Nr. 74415
Klimascutz-Unternehmen e.V.

14.05.2024 Klimaschutztag in Heilbronn

Am 14. Mai findet in Heilbronn der Klimaschutztag 2024, das Jahreshighlight des Verbands Klimaschutz-Unternehmen e.V. gemeinsam mit seinem Gründungsmitglied der ebm-papst Gruppe, statt. Unter dem Motto „Nachhaltig digital: Gemeinsam für morgen“ befassen sich Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft mit den Lösungen für eine klimafreundlichere Wirtschaft.

Fokus des Klimaschutztages 2024

Ziel ist, mit Unternehmer:innen aus ganz Deutschland über Klimaschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft zu sprechen. Im Fokus werden neue und innovative Best Practices der Klimaschutz-Unternehmen sowie die Inspiration und der Wissenstransfer stehen. Denn: Nachmachen und Weitersagen ist bei uns ausdrücklich erwünscht. Auch der Dialog zwischen Macher:innen des betrieblichen Klimaschutzes und Vertreter:innen aus Wissenschaft und Politik werden wir in den Fokus stellen und fördern. Eine Besonderheit beim diesjährigen Klimaschutztag: Bei der Organisation werden wir durch die ebm-papst Zukunftshelden unterstützt.

“Nachhaltigkeit ist keine Last ...”

“Nachhaltigkeit ist keine Last, sondern ein bedeutender Mehrwert. Das ist meine klare Überzeugung und meine Motivation. Als Gesellschaft müssen wir eng zusammenarbeiten und Lösungen für ein besseres Klima schaffen. Als Mitausrichter des diesjährigen Klimaschutztages und stolzes Mitglied der Klimaschutz-Unternehmen freuen wir uns, eine Plattform mitzugestalten, die den so wichtigen Austausch und Transfer von Wissen zum Thema Klimaschutz fördert.” so Dr. Klaus Geißdörfer, CEO ebm-papst Gruppe

IHK Nordschwarzwald und Unternehmen der Region

Die IHK Nordschwarzwald unterstützt seit der Gründung der Klimaschutz-Unternehmen beim DIHK das Projekt. Auch aus der Region sind beispielsweise die J. SCHMALZ GmbH in Glatten und die fischer Group in Waldachtal aktive Mitglieder des Klimaschutz-Unternehmen e.V. und haben in den letzten Jahren vieles in Sachen Nachhaltigkeit und Klimaschutz bewegen können.

Programm und Anmeldung

Das Veranstaltungsprogramm des Klimaschutztages 2024 gibt einen Überblick über die spannenden Themen und Referenten des Symposiums sowie die geplanten Workshop-Inhalte. Die kostenpflichtige Anmeldung für dieses Event erfolgt auf der Homepage des Klimaschutz-Unternehmen e.V.
Ihre Ansprechpartnerin im Klimaschutz-Unternehmen e. V. ist Frau Laura Prinz, E-Mail: prinz@klimaschutz-unternehmen.de , Tel.: +49 (0) 151 46 33 95 69
Energiewende

24.04.2024 - Webinar "Hohe Strompreise - was können Unternehmen dagegen tun?"

In letzter Zeit wird immer wieder darüber diskutiert, dass die hohen Energiepreise den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährden. Doch bleibt uns angesichts des fortschreitenden Klimawandels nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beißen? Nein, denn Sonne und Wind liefern inzwischen den günstigsten Strom. Jedoch hinkt der Ausbau.
Die Unternehmen haben große Handlungsmöglichkeiten, auf den Ausbau der Erneuerbaren einzuwirken. Dafür braucht es Partnerschaften mit Kommunen und Projektentwicklern. Wie dies gelingen kann, was es dafür braucht und wie man so etwas anschiebt, wird Michael Krieger in seinem Vortrag zeigen. Angeboten wird dieser Vortrag von der Regionalen Kompetenzstelle Ressourceneffizienz KEFF+, die dieses kostenfreie und einstündige Webinar für interessierte Unternehmen am 24.04.2024 um 10 Uhr veranstaltet. 

Referent

Michael Krieger ist unabhängiger Stakeholdermanager und Kommunikator für verschiedene Prozesse der Energiewende. Seit über zehn Jahren beschäftigt er sich mit dem Ausbau der Erneuerbaren und vor allem mit den Konflikten bei diesem Ausbau. Er kann einen tiefen Einblick in die sich verändernden Rahmenbedingungen und die aktuellsten Entwicklungen geben. Wer mehr über ihn erfahren möchte, kann dies hier tun. 

Daten

Wann: 24.04.2024
Uhrzeit: 10 – 11 Uhr
Wo: online, MS Teams 
Preis: kostenfrei

Anmeldung

Wir bitten Sie um eine kurze Anmeldung per Mail an mayer@pforzheim.ihk.de. Den Zugangslink erhalten Sie dann rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. 


Kreislaufwirtschaft

EU-Verpackungsverordnung: Neue Regeln für nachhaltigere Verpackungen

Brüssel, 12.03.2024. Die EU hat eine Einigung über die neue Verpackungsverordnung erzielt. Ziel der Novelle: Verpackungen stärker zu reduzieren, wiederzuverwenden und zu recyceln, die Sicherheit zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Die neuen Maßnahmen sollen die Verpackungen in der EU sicherer und nachhaltiger machen, indem sie verlangen, dass alle Verpackungen recycelbar sind, die Präsenz schädlicher Substanzen minimiert wird, unnötige Verpackungen reduziert werden, der Einsatz von recyceltem Material gesteigert wird und die Sammlung und das Recycling verbessert werden.

Weniger Verpackung und Einschränkung bestimmter Verpackungsformate

Die Vereinbarung legt Ziele für die Reduzierung von Verpackungen fest (5% bis 2030, 10% bis 2035 und 15% bis 2040) und verlangt von den EU-Ländern, insbesondere die Menge an Plastikverpackungsabfall zu reduzieren.
Gemäß der Vereinbarung würden bestimmte Einweg-Plastikverpackungsformate, wie Verpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse, Verpackungen für in Cafés und Restaurants konsumierte Lebensmittel und Getränke, Einzelportionen (zum Beispiel für Gewürze, Saucen, Kaffeeweißer, Zucker), Miniaturverpackungen für Toilettenartikel und Schrumpffolien für Koffer an Flughäfen, ab dem 1. Januar 2030 verboten.
Die Abgeordneten sorgten auch für ein Verbot von sehr leichten Plastiktüten (unter 15 Mikronen), es sei denn, es ist aus hygienischen Gründen erforderlich oder als Primärverpackung für lose Lebensmittel, um Lebensmittelverschwendung zu verhindern. Um negative Gesundheitsauswirkungen zu verhindern, sicherte das Parlament die Einführung eines Verbots für den Einsatz von sogenannten "ewigen Chemikalien" (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFAS) in Lebensmittelkontaktverpackungen.

Förderung von Wiederverwendungs- und Nachfülloptionen für Verbraucher

Die Verhandler stimmten der Festlegung eines spezifischen Ziels für wiederverwendbare Verpackungen für alkoholische und nicht-alkoholische Getränke (außer z.B. Milch, Wein, aromatisiertem Wein, Spirituosen) bis 2030 zu (mindestens 10%). Mitgliedstaaten können unter bestimmten Bedingungen eine fünfjährige Ausnahmeregelung von diesen Anforderungen gewähren.
Endverteiler von Getränken und Essen zum Mitnehmen im Gastronomiesektor wären verpflichtet, den Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, ihre eigenen Behälter mitzubringen. Sie wären auch verpflichtet, bis 2030 zu versuchen, 10% der Produkte in wiederverwendbarer Verpackungsform anzubieten.
Zusätzlich sind die Mitgliedstaaten auf Aufforderung des Parlaments verpflichtet, Restaurants, Kantinen, Bars, Cafés und Catering-Services dazu zu ermutigen, Leitungswasser (wo verfügbar, kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr) in einer wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Form anzubieten.

Recycelbare Verpackungen, bessere Müllsammlung und Recycling

Die Verhandler waren sich einig, dass alle Verpackungen recycelbar sein sollten und strenge Kriterien durch sekundäre Gesetzgebung festgelegt werden sollten. Für leichte Holz-, Kork-, Textil-, Gummi-, Keramik-, Porzellan- oder Wachsverpackungen sind bestimmte Ausnahmen vorgesehen. Weitere vereinbarte Maßnahmen umfassen:
  • Mindestziele für den recycelten Inhalt von Kunststoffteilen von Verpackungen;
  • Mindestziele für das Gewicht des erzeugten Verpackungsmülls und erhöhte Anforderungen an die Recyclingfähigkeit;
  • 90% der Einweg-Plastik- und Metallgetränkebehälter (bis zu drei Litern) sollen bis 2029 separat gesammelt werden (Pfand-Rückgabesysteme).

Weitere Informationen

Der aktuelle Entwurf der neuen EU-Verpackungsverordnung ist hier abrufbar:
https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-packaging-and-packaging-waste_en

Quelle: EU
Immissionsschutz

Neue EU-Verordnungen zu fluorierten Gasen und zu FCKW

Berlin, 12.03.2024. Zwei grundlegende EU-Verordnungen zum Klimaschutz und zum Schutz der Ozonschicht wurden überarbeitet und traten am 11. März 2024 in Kraft.
Es handelt sich um die Verordnung (EU) 2024/573 vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die Verordnung (EU) 2024/590 vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009.
Das Bundesumweltministerium fasst die erstgenannte Verordnung wie folgt zusammen: Die Verfügbarkeit von besonders klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) wird in der EU zunächst stark reduziert und bis 2050 vollständig eingestellt. Hierdurch wird der Preis für HFKW steigen und ein Anreiz zum Umstieg auf bereits verfügbare klima- und umweltfreundliche Alternativen geschaffen.
HFKW werden heute noch vor allem als Kältemittel eingesetzt. Nun greifen schrittweise neue und verschärfte Regeln beim Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse wie Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit klimaschädlichen F-Gasen. Wo bereits klima- und umweltfreundliche Alternativen auf dem Markt verfügbar sind, werden diese nach Übergangsfristen künftig zum Standard. Gleichzeitig wird es dort Ausnahmen und Flexibilitäten geben, wo der Umstieg noch nicht möglich ist. Gerade deutsche Hersteller sind Vorreiter in der Entwicklung F-Gas-freier Produkte und werden von den neuen Vorgaben profitieren.
Ergänzend wird die neue F-Gas-Verordnung das Inverkehrbringen von neuen Produkten mit besonders klimaschädlichen F-Gasen nach Übergangsfristen verbieten. Zudem wird die EU in einigen Anwendungen schrittweise ganz aus F-Gasen aussteigen. So dürfen beispielsweise bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gas-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen.
Die neue F-Gas-Verordnung enthält zudem umfassende Regelungen zu Schwefelhexafluorid (SF6), dem klimaschädlichsten Treibhausgas. So wird der Einsatz in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Um die Energiewende nicht zu behindern, greifen die Regeln nur dann, wenn ausreichend Alternativen verfügbar sind. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden. Gerade deutsche Hersteller haben bereits F-Gas-freie marktverfügbare Produkte im Angebot.
Quelle: BMUV, gekürzt
KMR - Klima-Maßnahmenregister

Beteiligung am Klima-Maßnahmenregister 2024

Stuttgart 13.03.2024. Im Klima-Maßnahmenregister (KMR) sind rund 230 konkrete Maßnahmen und Instrumente enthalten (Stand Januar 2024), mit denen das Land Baden-Württemberg sein Klimaziel für 2030 erreichen will. Bis zum 24. April 2024 können die Maßnahmen im Register über das Beteiligungsportal kommentiert und eigene Maßnahmen eingebracht werden.

Was steckt hinter dem KMR?

Das Klima-Maßnahmenregister ist ein lebendes Verzeichnis – das heißt, die jeweils zuständigen Landesministerien bestücken es fortlaufend mit weiteren Maßnahmen, um die notwendigen Treibhausgasemissionen einzusparen. Die Maßnahmen betreffen die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Landnutzung.

Aufruf zur Beteiligung

Nun sind auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt. Welche Maßnahmen, die das Land zum Schutz des Klimas ergreifen kann, fehlen im bisherigen KMR noch? Bis zum 24. April 2024 können die Menschen in Baden-Württemberg über das Bürgerbeteiligungsportal des Landes das KMR kommentieren und auch eigene Maßnahmen einbringen. Das Beteiligungsportal ist auf der Homepage des Landes erreichbar.

Ziele für Baden-Württemberg 2040

Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg netto-klimaneutral sein, bis 2030 sollen die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Welche Treibhausgas-Mengen die einzelnen Sektoren bis 2030 einsparen müssen, hat ein wissenschaftliches Konsortium errechnet. Die errechneten Sektorziele und das KMR sind im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) verankert, das im Februar 2023 vom Landtag verabschiedet wurde.
Quelle: Land Baden-Württemberg