Nr. 74387
Die Zukunft der Arbeit jenseits des Hypes

11.07.2024 New Work &. Co.

Muss das sein oder kann das weg? Die Zukunft der Arbeit jenseits des Hypes - und mein Platz in ihr

Große Begriffe in aller Munde

New Work, Agilität & Selbstorganisation: Die großen Begriffe sind in aller Munde, doch was steckt dahinter? In einer Zeit, in der Flexibilität und Innovation am Arbeitsplatz immer wichtiger werden, spielen Frauen eine zunehmend prägende Rolle in der New Work Bewegung. Bei der Förderung von Chancengleichheit setzen Frauen neue Maßstäbe für eine modernere Arbeitskultur. Die traditionellen Strukturen werden zunehmend durch innovative Ansätze wie flexibles Arbeiten, Remote-Optionen und eine betonte Work-Life-Balance aufgebrochen.
Der Arbeitskreis Frau und Beruf Kreis Freudenstadt lädt zu diesem Thema am Donnerstag, 11. Juli 2024, um 18 Uhr in den Campus Schwarzwald nach Freudenstadt ein.
Im Mittelpunkt an diesem Abend steht Unternehmensberaterin Leonie Müller. Sie führt durch die Themen, Trends und Buzzwords der neuen Arbeitswelt und nimmt Interessierte humorvoll mit, die Zukunft der eigenen Organisation und der eigenen Arbeitsweise neugierig und konstruktiv zu erkunden. Müller berichtet lebendig von ihrer persönlichen Reise und öffnet nach einer Diskussionsrunde die Türen ihres New Work Vans - einem selbstausgebauten Transporter mit achteinhalb Quadratmetern, in dem sie lebt und arbeitet. Im Anschluss besteht bei einem Imbiss die Möglichkeit zum Austausch und Netzwerken.
Eingeladen sind vor allem weibliche Fach- und Führungskräfte aus regionalen Unternehmen und Frauen, die sich Impulse wünschen, um die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt erfolgreich bewältigen zu können, und ihr berufliches Netzwerk erweitern möchten.

Keynote von Leonie Müller

Leonie Müller’s Mission ist es, die Arbeitswelt flexibler zu machen - für zufriedene Menschen und eine produktive Wirtschaft. Die studierte Kommunikationswissenschaftlerin begleitet Unternehmen durch Transformationen und Menschen im Coaching, hält Vorträge, bietet als zertifizierte LEGO© Serious Play©-Facilitatorin kreative Team-Workshops an und hat es sich zur persönlichen Mission gemacht, ungewöhnliche Lebens- und Arbeitsstile auszuprobieren. Lange als Zugnomadin mit der BahnCard100 unterwegs, lebt & arbeitet die systemische Beraterin seit 2021 im selbstausgebauten New Work Van, dem mobilen Lebens- und Arbeitsraum inklusive Coachingspace & New Work-Bibliothek.

Zum Arbeitskreis Frau und Beruf Kreis Freudenstadt

Ein übergeordnetes Ziel des Arbeitskreises Frau und Beruf Kreis Freudenstadt ist es, durch geeignete Maßnahmen, die berufliche Entwicklung und Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu verbessern. Mehr Informationen über die Arbeit und die Mitglieder des Arbeitskreises unter: www.frauundberuf-fds.de

Termin und Anmeldung

Wann? – Donnerstag, 11. Juli 2024, 18:00 Uhr (Einlass ab 17:30 Uhr)
Wo? – Campus Schwarzwald, Herzog-Eberhard-Straße 56, 72250 Freudenstadt
Anmeldung erwünscht:
Zur Online-Anmeldung
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@freudenstadt.de
Tel: 07441 890 912
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Der Arbeitskreis Frau und Beruf Kreis Freudenstadt freut sich auf interessierte TeilnehmerInnen gemäß dem Motto: „Join the ride im New Work Van!“
Management Akademie Schwarzwald

Manage­ment Aka­dem­ie Schwarz­wald: Aktu­elle Lehr­gänge

Lehrgänge und Seminare, die in Kürze beginnen.
Anmeldung online möglich.

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Führungsseminare für Young Professionals (m/w/d) I -VIII

Führungsseminare für Meister, Vorarbeiter und Schichtleiter (m/w/d)

Führungsseminare für Senior Professionals (m/w/d)

Leadership I Führung

Communication I Kommunikation

Specialist Topics I Fachthemen

Zertifikatslehrgänge für Führungskräfte (m/w/d)

Sustainable Leadership

Business Coach / Business Mediator

Zusatzqualifikationen in Ausbildungsberufen

IHK-Zusatzqualifikation Kaufmännisch - technisches Management

Bezeichnung

IHK-Zusatzqualifikation „Kaufmännisch - technisches Management“.

Zielgruppe

Diese Zusatzqualifikation richtet sich an alle Auszubildenden im Ausbildungsberuf Werkgehilfe/-in.

§ 1 Ziel der Prüfung

(1) Die Prüfung dient dem Nachweis einer Erweiterung und Vertiefung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die Auszubildende in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Werkgehilfe/-in über die in den für diesen Berufe gültigen Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben haben.
(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit, in Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf in § 3 genannten Prüfungsbereichen, erlangt hat.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen


(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer im Ausbildungsberuf Werkgehilfe/-in ausgebildet wird und glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den in § 3 genannten Prüfungsbereichen erworben hat.
(2) Die Glaubhaftmachung nach Absatz 1 erfordert in der Regel die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Ausbildungsbetriebes.(3) Die Zulassung zur Prüfung der Zusatzqualifikation erfolgt frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Werkgehilfe/-in.
(4) Die Zulassung zur Prüfung der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Werkgehilfe/-in.

§ 3 Prüfungsbereiche, Gliederung und Dauer der Prüfung


(1) Der Prüfling im Ausbildungsberuf Werkgehilfe/-in hat in der Prüfung zur Zusatzqualifikation nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Aufgaben aus dem Bereich Leistungsabrechnung, Beschaffung, Kundenaufträge sowie Qualitätsmanagement zu bearbeiten,
  2. Produktionssysteme zu analysieren, Prozessabläufe und Produktionsdaten auszuwerten und zu beurteilen,
  3. Produktionstechnologien, -strukturen und -abläufe festzulegen,
  4. Produktionsanlagen und Produktionsmittel auswählen, Lösungsvarianten unter technischen, qualitativen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Vorgaben zu erarbeiten, zu bewerten und zu dokumentieren,
  5. Prozessparameter festzulegen sowie
  6. die Einführung von Lösungen in die Produktion zu planen und entsprechende Planungsunterlagen zu erstellen.
(2) Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
(3) Die schriftliche Prüfung soll gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.
(4) Der Prüfling, hat in der schriftlichen Prüfung zu den sechs Prüfungsbereichen eine praxisbezogene Aufgabe zu bearbeiten. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgabe beträgt insgesamt 180 Minuten.
(5) Die mündliche Prüfung wird in Form eines Fachgesprächs durchgeführt. Der Prüfungsausschuss stellt dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben zur Auswahl (aus § 3 Abs. 6). Nach Auswahl der Aufgabe stehen dem Prüfling zur Vorbereitung auf das Fachgespräch 10 Minuten zur Verfügung. Das Fachgespräch wird ausgehend von der gewählten Aufgabe geführt und soll 20 Minuten dauern.
(6) Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Wahlpflichtqualifikationen:
  1. Additive Fertigung
  2. Gemmologie
  3. Computer – Aided – Design (CAD)
  4. Marketing
  5. Feinguss
  6. Galvanik.

§ 4 Bestehen der Prüfung


Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen in der schriftlichen sowie in der mündlichen Prüfung jeweils mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden.

§ 5 Prüfungszeugnis und Gesamtergebnis


Über die bestandene Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer ein Zeugnis aus, in dem die beiden Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie das Gesamtergebnis in Punkten und Noten ausgewiesen sind.
Das Gesamtergebnis ergibt sich als arithmetisches Mittel der Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung.

§ 6 Sonstige Bestimmungen


Soweit diese Rechtsvorschriften nichts Abweichendes regeln, findet die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald sinngemäß Anwendung.

§ 7 Inkrafttreten


Diese besonderen Rechtsvorschriften treten nach ihrer Verkündung im Magazin Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, in Kraft.
Akademie für Weiterbildung

Weiterbildung im Gesundheitswesen

Der Gesundheitssektor zählt zu einem der größten Arbeitgeber in Deutschland. Der Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen steigt stetig. Dadurch entstehen auch neue Berufsfelder.

Das Gesundheitswesen befindet sich durch neue medizinische Technologien und Erkenntnisse ständig im Wandel. In diesem Bereich werden in Zukunft weiterhin gut ausgebildete Fachkräfte und medizinisches Fachpersonal benötigt. Durch eine Weiterbildung im Gesundheitswesen erhöhen Sie mit der richtigen Qualifikation Ihre Karrierechancen.