die "Kompetenzstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald", oder kurz "KEFF Nordschwarzwald", ist ein Landesprojekt in welchem die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald und die Handwerkskammer Karlsruhe die Vernetzung der Region voranbringen und die Kompetenzen der regionalen Partner und Akteure verstärken und erweitern.
KEFF-Logo, Kompetenzstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald

KEFF Effizienzmoderator ist Andreas Fibich.

KEFF Effizienzmoderator ist Andreas Fibich. Zu seinen Aufgaben gehören individuelle Impulsgespräche und das Bereitstellen von Informationen in Sachen Energie- und Ressourceneffizienz. Die Begleitung von Unternehmen und Betrieben bei der Suche nach Energieberatern, Förderprogrammen, Ideenfindung zu neuen Effizienzmaßnahmen und die Vernetzung von Anwendern und Anbietern sind seine Hauptaufgaben. Diese Angebote stehen den Betrieben kostenlos zur Verfügung. Jeder Interessent kann sich gerne bei ihm melden und die Unterstützung wahrnehmen.

Träger und Förderer der Regionalen Kompetenzsstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald

Träger der Regionalen Kompenetnzstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald sind die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald wie auch die Handwerkskammer Karlsruhe. Gefördert wird das Projekt aus Mittel des Europäischen Fond für Regionalentwicklung (EFRE) sowie aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Neben der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald und der Handwerkskammer Karlsruhe gehören zu den  KEFF Unterstützern die Handwerkskammer Reutlingen, sowie die Energieagentur in Horb, die Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw und das ebz Pforzheim/Enzkreis. Ein enger Austausch findet mit dem Regionalverband Nordschwarzwald, den Landratsämtern Freudenstadt, Calw, Enzkreis und der Stadt Pforzheim, sowie den Wirtschaftsförderern statt.

Ziel ist es die Kompetenzen im Nordschwarzwald zu bündeln und bedarfsgerecht einzusetzen.

Das KEFF Netzwerk steht weiteren Akteuren offen. So sind die regionalen Berater, Technologieanbieter, Handwerker und Anwender eine wichtige Zielgruppe und strategische Partner der KEFF Nordschwarzwald.

Kostenlose Impulsveranstaltungen, Workshops oder Betriebsbesuche vor Ort

In kostenlosen Impulsveranstaltungen, Workshops ober bei Betriebsbesuchen vor Ort wird der KEFF-Effizienzmoderator das Know-How und praktische Erfahrungen weitergeben. Mitarbeiter, Auszubildende, Energieverantwortliche und auch die Geschäftsführung der Betriebe haben so einen neutralen Ansprechpartner zur Hand, welcher passende Antworten liefert oder bei Bedarf an kompetente Ansprechpartner im Nordschwarzwald weitervermittelt.
Die KEFF Nordschwarzwald ist Teil im landesweiten Verbund der Kompetenzstellen Energieeffizienz. Damit werden regionsübergreifende Angebote bereitstehen und ein schneller Informationsaustausch gewährleistet. Landes- und umweltpolitische Themen werden so vom KEFF Moderator aufgegriffen und direkt weitergegeben. Ein Teil dieser Maßnahmen ist auch der regionale Veranstaltungskalender, welchen Sie auf der Homepage des baden-württembergischen KEFF-Netzwerkes unter www.keff-bw.de finden.

Ihr Ansprechpartner - der KEFF Effizienzmoderator

Den regionalen KEFF Effizienzmoderator Herrn Andreas Fibich erreichen Sie bei der IHK Nordschwarzwald unter der Telefonnummer 07231/201-108 oder E-Mail: fibich@pforzheim.ihk.de. Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin bei sich im Hause.
Abfall

Abfallverzeichnis-Verordnung an Chemikalienrecht angepasst

Novelle trat am 11.03.2016 in Kraft
Berlin, 11.04.2016. In Anpassung an das EU-Chemikalienrecht (CLP-Verordnung 1272/2008/EG) wurden in die deutsche Abfallverzeichnis-Verordnung neue gefahrenrelevante HP-Kriterien (Gefährliche Eigenschaften von Abfällen) rechtsverbindlich aufgenommen. Der bisherige Abfallkatalog blieb weitestgehend unverändert.
Aus der neuen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist zusammenfassend festzuhalten:
  • Abfälle sind zwar vom Regelungsbereich der CPL-Richtlinie ausgenommen. Die Einstufung von Abfällen als gefährliche Abfälle beruht aber auf Grundlage der im EU-Chemikalienrecht enthaltenen Grenzwerte, insbesondere für die Einstufung von Zubereitungen.
  • Bei den mit einem * gekennzeichneten Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere gefahrenrelevante Eigenschaften bzw. die HP-Kriterien 1-15 aufweisen, die im Anhang III der EU-Abfallrahmenrichtlinie aufgeführt sind. Hierauf verweist auch § 3 der AVV.
  • Da das Abfallverzeichnis in allen EU-Mitgliedstaaten für alle gefährlichen und nicht gefährlichen Abfallschlüssel verbindlich ist, ist keine weitere Prüfung der HP-Kriterien erforderlich; insofern ist deren Einstufung in der AVV abschließend. Die zuständige Behörde kann aber nach § 3 Abs. 3 AVV im Einzelfall eine abweichende Einstufung vornehmen, sofern der Abfallbesitzer nachweist, dass ein gefährlicher Abfall kein HP-Kriterium erfüllt. Umgekehrt kann auch die zuständige Behörde im Einzelfall nicht gefährliche Abfälle als gefährlich einstufen, wenn zumindest ein HP-Kriterium erfüllt ist.
Lediglich bei den sogenannten „Spiegeleinträgen“, das heißt Abfälle, bei denen sowohl ein gefährlicher als auch ein nicht gefährlicher Abfallschlüssel in Betracht kommt, sind die HP-Kriterien zu beachten unter Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften in Ziffer 2 „Bewertung und Einstufung“ der neuen AVV.
Quelle DIHK
Novelle

Die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung

Di., 09.06.2015, IHK-KarriereCenter Pforzheim, 9 - 17 Uhr
Ziel
Die seit 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde neu gefasst. Die Novelle tritt am 01.06.2015 in Kraft.
Ziele sind die Beseitigung inzwischen bekannt gewordener rechtlicher und fachlicher Mängel, eine bessere Umsetzung von EU- Recht, die Beseitigung von Doppelregelungen insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln, die Verbesserung der Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften und nicht zuletzt eine Verbesserung der Anwendbarkeit.
Das Tagesseminar stellt die Inhalte der neuen Verordnung dar und geht detailliert auf die geänderten Regelungen, z. B. im Explosionsschutz, bei Prüfungen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen ein. Anhand von Fällen und Fragestellungen aus dem Teilnehmerkreis werden die Neuerungen praxisnah diskutiert.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Umweltbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, technisch Verantwortliche und andere Personen im Arbeitsschutz, die sich über die neuen Regelungen bei Anlagen und Arbeitsmitteln informieren möchten.
Die Veranstaltung ist grundsätzlich als Fortbildungsmaßnahme im Arbeitsschutz nach § 6 ASiG geeignet.
Inhalt
  • Gesetzestext, Inhalt, Aufbau, In-Kraft-treten
  • Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten
  • Änderungen zur BetrSichV
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzziele
  • alte, neue und selbst hergestellte Arbeitsmittel
  • Arbeitgeberpflichten
  • binnenmarktkonforme Arbeitsmittel
  • Prüfpflichten
  • besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel und Anlagen
  • extern zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) vs. Prüfung in eigener Verantwortung
  • Prüfpflichten der Richtlinie 1999/92/EG im Explosionsschutz
  • Änderungen im Gefahrstoffrecht
  • Anwendung in der Praxis.

Dauer, Referent, Ort, Preis
1-tägig, 8 U`Std., Teilnehmerzahl: max. 15
Referent: Dr. Martin Albrecht
Ort: IHK-KarriereCenter, Bleichstrasse. 56, 75173 Pforzheim
Preis: 250,00 Euro, inkl. Mittagessen, Pausenverpflegung, -getränke, Unterlagen,
Abschluss: IHK-Teilnahmebescheinigung
Chemikalien

[Datum] Sachkunde nach ChemVerbotsV

Lehrgang
Mo., 10.03. - (Mi., 12.03.) Do., 13.03.2014, 9 - 17 Uhr, Pforzheim-Hohenwart
Ziel:
Produkte, die bestimmte gefährliche Chemikalien enthalten, darf im Handel nur sachkundiges Personal gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung verkaufen. Von den zuständigen Landratsämtern wird ein Sachkundenachweis gefordert. Die Sachkundeprüfung wird beim zuständigen Regierungspräsidium durchgeführt.
Der Lehrgang vermittelt die für die Prüfung erforderlichen Inhalte und bereitet die Teilnehmer anhand der offiziellen Prüfungsfragen auf die Prüfung vor.
Der Lehrgang ist modular aufgebaut. Eine Teilnahme an den ersten drei Tagen beinhaltet die eingeschränkte Sachkunde („kleiner Giftschein“), mit einer Teilnahme an allen vier Tagen erlangt man die Voraussetzung zur uneingeschränkten Sachkunde („großer Giftschein“).
Zielgruppe
Unternehmen/Mitarbeiter im Online-, Einzel- oder Großhandel und sonstige Personen, die gewerbsmäßig besonders gefährliche Stoffe und Zubereitungen in Verkehr bringen wollen.
Inhalt
Chemikalienrecht / chemische, physikalische und biologische Grundlagen / Gefahrstoffe, Kennzeichnung / Sicherer Umgang, Gefahrenabwehr, Nachweispflichten, etc.
Großes Modul, Tag 1-4: Sachkunde für das Inverkehrbringen aller gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, die in § 3 Abs. 1 Satz 1 ChemVerbotsV genannt sind.
Kleines Modul, Tag 1-3: Eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe bestimmter Waren z.B. von Schwimmbadchemikalien, Mal- und Lackierbedarf für den Heimwerker, Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel, von höchstens zwei gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen wie z.B. methanolhaltigem Treibstoff für Modellmotoren, selenhaltigen Brünierungsmitteln, etc.
Die Lehrgangsinhalte werden durch Übungen aus dem gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung ChemVerbotsV ergänzt.
Dauer
3-tägig, 24 U`Std. (Eingeschränkte Sachkunde), 9 - 17 Uhr
4-tägig, 32 U´Std. (Uneingeschränkte Sachkunde), 9 - 17 Uhr
Referent:
Peter Schwanhäuser
Seminarabschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung (zur Vorlage beim Regierungspräsidium)
Veranstaltungskosten:
Preis: 600,00 Euro (kleines Modul), bzw. 800,00 Euro (großes Modul), jeweils , inkl. Pausenverpflegung, -getränke, Mittagessen, Unterlagen, excl. Prüfungsgebühren bei RP und evtl. Übernachtungskosten.
Veranstaltungsort:
Ort: Hohenwart-Forum, Schönbornstraße 25, 75181 Pforzheim-Hohenwart.
Es besteht die Möglichkeit im Hohenwart-Forum zu übernachten. Bitte nehmen Sie bei Interesse direkt Kontakt mit dem Hohenwart-Forum auf. Tel.: 07234/606-0


Energieeffizienz

[Datum] EnergieManager (IHK) / European Energy Manager (CCI)

Energieprofis für Industrie, Handel und Kommunen
Zertifikatslehrgang in 3-Tagesblöcken, Hohenwart-Forum, Pforzheim-Hohenwart
Termine: (donnerstags und freitags: 9:00 - 17:00 Uhr, samstags: 8:30 - 13:30 Uhr)
  • Do., 19.09.2013 bis Sa., 21.09.2013
  • Do., 26.09.2013 bis Sa., 28.09.2013
  • Do., 10.10.2013 bis Sa., 12.10.2013
  • Do., 24.10.2013 bis Sa., 26.10.2013
  • Do., 07.11.2013 bis Sa., 09.11.2013
  • Do., 21.11.2013 bis Sa., 23.11.2013
  • Do., 05.12.2013 bis Sa., 07.12.2013
Produzierendes Gewerbe, Handel, Dienstleister, aber auch Kommunen stehen unter dem Handlungsdruck, kosteneffiziente und umweltgerechte Energielösungen in ihrer Produktions- und Gebäudetechnik umzusetzen. Erfahrungen zeigen, dass in nahezu jedem Prozess und Gebäudetyp – ob Werkshalle, Krankenhaus, Supermarkt, Schule, Kindergarten, Verwaltungsgebäude oder Schwimmbad - wärmeenergetische Einsparpotenziale vorhanden sind, oft im zweistelligen Prozentbereich. Auch viele Produktionsprozesse laufen ineffizient, weil der "Kümmerer" fehlt.
Lehrgangsziel:
Der Lehrgang basiert auf einem erfolgreichen, international anerkannten IHK-Konzept. Er vermittelt das Wissen, das man benötigt, versteckte Energiefresser aufzudecken und moderne, umweltfreundliche und energieeffiziente Technologien, sowie deren Einsatzbereiche detailliert zu kennen und anzuwenden.
Absolventen des Lehrgangs können sämtliche relevante Techniken in der Anlagen-Technik und Facility-Management, wie z. B. Heizungstechnik, Klima- und Kältetechnik, KWK oder Beleuchtung in punkto Effizienz bewerten und einsetzen, erneuerbare Energien auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten erschließen und Kompetenzen im Energiedaten- und Projektmanagement aufbauen. Während des Lehrgangs erstellt jeder Teilnehmer eine Projektarbeit im eigenen Betrieb, die sich mit konkreten Verbesserungen befasst. Die Umsetzung der Projektarbeit senkt unmittelbar die Energiekosten, weitere Einsparpotentiale werden offensichtlich.
Zielgruppe:
Betriebsleiter, technisch Verantwortliche, Facility-Manager und andere Personen mit technischer Ausbildung (Ingenieure, Meister) aus produzierenden Betrieben oder kommunalen und anderen öffentlichen Einrichtungen, die sich im Themenfeld Energieeffizienz umfangreich qualifizieren und das Thema „geldwert“ und nachhaltig für den eigenen Betrieb aufarbeiten möchten.
Lehrgangsinhalte / -umfang:
  • Management (ca. 24 U´Std.):
    • Energiedaten- und Lastmanagement
    • Energiemärkte, Energierecht
    • Wirtschaftlichkeit, Projektmanagement
    • Energiemanagement / DIN ISO 50001
  • Gebäude (ca. 24 U´Std.):
    • Gebäudeenergiebedarf, effiziente Gebäude
    • Energieausweise, EnEV, energetisch sanieren
  • Technik (ca. 80 U´Std.):
    • Energietechnische Grundlagen
    • Heizungstechnik
    • Wärme, Dampf, Wärmerückgewinnung, Kraft-Wärme-Kopplung
    • Klimatechnik
    • Kältetechnik
    • Elektrische Antriebe
    • Beleuchtung
    • Druckluft
    • Green-IT
  • Erneuerbare Energien (ca. 30 U´Std.):
    • Solarthermie / Photovoltaik
    • Biomasse / Biogas
    • Windenenergie / Wasserkraft
    • Geothermie
  • Selbstlernphase über internetgestützte Medien (eForum) (ca. 60 U´Std.)
  • Die Teilnehmer erhalten einen passwortgeschützten Zugang für das e-Forum: www.energiemanager.ihk.de.
  • Schriftliche Prüfung
  • Projektarbeit (Aufwand ca. 40 U´Std.)
  • Präsentation der Projektarbeit
Lehrgangsabschluss:
IHK-Zertifikat "EnergieManager (IHK) / European EnergyManager (CCI)"
Lehrgangskosten /-anmeldung:
2.550 Euro, inkl. eForum-Zugang, Pausengetränke, Mittagessen (außer Samstag), Unterlagen, Prüfung
Veranstaltungsort:
Hohenwart-Forum (Es besteht die Möglichkeit im Hohenwart-Forum zu übernachten. Bitte nehmen Sie bei Interesse direkt Kontakt mit dem Hohenwart-Forum auf. Tel.: 07234/606-0)
Brandschutz

Fortbildung: Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w)

Individuell - bedarfsgerecht - praxisnah
Fortbildung als Inhouse-Schulung, im buchenden Unternehmen, halbtags, 09:00 - 12:30 Uhr oder 13:00 - 16:30 Uhr
Brandschutz- und Evakuierungshelfern oder Stockwerksbeauftragte sollen in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich die betriebliche Sicherheit erhöhen und durch Erstmaßnahmen im Brandfall (z. B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern) Personen- und Sachschäden vermeiden. Deshalb müssen diese entsprechend fortgebildet sein.
Zu diesem Zweck hat die IHK Nordschwarzwald das Konzept der Brandschutz- und Evakuierungshelferfortbildung „vor Ort“ entwickelt:
In der halbtägigen Fortbildung werden die bereits vorhandenen Brandschutz- und Evakuierunghelfer bezüglich der neusten Brandschutzvorgaben und -normen (Kennzeichnung, Fluchtwege, Gefahrstoffe, Betriebssicherheit, etc.) auf den neusten Stand gebracht. Anschließend wird eine Löschübung durchgeführt. Wir richten uns hier an den Gegebenheiten vor Ort und Ihren Vorstellungen aus.
Zielgruppe:
Unternehmen, die bestellte und grundausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer oder Stockwerks- , bzw. Etagenbeauftragte fortbilden wollen.
Voraussetzung für Teilnehmer:
Grundausbildung als Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Technisches Verständnis, Verantwortungsbewußtsein, Durchsetzungsvermögen und die Bereitschaft, aktiv Brände zu bekämpfen.
Inhalt:
  • Neuerungen bei rechtlichen Grundlagen, Normen und technischen Vorgaben
  • Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, Beschilderung
  • Beispiele aus der täglichen Praxis
  • Praktische Löschübung auf Übungsgelände Hohberg (Bitte wetterfeste Kleidung/festes Schuhwerk mitbringen)
Referenten:
Oliver Laukel, Karl-Heinz Schwarz
Seminarabschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungskosten /-anmeldung:
pauschal 1.490 Euro/Gruppe (max. 12 Personen), inkl. Unterlagen, Teilnahmebescheinigung und Löschmittel für Übung. Anmeldung bei den Ansprechpartnern (siehe rechts) oder hier
Tagesseminar

[Datum] BGR 186: Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter

Tagesseminar,Dienstag, 05.11.2013, Umwelt Akademie Freudenstadt, 8.30 - 16.30 Uhr
Ziel:
Erwerb der Qualifikation als Sachkundiger (befähigte Person) für diese BGR und die Berechtigung zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern.
Zielgruppe:
Alle Personen, die mit Kipp- und Absetzbehältern umgehen und Personen, die mit der Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern im Sinne dieser BGR beauftragt wurden.
Zulassungsvoraussetzung:
Fachspezifische Kenntnisse und praktische Erfahrung, welche eine ordnungsgemäße Prüftätigkeit garantieren.
Inhalt:
  • Allgemeine Anforderungen
  • Kennzeichnung
  • Unterschiedliche Ausführungen
  • Anschlagpunkte und deren Schutz
  • Abdeckungen z.B. Deckel und Klappen
  • Bewegliche Teile (Türen, Verschlüsse, Befestigungen ect.)
  • Sicherung auf dem Fahrzeug
  • Sicherer Betrieb von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern
  • Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern
  • Häufig auftretende Schäden an Behältern
  • Dokumentation der Prüfung (Inhalte der Prüflisten etc.)
  • Tragmittel (Kontrolle von Rundketten und deren Verschleißgrenzen)
  • Standsicherheit von abgestellten Behältern
Die Teilnehmer des Seminars erwerben auch die Sachkunde zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern.
Referent:
Karsten Gall, Tiefenbronn
Seminarabschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungskosten:
200,00 Euro.
Anmeldung:
  • Online-Anmeldung
  • Anmeldung per Fax-Formular
Veranstaltungsort:
Umwelt Akademie Freudenstadt
Umwelt und Energie

Das eForum Umwelt der IHK Nordschwarzwald

Aktuell informieren - miteinander diskutieren - voneinander lernen - über den Tellerrand hinausschauen!
Tagesseminar

[Datum] Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit

1-tägiges Seminar: Mi., 09.11.2011, IHK-Haus Pforzheim, 09:00 - 16:30 Uhr
Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden die Arbeitsschutzanforderungen für die Bereitstellung und Benutzung sämtlicher Arbeitsmittel und Anlagen einschließlich der Betriebsvorschriften überwachungsbedürftiger Anlagen in einem Regelwerk zusammengefasst. Seit in Kraft treten der Verordnung sind zahlreiche Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) in Kraft getreten, die genau regeln, wer, was, wann, wie zu prüfen, sicherheitstechnisch zu bewerten oder zu dokumentieren hat. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die BetrSichV und das untergeordnete Regelwerk und geht insbesondere auf praxisrelevante Neuerungen bzw. Änderungen ein.
Zielgruppen:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte und andere Personen, die für Arbeitsschutz, Brandschutz und Sicherheit im Unternehmen zuständig sind, sowie technisch Verantwortliche, Linienverantwortliche, die den Arbeitsschutz im Unternehmen organisieren oder betreuen.
Inhalte:
  • BetrSichV, Grundlagen und Stellung im Rechtssystem
  • TRBS – Überblick
  • TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“
  • TRBS 1201, Teil 1-5 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen“
  • TRBS 2111, Teil 1-4 „Mechanische Gefährdungen“
  • weitere relevante TRBS
  • anerkannte Regeln der Technik / Stand der Technik
  • Umsetzung im Unternehmen
Referent:
Michael Haug, TÜV Süd Life Service, Mühlacker
Seminarabschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungskosten /-anmeldung
250,00 Euro. Anmeldung: hier
Veranstaltungsort: IHK-Haus Pforzheim, siehe Anfahrskizze
Tagesseminar

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten

1-tägiges Seminar: Fr., 14.10.2011, IHK-Haus Pforzheim, 09:00 - 16:30 Uhr
Mit der 2004 novellierten Arbeitsstättenverordnung wurde die Erarbeitung eines neuen untergeordneten Regelwerks beschlossen. Hierfür werden die auf der „alten” Arbeitsstättenverordnung basierenden Arbeitsstätten-Richtlinien nach und nach durch neue „Technische Regeln für Arbeitsstätten” ersetzt.
Bisher in Kraft getreten sind beispielsweise neue Technische Regeln zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, zu Sicherheitsbeleuchtung, zu Fluchtwegen, Notausgängen, Flucht- und Rettungsplänen und – ganz neu – zu „Türen und Toren”. Eine weiter ASR zum Brandschutz liegt im Entwurf vor. Das Tagesseminar stellt die Inhalte sämtlicher neuen vorliegenden Technischen Regeln seit der Novelle der Verordnung praxisnah dar.
Zielgruppen:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte und andere Personen, die für Arbeitsschutz, Brandschutz und Sicherheit im Unternehmen zuständig sind, sowie technisch Verantwortliche, Linienverantwortliche, die den Arbeitsschutz im Unternehmen organisieren oder betreuen.
Inhalte:
  • Arbeitsstättenverordnung – Grundlagen, Neuordnung des untergeordneten Regelwerkes
  • ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung”
  • ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme”
  • ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan”
  • ASR A1.7 „Türen und Tore”
  • ASR A2.2 „Schutz bei Entstehungsbränden”
  • ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
  • weitere ASR A im Entwurf
  • Umsetzung im Unternehmen
Referent:
Michael Haug, TÜV Süd Life Service, Mühlacker
Seminarabschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungskosten /-anmeldung
250,00 Euro. Anmeldung: hier
Veranstaltungsort:
IHK-Haus Pforzheim, siehe Anfahrskizze
Stichworte: ASR, Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitstättenverordnung, ArStättV, Vorgaben, ArbStättV, Arbeitsschutz, Fasi, Fortbildung, Pflicht, Sifa, Fachkraft, für, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Kennzeichnung, Fluchtwege, Rettungswege, Notbeleuchtung, neu, aktuell, A 1.3, A1.3, A13, A, 3.4/3, 3.4.3. 1.7, 1, 7, Brand, Feuer, Notfall, alte, Regelungen, neu, technische Regeln, 2009
Tagesseminar

Arbeitsschutz-Managementsysteme nach BS OHSAS 18001

Fr., 16.12.2011, IHK Umwelt Akademie Freudenstadt Freudenstadt, 9:00 - 16:30 Uhr
Arbeitsschutzmanagementsysteme sind zu einem zentralen Element im Arbeitsschutz geworden. Die Erkenntnis, dass diese ein sinnvolles Instrument zur Prävention sind, zum Wohle der Beschäftigten beitragen und damit zu einem nachhaltigen Unternehmenserfolg führen, hat sich allgemein durchgesetzt.
Unter den vielen nationalen und internationalen Ansätzen hat sich das OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) als international anerkannte Norm etabliert.
Die Vorgaben und Anforderungen der OHSAS 18001 können sehr gut in andere Managementsysteme wie Qualitäts-, Umwelt-, Energie-, oder Risikomanagementsysteme integriert werden.
Seminarziel:
In dem 1-tägigen Seminar lernen Sie, wie ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach OHSAS 18001 aufgebaut ist und wie Sie dieses sinnvoll in ein bestehendes Managementsystem integrieren können.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Qualitäts-, Energie- und Umweltmanagementbeauftragte, Umwelt- und QM-Auditoren, technische Leiter und andere Personen, die für Arbeitsschutz und/oder Managementsysteme im Unternehmen zuständig sind.
Seminarinhalte:
Norm BS OHSAS 18001:2007 / Inhalte / Aufbau / Gliederung / Prozessorientierung / Integration in bestehende Managementsysteme / KVP / Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und anderer Akteure im Arbeitsschutz
Referentin:
Gaby Förtsch
Seminarabschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungskosten /-anmeldung:
250,00 Euro (inkl. Unterlagen, Pausengetränke, Norm). Anmeldung: hier
Veranstaltungsort(e):
Freudenstadt siehe Anfahrtskizze
2-tägiges Seminar

Pflichtfortbildung für Sicherheitsfachkräfte

Di., 05.04. – Mi., 06.04.2011, IHK-Haus Pforzheim, 09:00 – 16:30 Uhr
Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zum Erhalt ihrer Fachkunde regelmäßig fortgebildet werden, um den Arbeitsschutz im Betrieb nach dem "Stand der Technik" regeln zu können. Versäumt der Arbeitgeber die Fortbildungspflicht dieser beauftragten Person, kann es im Fall der Fälle zu haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
Seminarziel:
Mit dem 2-tägigen Seminar erhalten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ein aktuelles Update in allen relevanten Themen des betrieblichen Arbeitsschutzes und kommen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspflicht nach. Vier verschiedene Dozenten aus unterschiedlichen Fachgebieten bieten Ihnen einen praxisnahen Einblick und geben Ihnen Hinweise zur Umsetzung. Zusätzlich wird der Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppe gefördert. Mit der IHK-Teilnahmebescheinigung können Sie 16 Lerneinheiten detailliert nachweisen.
Zielgruppe:
Ausgebildetet Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ihre Fachkunde erhalten möchten. Außerdem Brandschutzbeauftragte und andere Personenkreise im Arbeitsschutz, die ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz regelmäßig und praxisnah auffrischen möchten.
Seminarinhalt:
  • Aktuelle Neuerungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Rechtliche und technische Entwicklungen im Arbeitsschutz
  • Tipps und Hinweise zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis.
  • Beiträge, aktuelle Fälle und Erfahrungsaustausch seitens der Teilnehmer/-innen.
Dozenten:
verschiedene
Seminarabschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungskosten /-anmeldung
490,00 Euro (incl. sämtlicher Unterlagen, Pausengetränke, etc.) Anmeldung: hier
Veranstaltungsort:
IHK-Haus Pforzheim
Innovation und Umwelt

„Die neue vfdb-Richtlinie – Konsequenzen für den Brandschutz im Unternehmen

1-tägiges Seminar: Mi., 24.11.2010, IHK-Haus Pforzheim, 09:00 - 16:30 Uhr
In 2009 hat der Verein zur Förderung des Brandschutzes in Deutschland (vfdb) die Richtlinie zur „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten” geändert. Dies hat direkte versicherungstechnische, genehmigungsrelevante und organisatorische Auswirkungen auf alle Unternehmen.
Die Position des Brandschutzbeauftragten (m/w) wird durch die Novelle gestärkt und die Anforderungen an Qualifikation, Fortbildung, Einsatzzeiten und Integration ins Unternehmen klarer definiert und festgelegt.
Auf den Brandschutzbeauftragten (m/w) und die Fachkraft für Arbeitssicherheit – und damit auf das gesamte Unternehmen - kommen aus diesem Grunde neue und höhere Anforderungen zu. Unter anderem muss die Gefährdungsbeurteilung um den Aspekt „Brand” erweitert werden. Zusätzlich muss eine regelmäßige Fortbildung der Brandschutzbeauftragten (mind. 16 U´Std. innerhalb von 3 Jahren) sichergestellt werden, damit er seine Zulassung nicht verliert. Das Seminar stellt diese Neuerungen praxisnah vor.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte und an anderen Personen, die für Brandschutz, Arbeitsschutz und Sicherheit im Unternehmen zuständig sind, sowie an Fach- und Führungskräfte, technisch Verantwortliche, Linienverantwortliche und andere Personen, die den Brandschutz im Unternehmen organisieren oder betreuen.
Inhalte:
  • Brandschutz – Grundlagen, Neuerungen
  • Die neue vfdb-Richtlinie – Inhalt, Änderungen und Knackpunkte
  • Gefährdungsbeurteilung, Aspekt „Brand”
  • Organisatorische Stellung des Brandschutzbeauftragten
  • Einsatzzeiten / Fachkunde / Fortbildung
  • Auswirkungen auf die Praxis
Referent:
Michael Haug, TÜV Süd Life Service, Mühlacker
Seminarabschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungskosten /-anmeldung:
200,00 Euro. Anmeldung: hier
Veranstaltungsort:
IHK-Haus Pforzheim, siehe Anfahrskizze
Innovation und Umwelt

„Workshop: CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen”

2-tägiger Workshop (getrennt buchbar) Do., 10.06.2010 und Fr., 11.06.2010, IHK-Haus Pforzheim, 09:00 - 16:30 Uhr
Ziel des Workshops:
Mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG traten am 29.12.2009 neue Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen in Kraft. Weiterhin sind neue Normen zur Risikobeurteilung (Gefahrenanalyse) verabschiedet worden. Der Workshop vermittelt am ersten Tag die grundlegenden Änderungen und die Neuerungen im Konformitätsverfahren. Teilnehmer/innen dieses Praxisworkshops erhalten eine Anleitung und einen „roten Faden”, wie ein Konformitätsverfahren nach der neuen Maschinenrichtlinie und angrenzenden Richtlinien durchzuführen ist. Am zweiten Tag werden die Inhalte des ersten Tages anhang zahlreicher Beispiele – auch aus dem Kreise der Teilnehmer – vertieft.
Zielgruppen:
Personen der Geschäftsleitung, Mitarbeiter/-innen aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Einkauf und Vertrieb sowie Qualitätsmanagement und Produktdokumentation die mit CE-Konformitätsbewertungen u. ä. befasst sind.
Der erste Tag richtet sich an Fachkräfte, die ihre Kenntnisse aktualisieren und auffrischen möchten.
Der erste und zweite Tag richtet sich an Personen, die sich neu in das Thema einarbeiten und dies anhand konkreter, auch eigener Beispiele üben möchten.
Inhalte:
Erster Tag:
Rechtliche Grundlagen: Rechtssicherheit / Anwendungsbereich / Haftung / Sonderregelung Gebrauchtmaschinen / Probebetrieb/ Import/Export. Produkteinstufungen: Definitionen / Ausnahmen / Richtlinienrecherchen / Einstufungen nach Maschinenrichtlinie, Niederspannungs- und EMV-Richtlinie / Druckgeräte- und ATEX-Richtlinie / Konformitätsverfahren-Übersicht / Änderungen. Normenrecherche: Status und Arten von Normen / Recherche-Adressen und Werkzeuge / Wichtige Inhalte. Risikobeurteilung: Gesetzliche und normative Vorgaben / EN 954, EN 14121, EN 13849 und EN 62061. Rechtssichere Technische Dokumentation: Forderungen / Sicherheitshinweise nach SAFE-Methode / Handlungsorientierung vs. Produktorientierung / Textgestaltung.
Zweiter Tag:
Vertiefung zur Risikobeurteilung: EN 954, EN 14121, EN 13849 und EN 62061 / Risikoeinschätzung , -bewertung / Rangfolge bei der Gefahrenminimierung / normengestützte und normengeführte Risikobeurteilung / Praxis-Hilfen / Sicherheitsbauteile / Nachweisdokumentation / Erstellen von Risikobeurteilungen an ausgewählten Beispielen, Übungen und Präsentationen. Vertiefung zur Rechtssicheren Technischen Dokumentation: Recherche der Anwendungen / Checklisten / Inhalte und Gestaltung von Betriebsanleitungen / Handlungsorientierte und übersetzungsfreundliche Schreiben / Terminologie / Usability-Tests / Gedruckte Anleitungen – digitale Anleitungen / Konformitäts- und Einbauerklärung
Referent:
Dipl.-Gwl., Dipl.-Ing. (FH) Roman Preis, SAFETYTEAMS Maschinensicherheit, Vaihingen/Enz
Seminarabschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungskosten /-anmeldung:
280,00 Euro (Tag 1), 450,00 Euro (Tag 1+2) Online-Anmeldung: hier
Veranstaltungsort:
IHK-Haus Pforzheim, siehe Anfahrskizze
Stichworte: CE, CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie, Maschienen, Maschinen, RL, MaschinenRL, Richtlinie, 2006, 42, EG, 2006/42/EG, EU, Sicherheit, Spielzeug, Rückruf, Rapex, Druckgeräte, EMV, technische, Dokumentation, Betriebsanleitung, Prüfung, Maschinensicherheit, GS, Zeichen, CE-Zeichen, Risikobeurteilung, Gafahrenanalyse, Gefährdungsanalyse, EN, 954, 14121, 13849, 62061, Euronorm, DIN, Normen, Praxis, Anwendung, neue, Regelungen, 29.12.2009, Bewertung, SAFE, Usability, Risiko, Risikoeinschätzung, Konformität, Herstellererklärung, Einbauerklärung, CE-Konformität, Import, Gebraucht, Export, Europa
Tagesseminar

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz - praxisnah umsetzen

Di., 25.01.2011, IHK-Haus Pforzheim, 10:00 - 17:00 Uhr (Termin voll)
Do., 27.01.2011, IHK-Haus Pforzheim, 10:00 - 17:00 Uhr (Termin voll)
Do., 10.02.2011, IHK-Haus Pforzheim, 10:00 - 17:00 Uhr (Ersatztermin)
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des Arbeitsschutzes. Sie ist der Dreh- und Angelpunkt der durchzuführenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.
Der Arbeitgeber hat – per Gesetz - die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen an jedem Arbeitsplatz zu ermitteln und deren Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zu beurteilen.
Liegen keine fundierten und aktuellen Gefährdungsbeurteilungen vor, drohen dem Arbeitgeber und den Linienverantwortlichen – im Fall der Fälle – neben den strafrechtlichen auch haftungsrechtliche Konsequenzen.
Es gibt keine Vorschriften über die Form und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Entscheidend sind die Festlegung der Parameter für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des richtigen Werkzeuges.
Der Workshop vermittelt Ihnen die Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung und gibt Ihnen Hinweise zur praxisnahen, nachhaltigen und sinnvollen Ausgestaltung dieses zwingend vorgeschriebenen Elements. Praktische Übungen – auch anhand einer schlanken und praxisnahen Software - runden den Workshop ab.
Der Erfolg der Gefährdungsbeurteilung hängt von der Effizienz der Erfassung und der Auswertbarkeit der Daten sowie der konsequenten Verfolgung der Maßnahmen ab.
Es liegt in Ihrer Entscheidung, ob die Gefährdungsbeurteilung ein unnützes, schlafendes Dokument im Aktenschrank wird oder ein aktives, geldwertes Instrument des Unternehmensmanagements zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes darstellt das Arbeitsunfälle, Fehlzeiten und Produktionsstillstände verhindern kann.
Zielgruppen:
Der Workshop richtet sich Fachkräfte für Arbeitssicherheit und an anderen Personen, die für Arbeitsschutz und Sicherheit im Unternehmen zuständig sind, sowie an Fach- und Führungskräfte, Technisch Verantwortliche, Linienverantwortliche und andere Personen, die Gefährdungsbeurteilungen effizient und praxisnah durchführen und nutzen möchten.
Inhalte:
  • Arbeits- u. Gesundheitsschutz als strategischer Unternehmesfaktor
  • Verantwortung im Arbeitsschutz
  • Die Gefährdungsbeurteilung - Grundlage der rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation
  • Systematisches Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Praktische Übungen (Software Safety Works) mit Beispielen aus dem Teilnehmerkreis
Referent:
Joachim Oesterle, Unternehmensberatung Oesterle, Baiersbronn
Seminarabschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungskosten /-anmeldung
200,00 Euro. Anmeldung: hier
Veranstaltungsort:
IHK Haus Pforzheim, siehe Anfahrskizzen
Stichworte: Gefährdungsbeurteilung, wie, durchführen, Arbeitsplatz, Software, Praxis, üben, Vorgaben, ArbStättV, BGV, BGV A1, Unternehmer, Pflicht, Arbeitsschutz, Fasi, Fortbildung, Pflicht, Sifa, Fachkraft, für, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Arbeitsplätze, bewerten, analysieren, richtig, Vorschrift, praxisnah, Brand, Feuer, Notfall, alte, Regelungen, neu, technische Regeln
Lehrgänge & Seminare

Lehrgänge: Umweltschutz

Seminare, Workshops und Lehrgänge zu den Grundlagen und aktuellen Entwicklungen des betrieb­lichen Umwelt­schutzes. Abfall, Immission, Gewässer­schutz, Gefahrstoffe, Gefahrgüter, Beauftragten­wesen, Umwelt­management, Umweltrecht, u.v.m. - immer praxisnah und aktuell.