Nr. 74406
Arbeitsrecht

14.05.2024 Arbeitsrechtliche Jahresveranstaltung 2024

Gemeinsame kostenlose Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald mit der SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Dienstag, 14.05.2024, von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr im CongressCentrum Pforzheim.

Thema Arbeitsrecht 2024

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Im ersten Teil wird Frau Antje Reinicke, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus der Kanzlei SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Thema näher beleuchten. In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen ein Arbeitgeber bezweifelt, ob ein Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist. Dann stellt sich die Frage, wann die hohe Beweiskraft einer vom Arbeitnehmer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. die ärztliche Feststellung erschüttert ist. Ob es Möglichkeiten für den Arbeitgeber gibt, sich trotz einer solchen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Feststellung auf eine tatsächlich bestehende Arbeitsfähigkeit zu berufen und mithin die Entgeltfortzahlung zu verweigern, wird Ihnen anhand der aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und anderer Instanzgerichte vorgestellt. Darüber hinaus wird Ihnen Frau Reinicke einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben und Ihnen die Voraussetzungen erläutern, die erfüllt sein müssen, damit der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.

Was ist Wahrheit?

Im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses ist es oft eine Herausforderung zu ermitteln, was sich tatsächlich zugetragen hat. Mit der menschlichen Wahrnehmung und Erinnerung ist es nämlich so eine Sache… Auch wenn sie nicht bewusst die Unwahrheit sagen wollen, neigen Menschen dazu, Fakten zu verdrängen oder zu vermischen. Dies kann zu fehlerbehafteten Aussagen führen. Wie tauglich sind daher z.B. Aussagen von Mitarbeitenden als Zeugen, wenn es im Unternehmen zu Pflichtverletzungen gekommen ist? Frau Nicole Schäfer, Direktorin des Arbeitsgerichts Karlsruhe, befasst sich in einem kurzweiligen Vortrag daher mit der Frage “Was ist Wahrheit?” Frau Schäfer ist seit 1997 Arbeitsrichterin sowie beim Fachzentrum für Information und Kommunikation der Justiz Baden-Württemberg ist sie seit Februar 2022 Direktorin des Arbeitsgerichts Karlsruhe.

Rechtliche Tücken der Probezeit

Zu Beginn des zweiten Teils der Veranstaltung wird Frau RAin Sandra Steur aus der Kanzlei SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu den rechtlichen Tücken bei der Probezeit im Arbeitsverhältnis vortragen. In der Regel wird in jedem Arbeitsvertrag eine Probezeit festgeschrieben. Leider ist häufig nicht bekannt, was im rechtlichen Sinn unter einer Probezeit zu verstehen ist. Wir werden besprechen, worin der Unterschied zwischen der Probezeit und der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen eine Probezeit verlängert werden kann und ob auch im befristeten Arbeitsverhältnis eine Probezeit sinnvoll ist.

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Schließlich wird die Veranstaltung, wie auch in den letzten Jahren, komplettiert durch einen Vortrag von Herrn Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Herr Tillmanns ist seit vielen Jahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig und langjähriger Referent arbeitsrechtlicher Seminare, der es stets mit Wortwitz und Scharfsinn versteht, seinem Publikum anschaulich die Höhen und Tiefen der richterlichen und staatlichen Rechtsfortbildung näher zu bringen. Das Bundesarbeitsgericht sowie verschiedene Landesarbeitsgerichte haben 2023 und 2024 zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen im Bereich des Arbeitsrechts getroffen. Herr Tillmanns wird Ihnen hierzu wieder zum Abschluss unserer Veranstaltung in einem lebhaften, nicht nur mit Theorie beladenen, sondern praxisbezogenen Vortrag einen aktuellen Überblick zu den wichtigsten Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit aus 2023 und 2024 sowie über bevorstehende Gesetzesänderungen geben.

Anmeldung

Anmeldeschluss: 03.05.2024
Anmeldung per E-Mail: recht@pforzheim.ihk.de

Tagesordnung

  • 13:30 Uhr 
    Begrüßung und Einführung

    RAin Beate Lohrmann-Stallecker,
    Fachanwältin für Arbeitsrecht, SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Oliver Essig,
    Justitiar & stv. Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
  • 13:40 Uhr – 14:10 Uhr
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    - Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung -

    RAin Antje Reinicke, Fachanwältin für Arbeitsrecht,
    SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 14:10 Uhr – 15:00 Uhr
    Was ist Wahrheit?

    Nicole Schäfer, Direktorin des Arbeitsgerichts Karlsruhe
  • 15:00 Uhr – 15:20 Uhr
    Kaffeepause
  • 15:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Rechtliche Tücken der Probezeit
    RAin Sandra Steur, Fachanwältin für Arbeitsrecht,
    SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 16:00 Uhr – 17:00 Uhr
    Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
    Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Veranstaltungsort

CongressCentrum Pforzheim CCP, Kleiner Saal, Am Waisenhausplatz 1 - 3, 75172 Pforzheim
Unternehmensnachfolge

Nach­folge­forum Nord­schwarz­wald

Thema

Unter dem Motto “Wie kann ich meine Unternehmens­nachfolge in herausfordernden Zeiten gestalten” riefen die Handwerks­kammer Reutlingen, die Wirtschafts­förderung der Stadt Freudenstadt, der Campus Schwarzwald und die Industrie- und Handels­kammer Nord­schwarz­wald gemeinsam zum dritten Mal dieses Veranstaltungs­format ins Leben. Es fand in Präsenz statt. An diesem Nachmittag wurden wichtige Impulse zur Einleitung und Strukturierung des Nachfolge­prozesses gegeben. Die Inhalte richteten sich an Betriebs­inhaber und deren Nachfolger. Rund 50 Betriebsinhaber zeigten Interesse an dem Format. 

Ansprechpartnerin

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Anja Maisch unter der Tel.-Nr. 07231 201-154 bzw. E-Mail: maisch@pforzheim.ihk.de.

Die nächste Veranstaltung zur Unternehmensnachfolge

findet im Juni und November 2024 in Pforzheim statt. Weitere Formate entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsreihe “Unternehmensnachfolge ländlicher Raum”.
Unterstützt wird die Veranstaltung durch die Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg, dem Ifex, der Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge, sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
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Versicherungsvermittler

EuGH-Urteil zum Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungen

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der IHK-Organisation einen Leitfaden („Aufsichtsmitteilung“) dazu veröffentlicht, wie sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. September 2022, Az.: C-633/20 auf den Vermittlerstatus von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern von Gruppenversicherungsverträgen auswirkt.
 
Mit dem Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages ermöglichen unter anderem Unternehmen und Vereine unkomplizierten Versicherungsschutz für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Mitglieder.
 
Der EuGH hat entschieden, dass die Gruppenspitze, also der Versicherungsnehmer eines Gruppenversicherungsvertrags, Versicherungsvermittler sein kann, wenn sie gegen Vergütung Dritte unter ihrem Versicherungsvertrag mitversichert. Der Leitfaden setzt sich u. a. anhand von praktischen Beispielen mit der Frage auseinander, wann ein Unternehmen, ein Verein oder ein Arbeitgeber zur Versicherungsvermittlerin oder zum Versicherungsvermittler werden könnten und liefert weitere nützliche Hinweise zu den Auswirkungen des Urteils.
 
Den Leitfaden finden Sie hier.
Phishing-Attacke

Phishing-Kampagne greift gezielt IHK-Mitgliedsunternehmen an

Die IHKs in Deutschland und ihre Mitgliedsunternehmen sind derzeit von einem besonders ausgefeilten Phishing-Angriff betroffen. Ziel des Angriffs ist nach aktuellen Erkenntnissen das Erlangen von Daten der betreffenden Unternehmen, darunter Kontoinformationen.
Vom Öffnen der in den E-Mails enthaltenen Links oder einer Dateneingabe ist daher dringend abzuraten. Ein gezieltes Blockieren dieser E-Mails seitens der IHK Nordschwarzwald ist technisch nicht möglich, weshalb die diese ihre Mitgliedsunternehmen zu besonderer Wachsamkeit aufruft.
Auch zahlreiche Unternehmen in der Region Nordschwarzwald erhalten im Rahmen des Angriffs vorgeblich von der IHK Nordschwarzwald versendete E-Mails mit dem Betreff Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten. In der Nachricht fordern die Angreifer unter dem Vorwand einer angeblichen Änderung in der Datenschutzrichtlinie der IHK zu einer Dateneingabe auf. Mit Klick auf den in den E-Mails hinterlegten Link öffnet sich ein Website-Formular, das dem Design der IHK Nordschwarzwald nachempfunden ist und neben allgemeinen Unternehmensdaten die Namen von Ansprechpersonen sowie Kontoinformationen abfragt.
Nach aktuellem Kenntnisstand werden im Rahmen der Phishing-Kampagne zwar keine hochsensiblen Daten wie beispielsweise Kennwörter abgefragt, ebenfalls wird der Betrugsversuch scheinbar nicht zum Verteilen schadhafter Software genutzt. Von einem Öffnen der Links oder gar einer Dateneingabe raten wir jedoch dringend ab. Es ist nicht auszuschließen, dass die Betreiber der Phishing-Kampagne die so erlangten Daten für künftige Angriffe auf die Wirtschaft verwenden. Dazu zählen insbesondere sogenannte Social-Engineering-Angriffe, bei denen sich Angreifer ihr zuvor erlangtes Wissen für Betrugsversuche, das Erschleichen sensibler Informationen oder andere kriminelle Zwecke zunutze machen.
Der zentrale IT-Dienstleister der IHKs, die IHK-GfI, hat den Hosting- sowie Domaindienstleister der Betrugswebsite bereits kontaktiert und über den Betrugsversuch informiert. In der Regel deaktivieren Dienstleister solche Websites nach begründeten Hinweisen innerhalb weniger Tage. Da das erneute Aufsetzen derartiger Websites für Angreifer keine große technische Herausforderung darstellt, empfiehlt die IHK Nordschwarzwald ihren Mitgliedsunternehmen weiterhin eine dauerhaft hohe Wachsamkeit für Phishing-E-Mails, Social-Engineering- und weitere Betrugsversuche.
Beispiel einer Phishing-Mail:

Stand: 30.11.2023
Aktuelles

Warnung: Betrugs­masche "Euro­päisches Unter­nehmens­register"

Die IHK Nordschwarzwald warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen im Namen der Europäischen Kommission beziehungsweise des Europäischen Justizportals.
Die Rechnungen sehen täuschend echt aus und wirken auf den ersten Blick wie ein behördliches Schreiben. Das Perfide dabei ist: Das Europäische Unternehmensregister gibt es wirklich, doch werden von dort aus an Unternehmen auf keinen Fall Rechnungen geschickt.
Über das Register können Informationen abgefragt werden über Unternehmen, die in den Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein oder Norwegen registriert sind und es besteht die Möglichkeit, Informationen über ausländische Niederlassungen und länderübergreifende Fusionen zwischen Unternehmen auszutauschen. Dieser Service wird unentgeltlich angeboten.
Eine Warnmeldung findet sich auch auf der Internetseite des Europäischen Justizportals.
Hier finden Sie ein anonymisiertes Muster (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 367 KB)einer solchen betrügerischen Zahlungsaufforderung. Bitte beachten Sie, dass es bei den Schreiben gewisse Abweichungen geben kann. Es taucht dort auch oftmals der Begriff “Europäisches Unternehmensregister” auf.
Unser Rat: Bezahlen Sie die Rechnungen auf keinen Fall und unterziehen Sie alle Rechnungen einer sorgfältigen Kontrolle.
Aktuelles

Geld­wäsche­prä­ven­tion: Pflicht zur Regis­trie­rung bei der FIU

Alle Unternehmen, die als sog. Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal “goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.

Zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen, u.a. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und -vermittler, Immobilienmakler und Güterhändler, müssen Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Kunden beachten, ein Risikomanagement betreiben und bei einem Verdacht auf Geldwäsche bei der FIU über das elektronische Meldeportal “goAML WEB” eine Meldung abgeben. Eine solche Verdachtsmeldung kann nur nach der vorherigen Registrierung bei der FIU erfolgen.
Bis zum 1. Januar 2024 verlangt der Gesetzgeber von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung im Meldeportal.Wenn sich Unternehmen im elektronischen Meldeportal registriert haben, sollen sie dort außerdem auf Informationen zugreifen können, die das Erkennen von verdächtigen Geschäftsvorfällen erleichtern, z. B. Papiere zu Typologien und Methoden der Geldwäsche.Die Registrierung erfolgt elektronisch über die Webseite der FIU im Portal “goAML WEB” . Dort sind weitere Publikationen , u.a. zum Registrierungsprozess zu finden. Auch das Regierungspräsidium Stuttgart als Aufsichtsbehörde hat eine Kurzinformation zu Verdachtsmeldungen herausgegebenEine unterbliebene Registrierung ist derzeit noch folgenlos, allerdings ist die Einführung eines Bußgeldes in neuen Gesetzesvorhaben zur Geldwäschebekämpfung vorgesehen. Zugunsten der Güterhändler soll ein Aufschub der Registrierungspflicht gewährt werden. Es bleibt aber abzuwarten, ob und wann diese Planungen Gesetz werden. Eine Registrierung ist dennoch notwendig, um Zugriff auf FIU-Informationen zu erhalten und für den Fall einer Verdachtsmeldung vorbereitet zu sein. Quelle: IHK Region Stuttgart