Nr. 74410
Nachrichten für Unternehmen

16 Baiersbronner Miniköche feiern erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung

Abschluss­prüfung bei der IHK: Die Kinder bewiesen, dass sie sich in drei Jahren Wissen über Ernährung, Lebens­mittel­zubereitung und Service angeeignet haben.

Erfolgreiche Ausbildung von insgesamt 16 Miniköchen


22.07.2022. Im Herbst 2019 startete in Baiersbronn eine weitere Runde der Minikoch-Ausbildung. Die zwei Jahre dauernde Ausbildung wurde pandemiebedingt um ein Jahr verlängert. In der Zeit, in der keine Präsenztreffen stattfinden konnten, wurden den Miniköchen die Themen der geplanten Treffen durch Online-Lehrvideos vermittelt.  Heute konnten dann nach drei Jahren Ausbildung insgesamt 16 Miniköche erfolgreich ihre Abschlussprüfung zum Europa Minikoch bei der IHK Nordschwarzwald ablegen. In der Prüfung bewiesen die Kinder, dass sie sich ein handfestes Wissen in den Bereichen Ernährung, Lebensmittelzubereitung und Service angeeignet haben.
Bei einem Abschlussfest mit einem Wildpflanzenspaziergang in Schwarzenberg und einem Grillabend auf der Panorama-Hütte bekamen die Miniköche ihre Urkunden überreicht. Während der Ausbildung erhielten die Miniköche für besondere Leistungen in verschiedenen theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten besondere farbige Knöpfe für ihre Kochjacken. Die Miniköche mit den meisten Knöpfen und der besten Prüfung erhielten im Rahmen der Abschlussfeier einen Sonderpreis.

Dank an die Ausbildungspartner

Die Baiersbronner Miniköche wurden in der Ausbildungsrunde von zahlreichen Partnern unterstützt. Hierbei geht ein besonderer Dank an Landrat Dr. Klaus Michael Rückert, der das Projekt als Schirmherr unterstützt sowie an die BARMER Krankenkasse, die die Mittel für die Vermittlung der Ernährungslehre zur Verfügung stellt. Die Praxisinhalte vermittelten die Partnerbetriebe - das Hotel Bareiss, das Hotel Tanne, das Hotel Traube Tonbach und das Hotel Sackmann.

Über die Miniköche

Alle zwei Jahre bietet sich interessierten Kindern die Möglichkeit, an der Ausbildung zum Europa Minikoch in Baiersbronn teilzunehmen. In der zweijährigen Ausbildung lernen die Miniköche bei monatlichen Treffen in den Partnerbetrieben nicht nur den richtigen Umgang mit Lebensmitteln, sondern erhalten auch erste Einblicke in die Arbeitsbereiche der Hotellerie und Gastronomie. Umrahmt werden die Praxis-Monatstreffen durch Theorieeinheiten mit der Oecotrophologin Bettina Schmitz.
Bereits im Herbst diesen Jahres startet die nächste Ausbildungsrunde in Baiersbronn mit 26 Kindern und den bekannten Partnern.

Die Nationalparkgemeinde Baiersbronn im Schwarzwald

Die Gemeinde Baiersbronn im nördlichen Schwarzwald ist Baden-Württembergs größte Tourismus-Gemeinde. Sie besteht aus neun Ortsteilen mit 14.500 Einwohnern. Die beiden Marken "Genussraum für die Seele" und "Wanderhimmel" bringen die touristischen Schwerpunkte Baiersbronns auf den Punkt: Kulinarik von der regionalen Spezialität bis zur Drei-Sterne-Küche (höchste Sternedichte Deutschlands), ein umfangreiches Aktiv-, Wellness- und Familienangebot sowie ein vorbildliches Wanderwegenetz. Dieses umfasst 550 Kilometer Wanderwege, zum Teil mit thematischem Schwerpunkt, Premium- oder Qualitätsauszeichnung, die u. a. durch den Nationalpark Schwarzwald führen. Mehr unter: www.baiersbronn.de
Infrastruktur und Mobilität

10-Minuten-Takt auch auf dem Land

Horber Start-up verbindet mit "Öffis"-App
verschiedene Verkehrsangebote per künstlicher Intelligenz

Vernetzt und verbunden

Pforzheim, 19.05.2022. Die Existenzgründer Patrick Speiser und Daniel Teigland haben es mit der "Öffis"-App geschafft, verschiedenste Verkehrssysteme miteinander zu vernetzen und einheitlich buchbar zu machen.
Bereits in der ersten Ausbaustufe lassen sich hier Mitfahrgelegenheiten mit dem ÖPNV passgenau verbinden und damit Verkehr und Ressourcenverbrauch verringern. Die IHK Nordschwarzwald hat die beiden Jungunternehmer bei ihrer Gründung unterstützt. Mittlerweile ist die kostenlose App von mehr als 20.000 Nutzern installiert worden, ohne je beworben worden zu sein - wobei über 1.000 neue Downloads pro Monat hinzukommen.

Mobilität in den ländlichen Bereichen der Region Nordschwarzwald

Nachhaltigere Formen der Mobilität gewinnen auch in den ländlichen Bereichen der Region Nordschwarzwald zunehmend an Bedeutung. Das Horber Start-up MobiTech begegnet mit seiner neuartigen Mobilitätsapp genau diesem sich wandelnden Bedarf. Vorhandene Angebote reichen aus Sicht der beiden Gründer nicht aus, um den Menschen in ländlichen Gebieten nachhaltige und gleichzeitig flexible Mobilität zu bieten: "Wir selbst sind kein Verkehrsunternehmen. Aber mit unserer App verbinden wir bestehende Vehrkehrsnetzwerke. Dazu nutzen wir auch die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz (KI), um jedem Nutzer eine individuell und auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Mobilitätslösung vorzuschlagen", erläutert Gründer Patrick Speiser, der in Tübingen Jura studiert. Kern des Systems ist eine multimodale Mobilitäts-Anwendung, innerhalb derer in der jetzigen Ausbaustufe der klassische ÖPNV und Mitfahrgelegenheiten verknüpft werden, um etwa unabhängiger von starren Busfahrplänen zu werden. "So ist es bereits heute möglich, mit unserer App in kleinen Ortschaften, in denen ein Bus eher seltener anhält, einen Zehn-Minuten-Takt per Kombination aus Mitfahrgelegenheit und ÖPNV zu realisieren", versichert Gründer Daniel Teigland.

Mitfahrgelegenheitsfunktion für Unternehmen

Die Mitfahrgelegenheitsfunktion soll den Mitarbeitenden von Unternehmen jeder Größe zudem die Möglichkeit bieten, sich unternehmensübergreifend für den Arbeitsweg zusammenzutun und auf diese Weise die Emission von Treibhausgasen zu verringern, die Straßen zu entlasten und in immer knapper werdenden Gewerbeflächen mehr Raum für Firmengebäude zu schaffen, anstatt ihn für große Parkplätze zu disponieren. "Unternehmenskunden können darüber hinaus anonymisierte Statistiken zu den Einsparungen von Treibhausgasen ihrer Mitarbeitenden abrufen und in Ihre Ökobilanz einfließen lassen", so Teigland. Die zusätzliche Integration von Carsharing, Fahrrad und E-Scooter-Verleih für die "Letzte Meile" sei zudem bereits in Planung.

Einsatz für moderne und nachhaltige Mobilitätslösungen

"Wir setzen uns in der Region Nordschwarzwald für moderne und nachhaltige Mobilitätslösungen wie die von MobiTech ein - nicht nur wegen der steigenden Energiepreise", betont Tanja Traub, Mitglied der IHK-Geschäftsführung. Für die IHK Nordschwarzwald ist es ein ureigenes Anliegen, den unternehmerischen Nachwuchs mit Beratungen und Dienstleistungen zu fördern. Im Bereich übergreifender Mobilitätsvernetzung nimmt die "Öffis"-App dabei eine Vorreiterrolle ein. In der Entwicklungsstrategie 2030+ hat die IHK vor drei Jahren zusammen mit vielen Akteuren aus der Region unter anderem das Ziel formuliert, "Modellregion für moderne, nahtlose und bedarfsorientierte Mobilitätslösungen (Mobilitätsplattform)" werden zu wollen. Die "Öffis"-App aus der Region Nordschwarzwald kann deutschlandweit genutzt werden und könnte damit von hier ausgehend zu einem Musterbeispiel vielerorts werden.
BU: Freuen sich über neue Mobilitätsformen im Nordschwarzwald und darüber hinaus (v.l.n.r.: Carl Christian Hirsch, Mitglied der Geschäftsführung der IHK, Patrick Speiser und Daniel Teigland, beide Fa. MobiTech sowie Tanja Traub, Mitglied der IHK-Geschäftsführung). Quelle: IHK.

Prüfungen in der Ausbildung

Termine Abschlussprüfung Gastronomie nach alter Verordnung

Termine für die praktische Prüfung  2024 nach alter Verordnung

Die Einladung erfolgt rechtzeitig durch die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald. 

Praktische Prüfung - Koch/Köchin:


Praktische Prüfung - Hotelfachmann/ -frau, Fachkraft im Gastgewerbe:

Die Computerunterstützte Aufgabe für die Hotelfachleute erfolgt zuvor an der Berufsschule. 

Zusatzqualifikation Hotelmanagement:

nur zur Sommerprüfung

Praktische Prüfung - Hotelkaufmann/-frau:


Praktische Prüfung - Restaurantfachmann/ Restaurantfachfrau:


Praktische Prüfung - Fachmann/ Fachfrau für Systemgastronomie:


Zusatzqualifikation Barmanagement:


Praktische Prüfung - Fachpraktiker Küche:

nur zur Sommerprüfung

Vorbereitungskurse für die Prüfungen - Anmeldung

Seminare für Auszubildende und Vorbereitungskurs für die externe Abschlussprüfung der
Auslandsaufenthalte für Auszubildende

Auslands-Praktika für Auszubildende - Mit EuroTrainee ins Ausland

Chance nutzen, Praxiswissen erweitern und Sprachkenntnisse verbessern

Chance nutzen, Praxiswissen über Landesgrenzen hinweg erweitern und zudem Sprachkenntnisse verbessern. Möglich macht dies das Programm "Euro Trainee". Im Rahmen von Go.for.europe - ein Gemeinschaftsprojekt der baden-württembergischen Kammern und Verbände, das vom Wirtschaftsministerium Baden Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt wird - startet Euro Trainee in eine neue Runde.
Das Programm "EuroTrainee" entsendet in vollorganisierte, ausbildungsintegrierte Auslandspraktika und richtet sich an in Baden-Württemberg wohnhafte duale Auszubildende aus den nachfolgenden Ausbildungsberufen: 
  • alle kaufmännischen Berufe 
  • Handel/Dienstleistungsberufe 
  • Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe 

Ansprechpartner

Richard Buchmüller
Telefon: 07231 201-163
E-Mail:
buchmueller@pforzheim.ihk.de
Weitere Ansprechpartner finden Sie auf der Go.for.europe-We

Im Angebot sind nachfolgende Entsendungsziele:

  • Österreich – Wien                   
    (Entsendung 24.09. - 21.10.2023)
  • Schweden – Stockholm       
    (Entsendung 01.10. – 28.10.2023)
  • Irland – Dublin           
    (Entsendung 01.10. – 28.10.2023)
  • Griechenland – Kreta                    
    (Entsendung 08.10. – 04.11.2023)
  • Malta              
    (Entsendung 01.10. – 28.10.2023)
  • Lettland – Riga                     
    (Entsendung 08.10. – 04.11.2023)

Bewerbungsfristen

  • Österreich: Mittwoch, 19.07.2023;
  • Schweden, Irland, Griechenland, Malta, Lettland: Montag, 31.07.2023

Download Ausschreibungen

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen auf Englisch, mit Anschreiben und dem Europass-Lebenslauf. Bitte verwenden Sie die Vorlagen der Internetseite Go.For.Europe und beachten Sie die dortigen Informationen:

Teilnahme-Bedingungen

  • Sie befinden sich in einem dualen Erstausbildungsverhältnis in einem Unternehmen aus Baden-Württemberg
  • Sie sind volljährig
  • Sie besitzen Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes
  • Sie wurden in keinem früheren Leonardo Da Vinci Projekt gefördert
  • Sie haben die Zustimmung Ihres Ausbildungsverantwortlichen bzw. der Berufsschule
  • Sie sind zur engen Kooperation mit dem BWIHK und den Projektverantwortlichen bereit
 www.goforeurope.de

Warum als Azubi ins Ausland?

Ausbildungsintegrierte Auslandspraktika fördern die Internationalisierung der dualen Ausbildung und stärken die Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz des Fachkräftenachwuchses. Durch ein Auslandspraktikum zeigen Auszubildende, dass sie engagiert, lernbereit, mobil und flexibel sind und verbessern so perspektivisch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Das Ausbildungsverhältnis bleibt während eines Auslandspraktikums unverändert bestehen, so erhalten die Azubis weiterhin ihre Ausbildungsvergütung und haben auch im Ausland die Pflicht, Berichtsheft zu führen. Eine finanzielle Unterstützung mit Blick auf die entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten erhalten Teilnehmende durch Zuschüsse aus dem EU-Berufsbildungsprogramm „Erasmus + Berufsbildung“.
Trends und Zahlen

Studie: Baden-Württem­berg steht im Bereich Kongress und Event bestens da

BWIHK veröffentlicht erste MICE-Studie und unterstreicht Bedeutung der Branche

Die Bedeutung von Meetings, Incentives, Kongressen und Ausstellungen, kurz engl. "MICE" für den Tourismus sind groß - und es gibt noch Potenzial nach oben. Denn gerade in einer zunehmend digitalen Welt gewinnen persönliche Begegnungen und Vernetzung face-to-face immer mehr an Gewicht. 
Grund genug für den Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) als Dachverband der IHK-Organisation im Land, erstmals eine Studie zum MICE-Tourismus in Auftrag zu geben. Das Ergebnis: Der Südwesten ist bestens aufgestellt:
Zahlen und Fakten: In Baden-Württemberg fanden 2018 bei den befragten Locations rund 180.000 Veranstaltungen mit 26,3 Mio. Teilnehmern statt. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Veranstaltung liegt bei 146 Teilnehmern.

Gute “Locations” sind Trumpf

Dazu Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der für den BWIHK im Tourismus federführenden IHK Nordschwarzwald: "Wer Geschäftsreisende durch attraktive Veranstaltungen anziehen möchte, der braucht vor allem eins - gute Locations: Dies sind Stadthallen und Kongresszentren, Tagungshotels, aber auch besondere Event Locations, die den Eintritt in diesen Markt erst ermöglichen. Hier steht Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich bestens da, so das Fazit unserer Studie "MICE-Tourismus in Baden-Württemberg". In allen Regionen spielt die Tagungs- und Eventbranche eine herausragende Rolle, unterstützt von der wirtschaftlichen Stärke und der Dichte an großen wie mittelständischen Firmen im Land. In den zwölf IHK-Regionen sind besonders die Region Stuttgart und das Gebiet Rhein-Neckar von einer hohen Dichte an Veranstaltungsstätten geprägt."

Top bei Belegtagen

Top bei Belegtagen: Nicht nur bei der Zahl von Veranstaltungsstätten steht Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich ausgesprochen gut da. Auch die Anzahl der Belegtage liegt durchschnittlich 12 Tage über Deutschlandwert. Beim Anteil der internationalen Veranstaltungen und Events mit vielen ausländischen Teilnehmern hat der Südwesten gegenüber den deutschen Durchschnittswerten ebenfalls die Nase vorn: Noch über dem hohen Landesdurchschnitt liegen dabei die Grenzregionen Hochrhein-Bodensee und Karlsruhe. Sicher tragen in der Technologieregion Karlsruhe auch die international ausgerichteten Player ‚Karlsruher Institut für Technologie' - KIT sowie die Kur-und Bäderstadt Baden-Baden ihren Teil zum guten Ergebnis bei.
Ebenso weisen die Region Südlicher Oberrhein mit Freiburg und dem Europa-Park Rust überdurchschnittliche Auslastungszahlen für internationale Veranstaltungen auf.
Ein Drittel mit Übernachtung - auch Kongresse mit Ausstellung und Hybride top: Der Anteil an Veranstaltungen mit Übernachtungen liegt in Baden-Württemberg um vier Prozent höher als im Bund - ein ganzes Drittel aller Veranstaltungen im Land wird mit mindestens einer Übernachtung durchgeführt. Beruflich motivierte Veranstaltungen, die vor allem in den Kongresszentren und Tagungshotels abgehalten werden, dominieren dabei den Markt eindeutig mit einem Anteil von knapp 70 Prozent. Bei den Kongressen mit begleitender Ausstellung führend ist übrigens die Region Rhein-Neckar: Sie toppt hier mit einem Anteil von 22 Prozent noch den Wert des Landes, obwohl dieser mit 19,7 Prozent bereits signifikant über dem gesamten Bundesgebiet liegt.
Spitze ist Baden-Württemberg auch beim Thema Hybride Events, bei denen klassische Veranstaltungen durch virtuelle Elemente ergänzt werden. Während der Anteil entsprechender Meetings und Kongresse deutschlandweit auf 10,4 Prozent eingeschätzt wird, erreichen sie in Baden-Württemberg einen ebenfalls geschätzten Anteil von 14,5 Prozent.

Firmen stellen die Firmen den größten Part der Auftrag­geber

Firmen vorn: Mit 50,4 Prozent stellen die Firmen den größten Part der Auftraggeber für Veranstaltungen. Dies ist weit mehr als im gesamten Bundesgebiet, wo ihr Anteil mit 43,1 Prozent um über sieben Prozentpunkte deutlich niedriger liegt. Dazu merkt Keppler an: "Ganz klar - das Land punktet im MICE-Sektor mit seinem starken Unternehmertum. So kann man hier im Sinne unserer Studie zusammenfassen, dass Veranstalterkunden in Baden-Württemberg vorrangig die Betriebe sind - das ‚Unternehmertum' mit seinen starken Hidden Champions und inhabergeführten Firmen sorgt für deutlich mehr Gewicht als die bundesweit der Fall ist."
Trotz Erfolg Potenziale weiter ausbauen: Trotz der guten Ergebnisse pocht BWIHK-Präsident Wolfgang Grenke darauf, diesen Erfolg auszubauen, indem brachliegende Potenziale jetzt offensiv in den Fokus genommen werden: "In Baden-Württemberg verbindet sich ein hochwertiges Angebot an Raumkapazitäten und Dienstleistungen mit der Möglichkeit, Veranstaltungen fokussiert und authentisch zu positionieren, das unterlegt unsere Studie. Sie zeigt aber auch, dass vorhandene Potenziale gerade im ländlichen Raum noch besser entwickelt und vermarktet werden sollten. Deshalb dürfen wir uns trotz der guten Zahlen nicht ausruhen. Es ist wichtig, dass alle Akteure und Marketingorganisationen diesen Prozess aus Landesperspektive qualitativ begleiten und die Situation am Markt weiter stärken", unterstreicht Grenke. "Gerade in den attraktiven Tourismusregionen sehen wir noch Potenzial, MICE weiter zu etablieren. Hierzu braucht es die entsprechende Infrastruktur in Sachen Erreichbarkeit, Mobilität sowie ausreichende Datennetze bei Funk als auch Breitband." Dies sei vor allem auch vor dem Hintergrund elementar, dass anders als in vielen anderen Bundesländern hauptsächlich Unternehmen als Nachfrager bereit stünden, deren Business weiter bedient werden müsse, sei es telefonisch als auch auf digitalen Arbeitskanälen.
Ein Haar in der Suppe bleibt: "Der einzige Wermutstropfen der Studie ist das Ergebnis beim Thema Green Meetings", so Grenke abschließend. Zwar habe bereits über ein Drittel der Betriebe in BW ein Nachhaltigkeits-Managementsystem integriert, dennoch läge man damit unter dem bundesweiten Durchschnitt. Deshalb betont her: "Hier ist noch Luft nach oben, denn die Nachhaltigkeit der Veranstaltung ist gerade für Firmenkunden ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Standortwahl."

Zur Studie:

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag hat mit Unterstützung der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) eine Studie zum MICE-Segment in Auftrag zu geben - und zwar erstmals. Herzstück ist dabei das "Meeting- & EventBarometer". So können zum ersten Mal die bundesweiten Ergebnisse mit denen aus Baden-Württemberg verglichen werden. Das "Meeting- & EventBarometer" untersucht seit 2006 jährlich den Veranstaltungsmarkt in Deutschland, wobei sowohl der Kongress- als auch der Eventbereich betrachtet werden. Auftraggeber sind der Europäische Verband der VeranstaltungsCentren e.V. (EVVC), das GCB German Convention Bureau e.V. und die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT). Erstellt wird die Studie vom Europäischen Institut für TagungsWirtschaft (EITW).
Es besteht aus einer Anbieterbefragung, bei der alle Veranstaltungsstätten in Deutschland mit mehr als 100 Sitzplätzen im größten Saal bei Reihenbestuhlung einbezogen werden. Allein in Baden-Württemberg wurden über 500 Veranstaltungs­häuser, Eventlocations und Hotels im Frühjahr 2019 befragt. So sind zum ersten Mal Vergleiche zwischen dem Land Baden-Württemberg und Gesamtdeutschland möglich. Die wissenschaftliche Begleitung der Studie liegt bei Professor Dr. Michael-Thaddäus, dem Leiter des EITW sowie Professor Stefan Luppold, Studiengangsleiter BWL - Messe-, Kongress- und Eventmanagement an der DHBW (Duale Hochschule Baden-Württemberg) Ravensburg und Leiter des gleichnamigen Instituts (IMKEM).

Tourismuskongress 2018

Tourismuskongress 2018: Mach Dir Dein Bild vom Schwarzwald

Tourismuskongress 2018: 150 Experten feilen mit IHK und Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) am neuen Bild der Urlaubsregion.

Frischer und jünger soll der Schwarzwald als Tourismusdestination wirken. Die Botschafter, die dieses Bild in den Köpfen der Gäste verankern wollen, erlebten beim dritten Akt der Kampagne "Mach dir dein Bild vom Schwarzwald" in Baden-Baden ein Blitzlichtgewitter an Ideen für diese Verjüngungskur. Dazu trugen neben namhaften Referenten wie der Marken-Experte Professor Dr. Christian Blümelhuber von der Berliner Universität der Künste auch die über 150 Unternehmer und Tourismusexperten bei, die sich seit 2013 jährlich zum Schwarzwald-Kongress treffen.

Tourismus ist eine Gemeinschaftsleistung

"Die Industrie- und Handelskammern haben sich mit der Schwarzwald Tourismus GmbH zum Ziel gesetzt, die Vermarktung dieser Region noch kundenorientierter und innovativer voranzutreiben", betonte Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der IHK Nordschwarzwald, bei der die Tourismus-Akademie Baden-Württemberg angesiedelt ist. "Tourismus ist eine Gemeinschaftsleistung, deshalb stärken wir das Wir-Gefühl."
Der Umbruch könne nur gelingen, wenn das neue, frische Bild "mit dem Herzen zum Gast getragen wird. Dazu würden heute schon Investoren ihren Beitrag leisten, so Keppler, der an die Hängebrücke von Bad Wildbad erinnerte. Mit dem jährlichen Kongress würden Synergien genutzt und Kontraste geschaffen, stimmten die beiden IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Guido Glania (Karlsruhe) und Andreas Kempff (Südlicher Oberrhein) überein.
Daran werde auch die Digitalisierung einen erheblichen Anteil haben, ist sich Hansjörg Mair, Geschäftsführer der Schwarzwald Tourismus GmbH (STG), sicher. Davor brauche jedoch keiner Angst zu haben, ganz im Gegenteil: "Ich sehe das als Chance!"
Aus der digitalen Perspektive betrachtete Netzwerker Martin Birchmeier von Tourismuszukunft die Vermarktung. Es sei wichtig, den potenziellen Gast über soziale Medien zu inspirieren, ihm Informationen zu liefern, Buchungen zu ermöglichen und der Reflektion Plattformen zu bieten. "Gefunden wird, wer Spuren hinterlässt", ist Birchmeiers Erfahrung, deshalb müssten die touristischen Anbieter selber an der Informationswelt der Reisenden teilhaben, "doch mehr denn je entscheidet die Produktqualität." "Marken funktionieren nur über das Erleben", ist Professor Dr. Christian Blümelhuber überzeugt, weshalb "wir das Leben des Gastes bereichern müssen." Dazu sollten Scheuklappen abgelegt und Markenbilder geschaffen werden, die dem Schwarzwald nahekommen. Da gebe es einen großen Fundus an Möglichkeiten, zu der auch die Mystik gehöre, die der Landschaft innewohne. "Sie brauchen zehn Prozent der Touristiker, die die Richtung vorgeben, dann werden die anderen mitschwimmen", lautet die These von Prof. Blümelhuber.

Die Tourismusbranche ist eine Leitökonomie in Baden-Württemberg

Nach Studie des "Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr an der Universität München" (dwif) hat der Tourismus bei allen wirtschaftlichen Kenngrößen gegenüber 2015 enorm zugelegt. Insgesamt gaben die Touristen im Jahr 2017 im Land 24,8 Milliarden Euro aus. Das Bruttoumsatzvolumen ist damit im Vergleich zu 2015 um mehr als 22 Prozent gewachsen. Die Ergebnisse der Studie werden durch die jüngste Beherbergungsstatistik für die Monate Januar bis Mai 2018 bestätigt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stiegen die Gästeankünfte im Land um 4,9 Prozent auf rund 8,1 Millionen Gäste und die Zahl der Übernachtungen um 5,1 Prozent auf rund 19,6 Millionen. Der Anteil der Auslandsgäste beträgt bei den Ankünften 22,2 (+7,0 Prozent) und bei den Übernachtungen 20,4 Prozent (+6,5 Prozent).
Elke Schönborn

Weiterbildung

ESF-Fachkursförderung für Weiterbildungen im Tourismus

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat für Lehrgänge aus dem Bereich "Tourismus" eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bewilligt (ESF, "Förderprogramm Fachkurse").
Teilnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr erhalten:
Wer ist förderfähig? Wie hoch ist die Förderung? Wie stelle ich einen Antrag (ESF-Antrag)?
Förderperiode: 01.09.2023 – 31.08.2024
 
WM_Logoreihe_ESFPlus_2107_IHK24

Gewerberecht

Termine für Gaststätten-Unterrichtungen

Gaststättenunterrichtungs-Termine und Online-Anmeldung:

(Pforzheim:  Einlass ab 13:00 Uhr, Beginn jeweils 13:30 - ca. 17:00 Uhr)
(Nagold:       Einlass ab 13:30 Uhr, Beginn jeweils 14:00 - ca. 17:45 Uhr)
Kosten pro Person: 75 Euro

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes vom 5.5.1970 muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die Grundzüge der für seinen Betrieb notwendigen Kenntnisse unterrichtet worden ist.
Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung von zubereiteten Speisen und nichtalkoholischen Getränken ist entfallen. Das Angebot von Sitzgelegenheiten ist für die Erlaubnispflicht nicht mehr von Bedeutung. Einer Erlaubnis bedarf nur noch, wer zudem alkoholische Getränke ausschenken möchte.

Ausnahmen

Keine Erlaubnis wird benötigt, wenn
  • unentgeltliche Kostproben alkoholischer Getränke verabreicht werden,
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb alkoholische Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden. Hierbei ist davon auszugehen, dass nur Übernachtungsgäste als Hausgäste gelten,
  • Milch, Milcherzeugnisse oder alkoholfreie Milchmischgetränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • lediglich alkoholfreie Getränke verabreicht werden.
Die Unterrichtung, bei der es sich um keine Prüfung handelt, erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor den Gefahren für die Gesundheit, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung.
Die Anmeldung zur Unterrichtung ist auf dem bei der IHK anzufordernden Formular vorzunehmen.
Nach Abschluss der Unterrichtung erhält der Antragsteller eine Bescheinigung über die Teilnahme sowie eine Broschüre mit dem wesentlichen Inhalt des Unterrichtungsstoffes.

Kontaktaufnahme / weitere Informationen / Anforderung von Anmeldeformularen:

Team Recht
IHK Nordschwarzwald
Telefon: 07231 201-730
E-Mail: recht@pforzheim.ihk.de
Tourismus

Trekking Schwarzwald: Übernachten in der wilden Natur

Wanderer können ihr Zelt mitten im Schwarzwald aufschlagen

Wer schon immer mal den Wunsch verspürt hat, mitten im Wald sein Zelt aufzuschlagen und unter dem Sternenhimmel zu übernachten, ist im Naturpark Schwarzwald Mitte/ Nord genau richtig.
 Seit 2017 gibt es hier ein besonderes Angebot: Beim „Trekking“ entdecken naturbegeisterte Wanderer nicht nur die atemberaubende Schwarzwaldlandschaft, sondern finden auch Abgeschiedenheit und Freiheit.

Saisonstart im Mai

Anfang Mai startet die neue Saison. In insgesamt sechs Trekking-Camps im nördlichen Schwarzwald ist das Zelten von Mai bis Oktober erlaubt. Sie liegen versteckt zwischen Baden-Baden, Baiersbronn und Freudenstadt. Die Trekking- Camps bieten alles, was es für ein echtes Abenteuer braucht: Sie sind nur zu Fuß zu erreichen, liegen abseits der Ortschaften und bieten neben einer kleinen Feuerstelle und einer Komposttoilette keinen weiteren Komfort. Ausrüstung, Verpflegung und Trinkwasser müssen im Rucksack mitgebracht werden. Anders als im Hotel sind die Gäste hier ganz auf sich allein gestellt. Jedes Trekking-Camp bietet Platz für maximal drei Zelte. Die Übernachtung kostet zehn Euro pro Zelt und Nacht; maximal drei Personen pro Zelt sind erlaubt. Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord hat das Projekt „Trekking Schwarzwald“ federführend umgesetzt und kümmert sich um organisatorische Fragen und das Buchungsportal. Kooperationspartner sind der Nationalpark Schwarzwald (hier liegen auch drei der Camps), der Naturpark Südschwarzwald und ForstBW.

In den kommenden Jahren soll das Angebot ausgeweitet werden

 „Für eine Trekkingtour im Schwarzwald benötigt man in der Regel keine umfangreiche Expeditionsausrüstung. Allerdings sollte man gut vorbereitet sein und das Nötigste dabeihaben“, rät Naturpark Geschäftsführer Karl-Heinz Dunker. Neben einer detaillierten Wanderkarte, GPS-Gerät, Zelt, Schlafsack, Kochgeschirr und der Buchungsbestätigung sollten Trekker insbesondere auf ausreichend Wasser und Verpflegung achten. Bei einigen Camps gibt es zwar Quellen in der Nähe, das Wasser sollte aber vor Verwendung unbedingt abgekocht werden. Wer online einen oder mehrere Trekking-Plätze bucht, erhält per E-Mail eine Buchungsbestätigung sowie die Information über die „letzte Meile“, den Zugang zum jeweiligen Camp.  Gut ausgerüstet steht dem Abenteuer dann nichts mehr im Wege! „Wer Wildnis und Stille, unberührte Natur und Freiheit genießen möchte, sollte dieses Angebot unbedingt ausprobieren“, wirbt Dunker für ein Abenteuer unter dem Sternenhimmel.
Von Jochen Denker / Naturpark Schwarzwald
Trends und Zahlen

Das neue Reiserecht

Völlig neue Definitionen des Begriffs der Pauschalreise

Die neuen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Reiserechts stellen alle Anbieter und Vermittler im Inlands und Auslandstourismus vor neue Herausforderungen. Völlig neue Definitionen des Begriffs der Pauschalreise und des Reiseveranstalters, die neue Vertriebsform des „Anbieters verbundenen Reiseleistungen“, erweiterte Gewährleistungspflichten und vor allem umfangreiche neue Informationspflichten.
Betroffen sind alle: Reisemittler, Reiseveranstalter und vor allem auch Inlandstourismusstellen, Gastgeber und sonstige touristische Leistungsträger. Alle Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf diese Neuerungen einstellen.
Was besonders die Gastgeber (Hotels, Ferienwohnungen, Privatvermieter) beachten müssen, erklärt in aller Kürze ein Merkblatt, das gemeinsam mit dem DIHK erstellt wurde. 

Weitere Informationen des DIHK

Wir sind Schwarzwald!

Wir zeigen, wie unterschiedliche Branchen vom Tourismus profitieren können. Und von der Marke Schwarzwald. Und umgekehrt, was die Tourismusbranche von den anderen lernen kann.

Mehr erfahren!

Auslandsaufenthalte für Auszubildende

VIMOB Berufspraktikum in England, Spanien, Italien

Berufspraktika mit Sprachkurs

Jeweils mit Sprachkurs im Rahmen des EU-Bildungsprogramms „LEONARDO DA VINCI” (Lebenslanges Lernen)

Praktikumsorte

  • Vicenza / Italien
  • Totnes / England
  • San Sebastián / Spanien 

Dreimonatiges Berufspraktikum

Im Rahmen des EU-Aktions-Programm LEONARDO DA VINCI (LEBENSLANGES LERNEN) bietet VIMOB e.V. in Kooperation mit dem Stadtjugendring Pforzheim bundesweit für berufstätige und arbeitssuchende Handwerker und Kaufleute Plätze für ein dreimonatiges Berufspraktikum an.
Die Teilnehmer besuchen im ersten Monat einen Intensiv-Sprachkurs und in den beiden weiteren Monaten arbeiten sie in ihren erlernten Berufen bei dort ansässigen Firmen.

Programm für junge Berufstätige und Arbeitssuchende

Das Programm wird richtet sich an junge Berufstätige und Arbeitssuchende im Alter ab 18 Jahre mit Wohnsitz in Deutschland. Nach einem Monat Sprachkurs in einer internationalen Sprachschule erhält der Teilnehmer durch ein 8- bzw. 10-wöchiges Praktikum gute Einblicke in seinen erlernten Beruf im Gastland.
Sinn und Erfolg von Berufspraktika im Ausland werden auf www.vimob.de im Film über unser Berufspraktikum am Beispiel England beschrieben. 
Bewerbungen werden bis eine Woche vor dem Starttermin angenommen

Starttermine

auf Anfrage
Kontakt:
Richard Buchmüller
+49 (7231) 20 11 63
 +49 (7231) 20 14 11 63 (Fax)
buchmueller@pforzheim.ihk.de

Weitere Informationen

VIMOB ist ein gemeinnütziger Verein, der 1998 von ca. 30 ehemaligen Teilnehmern am Leonardo-Programm in verschiedenen europäischen Ländern gegründet wurde. Hauptziel ist die Vernetzung der Teilnehmer untereinander, um die gewonnenen Auslandserfahrungen innerhalb und außerhalb des Vereins weiterzugeben und neue Teilnehmer zielgerichtet vorzubereiten.
Hotellerie und Gastronomie

Jugendschutz in Gaststätten

Aushang des Jugendschutzgesetzes von Januar 2022
zum Download
Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Es ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen.
Eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz hatte eine Änderung der Aushangvorlage „Auszug Jugendschutzgesetz“ zur Folge. In § 11 wurden die Vorgaben zu Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert.
Nach dem Jugendschutzgesetz ist das Gastgewerbe verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der
Gesetzliche Verbraucherinformationen

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs

Mit Wirkung vom 1. September 2012 ist eine Änderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Kraft (BGBl. I S. 476) getreten.
Nach § 40 Abs. 1a LFGB sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des Verantwortlichen über
  • Überschreitungen festgelegter Grenzwerte/Höchstgehalte/Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFGB (Lebensmittel und Futtermittel) sowie
  • alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von über 350 € zu erwarten ist
zu informieren.
Bestimmte herausgehobene Rechtsverstöße sollen nach dem Willen des Gesetzgebers unabhängig vom Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach diesem Gesetz veröffentlicht werden. Eine Namensnennung bei Feststellung der aufgeführten Rechtsverstöße ist nunmehr zwingend. Ein Ermessen der Behörden besteht hierbei nicht. Auf die Gesetzesbegründung in Drucksache 17/7374 des Deutschen Bundestages wird hingewiesen.
Der Verstoß muss auf Grund von Tatsachen nach pflichtgemäßer Überzeugung der Behörde hinreichend begründet sein; der bloße – unaufgeklärte – Verdacht eines Verstoßes ist für den mit der Veröffentlichung verbundenen weitreichenden Eingriff in den Gewerbebetrieb des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers nicht ausreichend. Die Untersuchungsergebnisse nach Ziffer 1 müssen durch eine zweite unabhängige Untersuchung abgesichert sein. Die amtlichen Lebensmittel- und Futtermitteluntersuchungseinrichtungen des Landes sind nach europarechtlichen Vorgaben entsprechend Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 akkreditiert.
Mit der Information soll auch dem Interesse der Verbraucher an einer verlässlichen behördlichen Information über das Marktumfeld Rechnung getragen werden. Die Geschehnisse im Zusammenhang mit Dioxin in Futtermitteln haben gezeigt, dass bei Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen unabhängig vom jeweiligen Schweregrad des Verstoßes ein besonderes Interesse der Verbraucher besteht zu erfahren, welche Lebensmittel oder Futtermittel mit unzulässigen Schadstoffen oder unerwünschten Stoffen belastet sind.
Die Ergebnisse amtlicher Kontrolltätigkeit nach dieser Vorschrift werden landesweit auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Die Veröffentlichung dient vor allem der aktiven Information des Verbrauchers aus Gründen behördlicher Transparenz und sollte nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden. Die dargestellten Informationen sollten daher nicht mit anderen Formen der Veröffentlichung (öffentlichen Warnungen) nach diesem Gesetz, die der Gefahrenabwehr vor einer Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers oder vor einer erheblichen Irreführung dienen, verwechselt werden. Öffentliche Warnungen vor entsprechenden Erzeugnissen finden Sie deutschlandweit unter www.lebensmittelwarnung.de sowie speziell für Baden-Württemberg auf dem Portal des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Informationen_Warnhinweise.
Weitere Informationen
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Gesetzlich verpflichtet

Bestimmungen für Online-Verträge

Seit dem 1. August 2012 werden Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Verbrauchern bestimmte Informationen, wie zum Beispiel den Gesamtpreis der Ware, klar und verständlich unmittelbar über den Bestell-Button zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus kommt ein Vertrag nur noch zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dies soll über einen entsprechend beschrifteten Button, aus dem sich eindeutig die Zahlungspflicht ergibt, erfolgen.
Als zulässige Beschriftung des Bestellbuttons nennt der Gesetzgeber folgende Beispiele: „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen".
Nicht zulässig, da nicht eindeutig, sind hingegen die Beschriftungen „Anmeldung“, „Weiter“, „Bestellen“ oder „Bestellung abgeben“.
Bei Nichteinhaltung der Anforderungen kann der Shopbetreiber weg en eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt werden. Zudem kommt im Fall einer falschen oder unzureichenden Beschriftung laut Gesetz gar kein Vertrag zustande.
Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V.
Förderungen in der Ausbildung

VerA stärkt Auszubildende

Ausbildungsabbrüche verhindern

VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter und ist ein Angebot an jeden, der in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stößt und mit dem Gedanken spielt, seine Lehre abzubrechen.

Berufs- und lebenserfahrene Senior Expertinnen und Experten als Vertrauenspersonen für Azubis

Auf Wunsch stellt der SES diesen Jugendlichen berufs- und lebenserfahrene Senior Expertinnen und Experten als Vertrauenspersonen zur Seite. SES-Ausbildungsbegleiter helfen unabhängig, ehrenamtlich und individuell – egal, ob fachliche oder private Probleme drängen, soziale Konflikte schwelen oder vielleicht sogar eine neue Lehrstelle zu suchen ist.

Unterstützung durch VerA können alle anfordern, die an der Ausbildung beteiligt sind

Unterstützung durch VerA können alle anfordern, die an der Ausbildung beteiligt sind: die Auszubildenden selbst, ihre Eltern, die Ausbildungsberater bei den Kammern, die Ausbildungsbetriebe und auch die Berufsschulen. Anfragen nehmen die SES-Regionalkoordinatoren und die SES-Zentrale in Bonn entgegen. Dort wird unter Tausenden Senior Expertinnen und Experten der geeignete Begleiter ausgewählt. Für die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe ist eine VerA-Begleitung kostenlos. Sie ist zunächst auf zwölf Monate ausgelegt, kann aber bis zum Ende der Ausbildung verlängert werden. Die Initiative ist mit den Kammern abgestimmt.

Der Senior Experten Service (SES)

Der Senior Experten Service (SES), die Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit, gibt seit 1983 mit Fachleuten im Ruhestand Hilfe zur Selbsthilfe – weltweit.
VerA steht für Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen. Ins Leben gerufen hat der SES die Initiative VerA gemeinsam mit dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das BMBF fördert VerA über seine Bildungsketten-Initiative.

Kontakt: VerA-Koordinator/-in in Bonn

Tel. 0228 26090 3611
E-Mail: vera@ses-bonn.de,
Homepage: www.vera.ses-bonn.de

Informationen zum SES

 Dr. Heike Nasdala,
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0228 26090-51,
E-Mail: h.nasdala@)ses-bonn.de
Tagungen & Kongresse

Tagungsstätten auf einen Blick

Welche Möglichkeiten gibt es im IHK-Bezirk für Tagungen und Kongresse? Wir haben eine Liste an Tagungshotels erstellt als auch einige besondere Orte gefunden, die abseits der üblichen Hotelinfrastruktur außergewöhnliche Tagungserlebnisse versprechen.
Ob Fachseminar, Firmentagung oder Sitzung - die Tagungs- und Kongresshotellerie ist und bleibt ein Zugpferd der Hotel-Branche. Trotz aller Technik sucht der Mensch weiter nach persönlicher Kommunikation, um sich von Angesicht zu Angesicht auszutauschen oder zu lernen. Unabhängig davon, ob kognitives Lernen oder emotionale Erlebnisse im Mittelpunkt des Zusammentreffens stehen - der persönlichen Kommunikation kommt stets die entscheidende Rolle zu. Nicht zu vergessen auch die Rolle von Tagungen für den Tourismus, denn nicht selten macht den Charme von Tagungen schließlich auch aus, dass sich ein Urlaub am Tagungsort durchaus anschließen lässt.
Ihr besonderer Tagungsort oder Ihr Tagungshotel ist nicht dabei? Dann melden Sie sich bei uns!
Hotel
Ort
Homepage
DEKRA Congresshotel & Congress Center Wart
Altensteig-Wart
Bad Hotel Bad Teinach
Bad Teinach
Formus König-Karls-Bad & Kurhaus
Bad Wildbad
Hotel Rothfuss
Bad Wildbad
Schwarzwaldhalle
Baiersbronn
Flair Hotel Sonnenhof
Baiersbronn
WALDKNECHTSHOF Gutshof, Kulinarium & kreatives tagen
Bairsbronn-Klosterreichenbach
Waldhotel Sommerberg
Baiersbronn-Obertal
Schliffkopf Wellness Hotel
Baiersbronn-Schliffkopf
Holzschuh´s Schwarzwaldhotel
Baiersbronn-Schönmünzach
Birkenfelder Hof
Birkenfeld
Aula
Calw
Hotel Kloster Hirsau
Calw
Hotel Empfinger Hof
Empfingen
Kongresszentrum
Freudenstadt
Hotel Grüner Wald
Freudenstadt
Hotel Teuchelwald
Freudenstadt
Hotel Restaurant Krone
Igelsberg
Gemeinde Loßburg
Loßburg
Landgasthof Hirsch
Loßburg
Park-Hill Resort- und Wellnesshotel
Loßburg
Klosterkelter
Maulbronn
Landhotel Pfrondorfer Mühle
Nagold
Alte Seminarturnhalle
Nagold
Schloss Neuenbürg
Neuenbürg
Hotel & Restaurant Goll
Niefern-Öschelbronn
Waldsägmühle Restaurant & Hotel
Pfalzgrafenweiler
Hotel Schwanen
Pfalzgrafenweiler-Kälberbronn
Parkhotel Pforzheim
Pforzheim
Hohenwart Forum
Pforzheim
Hotel Ehrich
Schömberg
Hotel Mönch´s Lamm
Schömberg
Schwarzwald-Sonnenhof GmbH & Co. KG
Schömberg-Langenbrand
Hotel Oberwiesenhof
Seewald-Besenfeld
Silence-Landhotel Adlerhof
Straubenhardt-Schwamm
Ringhotel Mönch´s Waldhotel
Unterreichenbach
Hotel Untere Kapfenhardter Mühle
Unterreichenbach

Infektionsschutzgesetz

Pflichtschulungen Lebensmittelhygiene

Alle Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen regelmäßig in den Themenbereichen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Die Schulungen sind Pflicht. Für die Durchführung der Schulungen ist der Arbeitgeber verantwortlich.
In § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) vom 08.08.2007 sind Lebensmittelhygieneschulungen nach VO (EG) Nr. 852/2004 zwingend vorgeschrieben, für alle Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Ausgenommen sind Personen mit entsprechender Fachausbildung.
Die Schulung kann durch den Arbeitgeber selbst oder durch Dritte durchgeführt werden und sollte regelmäßig angeboten werden. Bei Neueinstellungen müssen die Mitarbeiter, auch Saison- und Aushilfskräfte, vor Arbeitsantritt geschult werden.
Konkrete Anforderungen an die Hygieneschulung werden im Gesetzestext nicht genannt. Erläuterungen enthält lediglich die DIN 10514 über Hygieneschulungen. Grundsätzlich muss sich aber die Schulung auf alle Hygienebereiche beziehen, die für den Betrieb relevant sind, wie Lebensmittel-, Personal- und Gerätehygiene. Die Durchführung der Schulung und die Teilnahme der Mitarbeiter muss dokumentiert werden. Die Nachweise müssen der Lebensmittelüberwachung auf Verlangen vorgelegt werden. 

Erst- und Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer muss die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt absolvieren?
Jeder, der erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen, die für die genannten Lebensmittel verwendet werden, in unmittelbarem Kontakt kommt, muss sich einer Erstbelehrung unterziehen. Dies gilt für Arbeitnehmer und Unternehmer vor Aufnahme der Tätigkeit. Keine Anwendung finden die Vorschriften auf private Haushalte. Personen, die ein Gesundheitszeugnis nach § 18 Bundesseuchengesetz besitzen, benötigen keine erneute Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Betroffene Tätigkeitsbereiche:
  • alle Tätigkeiten beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen nachfolgend genannter Lebensmittel, wenn mit diesen unmittelbarer Kontakt besteht oder über den Kontakt mit Bedarfsgegenständen eine Übertragung von Krankheitserregern zu befürchten ist
  • alle Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung
Kontakt mit folgenden Lebensmitteln:
  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
 
Was ist Inhalt der Erstbelehrung?
Die Belehrung muss mündlich und schriftlich erfolgen und über die Krankheiten, ihr Auftreten und Symptome informieren, sodass der Belehrte in der Lage ist, etwaige Infektionen zu erkennen, bzw. Verdacht zu schöpfen. Die folgend aufgezählten Krankheiten führen zu einem Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot. Dies gilt auch, wenn nur Verdachtsmomente bestehen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn er Anhaltspunkte für eine Erkrankung an den genannten Krankheiten hat. Die dann zu ergreifende Maßnahme des Arbeitsgebers wird es dann sein, den Beschäftigten aus dem Arbeitsprozess herauszunehmen und eine Abklärung durch einen Arzt zu veranlassen.
Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote bei Verdachtsmomenten oder bei Vorliegen folgender Krankheiten:
  • Vorliegen folgender Krankheiten: Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E.
  • Bestehen von infizierten Wunden oder Hautkrankheiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können.
  • Ausscheiden von folgenden Krankheitserregern: Shigellen, Salmonellen, enterrohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen.
 
Wann muss die Erstbelehrung absolviert werden?
Vor Aufnahme der oben genannten Tätigkeiten beim Gesundheitsamt oder bei einem von diesem beauftragten Arzt. Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Personen, auf die die obengenannten Voraussetzungen zutreffen, dürfen nicht ohne die Vorlage der Bescheinigung über die Erstbelehrung beschäftigt werden. Dies gilt auch für den Unternehmer. Er darf erst tätig werden, wenn er die Erstbelehrung vorweisen kann. Die Bescheinigung darf bei Beschäftigungsaufnahme nicht älter als drei Monate sein!
Regelmäßige Folgebelehrungen
Nach Aufnahme der Tätigkeit muss der Arbeitnehmer durch den Unternehmer nochmals belehrt werden. Der Unternehmer hat dann seine Angestellten einmal im Jahr zu belehren. Die Inhalte der Belehrung entsprechen der des Gesundheitsamtes. Insofern sollte auch der Unternehmer Schulungsmaterialien für die mündliche Belehrung erfragen und verwenden.
Auch der Unternehmer selbst muss sich regelmäßig auf dem Laufenden halten und die betreffenden Erkenntnisse auffrischen. Die kann im Regelfall durch die Vorbereitung der Belehrung der Angestellten erfolgen. Der Unternehmer muss seine Kenntnisse dokumentieren. So sollte er z.B. alle erforderlichen Gesetzestexte und Informationen griffbereit halten. Der Unternehmer muss bei Nachfragen der Überwachungsbehörden durch seine Antworten belegen können, dass ihm §§ 42, 43 IfSG bekannt sind und er diese praxisgemäß interpretieren kann.
Die Belehrung kann im Rahmen der Belehrung nach der Lebensmittelhygieneverordnung erfolgen, ersetzt diese aber nicht.
Dokumentation
Arbeitnehmer müssen die Bescheinigung der Erstbelehrung ihrem Arbeitgeber überlassen. Dieser hat alle nachfolgenden Belehrungen in seinen Unterlagen zu dokumentieren. Die Bescheinigung und die Dokumentation über die letzte innerbetriebliche Belehrung sind an der Arbeitsstätte verfügbar zu halten und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Gesundheitsämtern der Landkreise.
Diese Informationen sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
Stand 09/2009
Gastronomie

Informationen für Gastronomen zu Getränkeschankanlagen

Bis zum 31. Dezember 2002 waren der Bau, die Errichtung und der Betrieb von Getränkeschankanlagen in der Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) und den zu dieser Verordnung erlassenen Technischen Regeln für Getränkeschankanlagen (TRSK) geregelt. Diese Vorschriften und Regeln für Getränkeschankanlagen legten Anforderungen an die Sicherheit und Hygiene bei Schankanlagen fest. 
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt
Die sinnvolle Zusammenfassung der Vorschriften für Getränkeschankanlagen in einer Verordnung wurde am 1. Januar 2003 aufgegeben. Ab diesem Datum wurden die sicherheitstechnischen Anforderungen in der Getränkeschankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt, um sie fortan in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu regeln. Die hygienischen Anforderungen verblieben in der Getränkeschankanlagenverordnung, waren jedoch zeitlich begrenzt bis zum 30. Juni 2005. Seit diesem Zeitpunkt trat die Verordnung endgültig außer Kraft.
Wo wird nun die Hygiene bei Getränkeschankanlagen geregelt?
Da es seit dem 30.06.2005 keine Spezialvorschrift für Getränkeschankanlagen mehr gibt, ist die allgemein verbindliche Lebensmittelhygieneverordnung anzuwenden. Diese Verordnung war zwar auch bisher schon zu beachten, nur enthält sie wenig Konkretes über Getränkeschankanlagen. Da rechtzeitig zu erkennen war, dass die SchankV ersatzlos wegfallen wird, hat der Normenausschuss »Getränkeschankanlagen« zwischenzeitlich mehrere Normen erarbeitet, die nun konkrete Aussagen über die Hygiene bei Getränkeschankanlagen machen. Normen sind zwar nicht verbindlich wie Vorschriften, beschreiben jedoch den derzeitigen Stand der Technik. Normen haben gegenüber einer Verordnung den Vorteil, dass sie schneller und flexibler dem jeweiligen Stand der Technik angepasst und auf den technischen Fortschritt eingestellt werden können.
Was sollte der Betreiber einer Getränkeschankanlage beachten, wenn es um die Hygiene seiner Getränkeschankanlage geht?
Die verbindliche Vorschrift des § 11 der Getränkeschankanlagenverordnung gibt es seit dem 30.06.2005 nicht mehr. Danach mussten Getränkeschankanlagen nach Bedarf, mindestens jedoch die Getränkeleitungen einschließlich der Zapfarmaturen alle zwei Wochen gereinigt werden. Es liegt nun in der alleinigen Verantwortung des Betreibers, in welchen Fristen er seine Schankanlage reinigt. Er hat sich dabei jedoch am Stand der Technik zu orientieren, wenn er seiner Verantwortung gerecht werden will, d. h. an den Orientierungswerten für Reinigungsintervalle in der DIN 6650-6.
Dort ist festgelegt, dass die regelmäßige Reinigung der Getränkeschankanlage (u. a. Zapfkopf, Getränkeleitungen, Zapfarmatur) sich an folgenden Intervallen orientieren soll:
ORIENTIERUNGSWERTE
FÜR REINIGUNGSINTERVALLE
nach DIN 6650-6
Getränk Intervall
Fruchtsaft,
Fruchtnektar,
Fruchtsaftgetränke
täglich
Stilles Wasser, alkoholfreies Bier 1-7 Tage
Bier (außer alkoholfreies Bier) alle 7 Tage
Wein,
kohlensäurehaltiges, alkoholfreies Erfrischungsgetränk,
kohlensäurehaltiges Wasser
7-14 Tage
Getränkegrundstoff,
Spirituosen
30-90 Tage
Muss der Behörde die Inbetriebnahme der Getränkeschankanlage angezeigt werden und ist die Getränkeschankanlage weiterhin alle 2 Jahre durch den Sachkundigen auf Hygiene zu prüfen?
Nein! Weder eine Anzeige an die zuständige Behörde noch eine hygienische Überprüfung der Schankanlage durch den Sachkundigen ist erforderlich. Den Sachkundigen für Getränkeschankanlagen gibt es rechtlich gesehen nicht mehr, da die Rechtsgrundlage für den Sachkundigen entfallen ist. Grundsätzlich gilt, der Betreiber ist sowohl für die Sicherheit als auch für die Hygiene seiner Anlage alleine verantwortlich.
Bezugsquelle für DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin
Beschäftigte im Gastgewerbe

Sofortmeldung und Ausweispflicht

Seit dem 1. Januar 2009 gelten zwei Maßnahmen, die die Bekämpfung der Schwarzarbeit verbessern sollen: Beschäftigte im Gastgewerbe müssen zur Arbeit statt des Sozialversicherungsausweises ihre Ausweispapiere mitführen. Auf die Mitführungspflicht muss der Arbeitgeber sie schriftlich hinweisen und diesen Hinweis auch belegen können. Zudem muss er für alle Beschäftigten spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme eine Sofortmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung vornehmen. Die Meldung muss Namen, Versicherungsnummer, Betriebsnummer des Arbeitgebers und den Tag der Beschäftigungsaufnahme enthalten. Die reguläre und ausführliche Anmeldung zur Sozialversicherung kann wie bisher mit der ersten Entgeltabrechnung folgen.
Nach wie vor ist allerdings die Verlautbarung der Sozialversicherungsträger zur Umsetzung der Sofortmeldung nicht veröffentlicht. Die Branchenverbände haben die Verzögerung der Kommunikation gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und der Politik scharf kritisiert.
Schnell handeln:
Eine fehlende Sofortmeldung, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird auch nicht durch die nachfolgende reguläre Anmeldung geheilt. Der DEHOGA rät: Bei Einstellungen in den ersten Tagen des neuen Jahres ist zu empfehlen, mit dem Steuerberater rechtzeitige Sofortmeldungen sicherzustellen. Sollte dem Hotelier dies im Einzelfall z.B. aufgrund der Öffnungszeiten des Steuerberatungsbüros nicht möglich sein, empfiehlt sich als Notlösung, dem Steuerberater die für die Sofortmeldung erforderlichen Daten spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme per Fax zu übermitteln und den Faxbeleg aufzubewahren.
Hilfe bei der Sofortmeldung
Die ersten praktischen Erfahrungen mit der Sofortmeldung haben die Befürchtung erheblicher Probleme bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben bestätigt. Gleiches gilt für die ebenfalls seit Jahresbeginn geltende Ausweismitführungspflicht der Mitarbeiter in Gaststätten und Hotels. Die mittlerweile veröffentlichten Informationen der Deutschen Rentenversicherung und der Spitzenverbände der Sozialversicherungsverbände tragen nicht umfassend zur Klärung offener Fragen bei. Details finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung http://www.deutsche-rentenversicherung.de
Gewerberecht

Gaststättenunterrichtung

Gesetzesgrundlage
Nach § 4 (1) Nr. 4des Gaststättengesetzes wird die Gaststättenerlaubnis (Konzession) nur erteilt, wenn der Antragsteller über die für den Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet wurde und mit ihnen als vertraut gelten kann. Die Unterrichtung muss durch eine entsprechende Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.
Sinn und Zweck der Unterrichtung
Die Unterrichtung dient dem Schutz der Gäste vor den Gefahren für die Gesundheit, die sich aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe ergeben können sowie dem Schutz vor Täuschung und Irreführung. Für die künftigen Gastronomen bietet die Unterrichtung eine hervorragende Informationsmöglichkeit. Wer mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften vertraut ist und diese konsequent befolgt, muss bei späteren Kontrollen keine Beanstandungen und Bußgelder befürchten.

Inhalt der Unterrichtung bei der IHK

Die Unterrichtung erstreckt sich gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) insbesondere auf die Hygienevorschriften, das Lebensmittelgesetz, das Fleischbeschaugesetz, das Bier-, Wein- und Milchrecht und das Getränkeanlagenrecht. Außerdem werden die Vorschriften für die Speise- und Getränkekarte behandelt.
Die Unterrichtung dauert inklusive Pausen vier Zeitstunden und findet alle 6-8 Wochen statt. Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung wird unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung übergeben. Sie gilt unbegrenzt und für alle Bundesländer.
  Deutschkenntnisse
Die Teilnahme an der Unterrichtung setzt gute Deutschkenntnisse voraus. Sofern diese nicht vorliegen, ist eine Teilnahme an dieser Unterrichtung nicht möglich (Fremdsprachige Gaststättenunterrichtungen finden z.B. in Stuttgart, Nürnberg oder München statt).
Befreiung
Unternehmer, die in den letzten Jahren eine Ausbildung in der Gastronomie mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abgeschlossen haben, können von der Gaststättenunterrichtung befreit werden. Voraussetzung ist, dass die Abschlussprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt wurde und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.
Befreit ist außerdem, wer eine Gaststätte ohne Alkoholausschank eröffnet bzw. übernimmt.
Verlust des Unterrichtungsnachweises
Es ist ratsam, das Original des Unterrichtungsnachweises gut aufzubewahren und bei der Konzessionsbehörde immer nur eine Kopie einzureichen. Sollte das Original einmal verloren gehen, so können Sie bei der IHK eine Zweitschrift erhalten (gegen Gebühr). Bitte teilen Sie in diesem Fall mit, in welchem Jahr Sie an der Unterrichtung teilgenommen haben.
LMHV-Seminar – eine notwendige Ergänzung zur Unterrichtung
Unternehmen, die Lebensmittel verarbeiten – vom Imbissbetrieb über das Restaurant und den Lebensmittelhandel bis zum Lebensmittelproduzenten – sind nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung verpflichtet, betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen nach einem sogenannten HACCP- Konzept durchzuführen und die Mitarbeiter entsprechend den betrieblichen Erfordernissen zu schulen bzw. schulen zu lassen.
Gastronomie

HACCP - betriebliche Praxis

Die EU-Verordnung gilt seit 2006. Doch was bedeutet die Umsetzung des HACCP-Konzeptes für Gastronomie, Caterer oder Kantinen? Diese Fragen werden in hier kurz beantwortet.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt die Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Artikel 5 dieser Verordnung verpflichtet Lebensmittelunternehmer zur Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung sowie stetiger Anpassung eines HACCP/Eigenkontrollsystems. Gegenüber der Lebensmittelüberwachungsbehörde müssen Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Ein wirksames und gut dokumentiertes HACCP/Eigenkontrollsystem sorgt für geordnete Betriebsabläufe und dient neben der Lebensmittelsicherheit auch der Wirtschaftlichkeit. Dieses betriebseigene System kann in ein bereits vorhandenes Qualitätsmanagementsystem integriert und mit vertretbarem Aufwand eingerichtet werden.
Checklisten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 50 KB) haben wir für Sie zusammen gestellt.
Bei mittelständischen Lebensmittelbetrieben ergeben sich nach der Einrichtung des HACCP/Eigenkontrollsystems meist folgende Bereiche, die überprüft und dokumentiert werden:

Der Reinigungs- oder Hygieneplan

Dies ist eine Auflistung der Reinigungs- und eventuellen Desinfektionsmaßnahmen in allen Betriebsbereichen (z.B. Produktionsbereich, Lagerräume, Verkaufsbereich usw.). In dieser Auflistung muss festgehalten werden, was, wie oft, womit, von wem und wie gereinigt bzw. desinfiziert wird.

Die Wareneingangskontrolle

Angelieferte Ware wird zum Zeitpunkt der Anlieferung stichprobenartig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperatur
  • Zustand der Verpackung
  • Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum
  • Vollständige Kennzeichnung
  • Hygienezustand beim Lieferanten (z.B. Fahrzeug, Personal, Transportbehälter usw.)

Die Temperaturkontrolle

In allen Betriebsbereichen, in denen leicht verderbliche Lebensmittel gekühlt, bzw. tiefgefroren werden, sind täglich die Lagertemperaturen zu überprüfen.
In Betriebsbereichen, in denen Erhitzungsprozesse stattfinden, müssen auch die Erhitzungstemperaturen stichprobenartig gemessen werden.

Die Schädlingsbekämpfung

Eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch Schädlinge (Schaben, Käfer, Fliegen usw.) und Schadnager (Mäuse, Ratten) wird durch eine gute optische Schädlingskontrolle vermieden. In Ihrem Betrieb müssen Sie regelmäßig (ca. zwei Mal im Monat) optisch auf Schädlingsbefall überprüfen. Auch können Sie durch im Handel erhältliche Köderfallen dieser Kontrollpflicht nachkommen. Bei einem festgestellten Schädlings- oder Schadnagerbefall ist die Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfers empfehlenswert.

Die Personalschulung

Das Personal eines Lebensmittelbetriebes muss regelmäßig (mindestens einmal im Jahr und/oder bei Neueinstellung) nach Hygienegesetz geschult werden. Diese Schulungen konzentrieren sich auf Themen, die in Ihrem Betrieb auftreten (z.B. Berufskleidung, Händewaschen, Reinigungsplan, Grundbegriffe wie Personalhygiene, Betriebshygiene usw.) Die Schulung kann im eigenen Betrieb durchgeführt werden. Eine Beauftragung einer externen Beratungsfirma ist nicht notwendig.
Die Schulungsverpflichtung nach dem Infektionsschutzgesetz können Sie mit der Hygieneschulung zusammen abhandeln. Denken Sie daran, dass die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (ehemaliges “Gesundheitszeugnis“) nur dann gültig ist, wenn mindestens einmal im Jahr oder bei Neuanstellung nach Themen des Infektionsschutzgesetzes geschult worden ist.
Alle hier aufgeführten Eigenkontrollmaßnahmen müssen schriftlich festgehalten werden. Richten Sie dieses System übersichtlich ein, damit Sie leicht damit arbeiten und der Überwachungsbehörde ein nachvollziehbares Eigenkontrollsystem vorlegen können.

Quelle: HK Hamburg